EU-Kommission ermittelt gegen Google
Google sieht sich mit einem Kartellverfahren der EU konfrontiert. Die Europäische Kommission wirft dem Unternehmen Missbrauch seiner führenden Position mit Bezug auf das Betriebssystem Android vor.
In einer Stellungnahme der EU-Kommission werden die Vorwürfe konkretisiert. Google halte neben den Online-Suchangeboten auch im Bereich der Lizensierung von Android-Betriebssystemen und dem zugehörigen App Store die Vorherrschaft. Diese Position nutze Google aus, um die Anbieter der mit Googles Android ausgelieferten Geräte beispielsweise zur standardmäßigen Installation des Webbrowsers Chrome, der Google Such-App oder dem Google Play Store zu zwingen.
Die Kommission wolle sicherstellen, dass ein Anwender unbeeinflusst die Anwendung wählen kann, die seines Erachtens die beste ist. Diese Wahl werde durch die Vorinstallation von Anwendungen beeinflusst. Eine Untersuchung habe gezeigt, dass Nutzer nur selten eine App zusätzlich laden, wenn deren Funktion schon durch eine bereits auf dem Gerät vorhandene App bereitgestellt wird.
Weiter wird bemängelt, dass Google den Open-Source-Charakter torpediere. Das in Verbindung mit der Installation von Google-Apps, darunter die wichtige Softwarequelle Google Play Store, erforderliche „Anti-Fragmentation Agreement“ verbietet den Geräteherstellern, sogenannte Android-Forks, also nicht von Google lizensierte Android-Modifikationen auszuliefern. Dies wirke einer freien Verbreitung der Android-Alternativen entgegen.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Prämien, die Google Geräteherstellern oder auch Mobilfunkprovidern anbietet, wenn diese Googles Such-App auf ihren Geräten installieren. Eine solche Prämie sei zwar grundsätzlich nicht anstößig, die Tatsache, dass Google die Prämie nur dann auszahlt, wenn auch kein anderer Suchanbieter als Google auf dem Gerät präsent ist, dagegen schon.
Das Verfahren wird uns noch eine Weile beschäftigen. Die Beschwerde an sich hat noch keinerlei Folgen und als nächstes hat Google die Möglichkeit, die Vorwürfe der EU-Kommission zu widerlegen. Sollte dies nicht gelingen und sich die Vorwürfe bestätigen, steht Google zumindest eine empfindliche Geldstrafe ins Haus.