Krankenkassen müssen Apps liefern
Elektronische Patientenakte ePA startet auf dem Desktop
Abhängig davon, in welcher Krankenkasse ihr seid, sollte sich die elektronische Patientenakte (ePA) bereits jetzt oder zumindest in Kürze auch in vollem Umfang über eine Desktop-App nutzen lassen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit mit der Umsetzung betraute Gematik GmbH hat mit der Veröffentlichung der ePA-Version 3.0.5 nun im Nachgang auch hierfür die nötigen Voraussetzungen geschaffen.
Die Möglichkeit, die ePA am Computer zu verwalten, ist lediglich eine von mehreren neuen Funktionen, die durch die Aktualisierung der technischen Basis des ePA-Systems möglich werden. Darüber hinaus wurden auch ein Messenger sowie erweiterte Kontrolloptionen für Nutzer integriert.
Desktop-Version für Nutzer ohne Smartphone
Die Desktop-Variante der ePA richtet sich offiziell an Nutzer ohne Smartphone, könnte aber auch an sich einen komfortableren Weg für die Verwendung des Systems darstellen. Die Umsetzung hängt allerdings von der jeweiligen Krankenkasse ab und wird von diesen schrittweise umgesetzt. Die AOK bietet beispielsweise bereits einen Desktop-Client an. Für den Zugriff wird allerdings neben der elektronischen Gesundheitskarte und dem zugehörigen PIN ein Kartenlesegerät benötigt – an dieser Hürde dürfte die Nutzung bei den meisten Versicherten scheitern.
Weitere Neuerungen mit der ePA-Version 3.0.5
Unabhängig davon, ob auf dem Desktop oder über die App für Mobilgeräte, soll eine neue Messaging-Funktion den Austausch der Versicherten mit medizinischen Einrichtungen und ihren Krankenkassen erleichtern. Die Nutzung des sogenannten TI-Messengers ist freiwillig.
Versicherte können jetzt gezielt festlegen, welche medizinischen Einrichtungen auf ihre Medikationsinformationen zugreifen dürfen. Bisher war diese Freigabe nur generell möglich. Mit der aktualisierten Funktion lässt sich die Sichtbarkeit der Daten nun gezielt für einzelne Stellen einschränken.
Darüber hinaus wurde die sogenannte „Vertreterregelung“ verbessert. Hier geht es um vom Versicherten bestimmte Personen, die im eigenen Namen auf die Akte zugreifen dürfen. Bisherige Einschränkungen, etwa bei der Kombination bestimmter Krankenkassen, sollen mit der neuen Version aufgehoben worden sein.
Zu dem Thema ePA sind die Videos vom CCC sehr empfehlenswert 8-)
Bin zwar net paranoid, aber solange das net 100% sicher ist, bleibt die Akte zu.
1+
Eine 100%ige Sicherheit wird es, wie bei anderen Dingen auch, nie geben (Faktor Mensch)!
Das ist richtig. Aber ein gewisses Maß an Sicherheit wünscht man sich dennoch. Das scheint in der aktuellen Form nur unzureichend zu sein.
100% sicher ist deine Daten ganz sicher in der Praxis…auf einem abgerockten Aldi PC von einem Studenten administriert, mit Passwort „Hallo“ auf dem PostIt am Bildschirm. Oder auf deiner Papierakte um die die Putzfrau herum feudelt…
Dann erweitern wir es: technische Sicherheit 99,9%.
100% wird es nicht geben, aber stümperhafte Umsetzung muss auch nicht sein.
100 % wird leider nie geben. Ich bin und bleibe raus, da es zentral gespeichert ist. Ist quasi wie damals mit der Luca-App. Die habe ich deswegen auch nie genutzt und die Corona Warn App klar bevorzugt. Man hätte auch die ePA besser umsetzen können, hat man aber nicht.
Nur weil du sie zu lässt, sperrt das Andere nicht aus. :D
Aber wieso wieder ne App und kein WebGui? Nicht Zeitgemäß!
Da muss man wieder was installieren was nur alle x Jahre benötigt wird und Manche sind ja schon mit einer Installation überfordert.
@Klabusterbär
Mach aber nen Unterschied, ob alle Daten zentral in einer Datenbank sind oder ob man in tausenden Praxen an unterschiedlichen Schnittstellen und Software ran muss, um was zu bekommen .
Aber dein Szenario ist deswegen nicht falsch :)
Ich hoffe in der Sicherheit Willen, dass man im Vorfeld den Chaos Computer Club mit einbezogen hat…..
Sonst wird’s wieder peinlich…..
Ich hoffe, dass es da Hacker gibt die nicht locker lassen um an alle dort gespeicherten Daten zu kommen.
Mich interessiert insbesondere ob ein etwaiger Hacker generell an die Daten kommt oder nur wenn man auch wirklich Nutzer der ePa ist und man sich angemeldet hat. Denn wenn die Daten, die ja sowieso existieren sowieso greifbar wären dann brauch ich mir aber zumindest keine Gedanken machen ob ich es jetzt aktivieren soll oder nicht
Die Apps sind eine reine Katastrophe jedenfalls bei der … Nix funktioniert richtig. Stümperhaft
Ich geh mal davon aus dass 99% auch der älteren Generation eher ein Smartphone als ein Kartenlesegerät haben geschweige denn überhaupt noch einen Rechner zu Hause was die Älteren angeht.
Momentan haben die User bei der Erstanmeldung bei den ePAs der verschiedenen Krankenkassen wegen der angeblichen Datenschutzanforderu gen der Regierung mehr Probleme, als der CCC bei der Einsicht der Akten.
Das ist allerdings wahr. Die Anmeldung war die reinste Katastrophe
Dass immer ein eigenes Kartenlesegerät benötigt wird, ist der Witz des Tages. Andere Anwendungen, wie ELSTER, schaffen eine sichere Anmeldung über eine App-Autorisierung auch.
Personen, die kein Smartphone haben, werden auch kaum an der ePA teilnehmen. Und wenn doch, dann kann immer noch auf die Lösung eines Kartenlesers zurückgegriffen werden.
Oder ein Terminal – wie ein Bankautomat – in den Filialen der Krankenkassen.
Habe immer wieder Probleme mit der ePA Anmeldung. Einmal hat es am iPhone funktioniert, dann nicht mehr. Angeblich falsche Dateneingabe. Jetzt gesperrt und muss umständlich entsperrt werden via KK und so weiter. Viel zu kompliziert, Dank des, m.M.n übertriebenen Datenschutzes.
Ich bin eigentlich eher early adopter, aber der ePA bleibe ich erstmal fern, nachdem der CCC Sicherheitsbedenken geäußert hat und bereits darüber gesprochen wurde, die Daten an Big-Tech-Firmen zu verkaufen.
Auch das Opt-Out für die Freigabe zu Forschungszwecken halte ich für den falschen Weg – alleine schon deshalb, weil ich die Gefahr sehe, dass Daten abfließen, bevor ich das Opt-Out aktivieren kann.
Und Pharmakonzerne dürfen weiterhin über einen separaten Zugang auf „anonyme“ Patientendaten zugreifen?
Das ist ja der größte Witz überhaupt.
Interessant, im AppStore gibt es nicht einmal Angaben zum Ersteller der App, nur den Namen aber keine weiteren Daten wie ja nun eigentlich vorgeschrieben ist:
„AOK Mein Leben GbR hat sich nicht als Händler für diese App ausgewiesen. Falls du Verbraucher:in im Europäischen Wirtschaftsraum bist, gelten die Verbraucherrechte nicht für Verträge zwischen dir und dem Anbieter.“
Ok, die App ist gratis aber dennoch sollten doch Gewerbetreibende aller Art das angeben müssen, oder? Ein Student mit einer App mit Spenden-Button fällt darunter aber eine Krankenkasse mit Milliarden-Umsatz dann nicht, nur weil die App umsonst ist?
Oder besser am c64 …
Warum:“…an dieser Hürde dürfte die Nutzung bei den meisten Versicherten scheitern…“
Das kann ich persönlich nicht nachvollziehen, da die Funktion über den PA seit Jahren auch über ein Kartenlesegerät am PC funktioniert. Oder habe ich da etwas im Artikel falsch verstanden?
Oder einfach widersprechen…
Datenkrake, nein danke