Hausgemachtes Problem sucht Lösung
DSGVO-Banner: Verbraucherschützer kritisieren geplante Vereinfachung
Seit inzwischen mehr als fünf Jahren geht ein beachtlicher Teil der im Internet verbrachten Zeit dafür drauf, sich mit den sogenannten DSGVO-Bannern auseinanderzusetzen. Was vom Grundgedanken her sicherlich in die richtige Richtung geht, hat sich für viele Nutzer von einem anfänglichen Ärgernis hin zu einem lästigen und zeitraubenden Zusatzklick beim Aufruf neuer Webseiten entwickelt.
Mit „Consent Fatigue“ (Zustimmungsmüdigkeit) gibt es mittlerweile auch einen international anerkannten Begriff für dieses Verhalten. Anstatt die ihnen gebotene Möglichkeit zu nutzen, detailliert darüber zu entscheiden, welche persönlichen (Cookie-)Daten sie dem jeweiligen Anbieter überlassen, sucht das Gros der Nutzer hier nur den schnellsten Weg zu seinem eigentlichen Ziel, nämlich der Anzeige der in der Regel ja auch nicht zufällig sondern bewusst angesteuerten Webseite.
Mittlerweile haben auch die Gesetzgeber erkannt, dass sie mit ihrer Cookie-Verordnung keineswegs erreicht haben, was wohl anfangs tatsächlich ihr Ziel war. Mit der kurz auch Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) genannten „Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (hier als PDF) soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass eine unabhängige Stelle die Einwilligung der Endnutzer zentral verwaltet und darauf basierend die Vorgaben beim Besuch einer Webseite regelt, ohne dass der Nutzer selbst interagieren muss. Im besten Fall bekommt man dann irgendwann so gut wie gar keine Cookie-Banner mehr zu Gesicht.
Verbraucherschützer halten Entwurf für nicht zielführend
Die geplante Regelung ruft nun allerdings wieder die Verbraucherschützer auf den Plan. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht solche Einwilligungsdienste als wenig Erfolg versprechenden Ansatz. So bestünden bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen kaum Anreize für Verbraucher und ebenso Anbieter, einen solchen Dienst zu verwenden. Zudem sehe der Entwurf zwar vor, dass die Einwilligung zur Cookie-Verwendung gespeichert und dann automatisiert erfolgen kann, nicht jedoch deren Ablehnung. Die Anbieter könnten somit beliebig oft erneut um eine Einwilligung bitten und die Nutzer auf diese Weise quasi unter Druck setzen. Auch sei es fraglich, ob Anbieter digitaler Dienste über ein solches Verfahren überhaupt rechtskräftige Einwilligungen einholen können. Für Verbraucher sei es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen damit verbunden sind.
Die Verbraucherschützer sprechen sich derweil für eine klare Verbotsregelung aus:
Aus Sicht des vzbv kann dieses Problem nur durch eine grundlegende Anpassung des Online-Werbesystems auf regulatorischer und technischer Ebene gelöst werden. Insofern wird die Einwilligungsverwaltungsverordnung keine positive Wirkung entfalten können. Vielmehr sollte Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene untersagt werden.