Drosselpläne der Telekom: Landgericht Köln schreitet ein
Das Landgericht Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom – ifun.de berichtete – für unzulässig erklärt. Eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates ist damit vorübergehend ausgesetzt.
Festnetz-Kunden, die eine „Internet-Flatrate“ gebucht haben, sollen künftig kräftig ausgebremst werden, wenn sie zu viel surfen. So jedenfalls lautet scheinbar das Ziel der Telekom. Laut den Vertragsbedingungen für Festnetz-Verträge („Call-&-Surf“, „Entertain“) soll die Drosselung greifen, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird. In der Spitze soll das Surftempo dabei auf bis zu gerade mal ein Prozent (2 Mbit/s) abgesenkt werden. Ausgenommen davon soll lediglich die Nutzung des kostenpflichtigen Internet-Fernsehens (IPTV) der Telekom namens „Entertain“ sein.
Mit der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Kölner Landgerichts, die der Verbraucherzentrale NRW vorerst Recht gibt, erklären die Richter die Klauseln für unzulässig. Dies gilt für alle Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s und größer. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist.
Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom eigener Dienste gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.