Biometrie im Freizeitpark
Disney verklagt: Streit um Gesichtserkennung im Freizeitpark
Disney sieht sich in Kalifornien mit einer Sammelklage wegen Gesichtserkennung an den Eingängen von Disneyland und Disney California Adventure konfrontiert. Der Vorwurf: Besucher würden nicht ausreichend darüber informiert, dass ihre Gesichter zur Ticketprüfung gescannt und mit bestehenden Ticket- oder Passfotos abgeglichen werden.
Die Klage (via Hollywood Reporter)wurde vor einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht und verlangt mindestens 5 Millionen Dollar Schadenersatz. Sie richtet sich an Besucher, die seit Einführung der Technik von dem System erfasst wurden. Nach Darstellung der Kläger reicht die bisherige Beschilderung nicht aus, um eine informierte Zustimmung zur Verarbeitung biometrischer Daten zu begründen.
Disney hatte die Gesichtserkennung im April eingeführt. Sie soll die Einlasskontrolle beschleunigen und Missbrauch bei Tickets oder Jahreskarten erschweren. Statt dass ein Mitarbeiter das aktuelle Gesicht eines Besuchers mit einem hinterlegten Foto abgleicht, übernimmt dies bei den neuen Spuren ein automatisiertes System.
Disney verweist auf freiwillige Nutzung
Nach bisherigen Angaben ist die Nutzung der Gesichtserkennung freiwillig. Besucher, die nicht teilnehmen möchten, sollen alternative Eingangsspuren nutzen können. Disney verweist zudem darauf, dass biometrische Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht werden, sofern sie nicht aus rechtlichen Gründen oder zur Betrugsprävention länger benötigt werden.
Genau diesen Punkt greifen die Kläger allerdings an. Sie argumentieren, dass die Löschfrist schwer nachvollziehbar sei, wenn die biometrischen Daten gleichzeitig mit Fotos verglichen würden, die beim Ticketkauf oder bei der Nutzung von Jahreskarten hinterlegt wurden.
Disneyland Paris: Foto ja, Gesichtserkennung nein
Für europäische Besucher ist der Fall auch deshalb interessant, weil Disney mit Disneyland Paris einen großen Park in der EU betreibt. Dort informiert Disney auf der eigenen Webseite über Fotoaufnahmen an den Parkdrehkreuzen. Die Bilder werden demnach mit Eintrittskarten für Erwachsene verknüpft, um den Zugang zu kontrollieren und betrügerischen Zutritt zu verhindern.
Disneyland Paris schreibt jedoch ausdrücklich, dass diese Fotos nicht mit Gesichtserkennungstechnologien verarbeitet werden. Zudem sollen die Fotos innerhalb einer Woche gelöscht werden. Besucher können der Aufnahme widersprechen, müssen dann aber unter Umständen ein Ausweisdokument oder einen anderen Nachweis vorlegen, um die rechtmäßige Nutzung des Tickets zu bestätigen.
Biometrie bleibt ein Reizthema
Der Fall zeigt, wie sensibel Gesichtserkennung in Alltagssituationen bleibt. Am Flughafen, im Stadion oder an Parkeingängen kann die Technik Abläufe beschleunigen. Gleichzeitig geht es um besonders persönliche Daten, die sich anders als ein Passwort nicht einfach ändern lassen.
Ob die Klage in den USA zugelassen wird und wie Disney darauf reagiert, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Je selbstverständlicher Kameras und automatische Abgleiche in Freizeit- und Alltagsumgebungen werden, desto wichtiger werden klare Hinweise und verständliche Regeln zum Umgang mit persönlichen Daten.


Ich war letzten Herbst mehrere Tage im Disneyland Paris und hatte die Kameras/Scanner an den Drehkreuzen auch wahrgenommen. Allerdings hatte ich nicht den Eindruck, dass dort eine Funktionalität vorhanden war.
Und selbst wenn, solange es nur zum Abgleich der verschiedenen Zugangszeitpunkte untereinander genutzt wird, sehe ich da kein großes Thema.
Park meiden und alles ok. Werden es überdenken wenn Einnahmen zurück gehen.
Wer einmal Urlaub in China, mit Nationalparks und oder Disney erlebt hat weiß: das ist Kindergarten in den USA.