Datenschutz: Schleswig-Holsteinische Datenschützer gehen gegen Klarnamenpflicht bei Facebook vor
Mit Spannung blicken wir ans nördliche Ende der Republik. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein pocht gegenüber Facebook auf Einhaltung des deutschen Telemediengesetz. Konkret habe Facebook die Verwendung von Pseudonymen zuzulassen, das US-Unternehmen verlangt von seinen Nutzer hingegen die Veröffentlichung des Realnamens.
Facebook sieht sich mit Sitz seiner Tochter in Irland dem irischen bzw. europäischen Recht verpflichtet. Laut den schleswig-holsteinischen Datenschützern steht das deutsche Telemediengesetz damit jedoch in Einklang und lässt sich somit auch auf das Internetangebot von Facebook anwenden.
Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist.
Weitere Infos zu der Angelegenheit findet ihr in der zugehörigen Pressemitteilung. Wir halten euch über die Entwicklung in dieser Sache auf dem Laufenden.