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Neue Regeln für E-Scooter

Bundesregierung will Haftung bei E-Roller-Unfällen verschärfen

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Die Bundesregierung will die Haftung bei Unfällen mit E-Scootern verschärfen. Geschädigte sollen ihre Ansprüche künftig leichter durchsetzen können, wenn sie durch fahrende oder falsch abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge zu Schaden kommen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 11. Juni in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

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Solche Szenen sollen zukünftig vermieden werden.

Kern des Entwurfs ist eine Halterhaftung. Bislang ist es oft schwierig nachzuweisen, wer einen Schaden verursacht hat. Gerade bei Mietrollern fallen Halter und Fahrer regelmäßig auseinander: Der Anbieter stellt die Fahrzeuge bereit, genutzt werden sie von wechselnden Personen. Wird ein Roller falsch abgestellt oder kommt es zu einem Unfall, bleibt für Geschädigte häufig unklar, gegen wen sie Ansprüche richten können.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Sharing-Angebote vor allem bei den Flottenbetreibern liegen. Diese sollen deshalb auch das Risiko stärker tragen. Halter und Betreiber von E-Scootern würden damit stärker in die Verantwortung genommen, wenn durch ihre Fahrzeuge Schäden entstehen.

Fahrer sollen sich entlasten müssen

Zusätzlich sieht der Entwurf strengere Regeln für Fahrerinnen und Fahrer vor. Künftig soll eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten. Wer mit einem E-Scooter in einen Unfall verwickelt ist, müsste also darlegen können, dass ihn kein Verschulden trifft.

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Der Handlungsdruck ist gestiegen. Seit der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 haben E-Scooter im Straßenbild deutlich zugenommen. Laut Bundesregierung stiegen die Unfallzahlen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Auch regulierte Drittschäden nahmen zu: von 1.150 Fällen im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2023. Dabei sollte man jedoch auch beachten, dass von 2020 bis 2022 Corona das öffentliche Leben deutlich einschränkte.

Besonders im Fokus stehen falsch abgestellte Roller. Wer über einen E-Scooter stolpert oder durch ein abgestelltes Fahrzeug zu Schaden kommt, muss bislang oft nachweisen, wer den Roller dort abgestellt hat. Genau diese Beweisschwierigkeiten soll die Neuregelung entschärfen.

Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Federführend befasst sich nun der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit dem Entwurf. Sollten die Regeln in dieser Form kommen, müssten vor allem Sharing-Anbieter mit mehr Verantwortung rechnen. Nutzer wären zugleich stärker gefordert, ihr Fahr- und Abstellverhalten im Schadensfall erklären zu können. Denkbar wäre, dass man zukünftig ein Foto nach dem Abstellen aufnimmt und in der App hochlädt.

12. Juni 2026 um 17:05 Uhr von Ben Fehler gefunden?


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  • Wow, mal eben das Rechtsstaatsprinzip und Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Unschuldsvermutung aushebelt. Zu Erinnerung liebe Bundesregierung: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“

    Mit anderen Worten, „Wer mit einem E-Scooter in einen Unfall verwickelt ist, müsste also darlegen können, dass ihn kein Verschulden trifft.“ Nein, das wird nicht kommen und spätestens vom Bundesverfassungsgericht einkassiert.

    • Was für ein Schwachsinn. Es geht hier um eine zivilrechtliche Regelung, nicht um Strafrecht auf das sich dein Kommentar bezieht. Im vorliegenden Gesetzesentwurf hat die Unschuldsvermutung gar nichts verloren.

      Die Haftung ist bei Autos übrigens schon immer genau so geregelt – verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 StVG sowie Haftung mit vermutetem Verschulden des Fahrers nach § 18 StVG.

      Das wird auf E-Roller übertragen, richtig so.

    • Wie weit Meinung und Wissen auseinander liegen können.
      Danke für die Richtigstellung!

  • Das ganze bitte auch für Fahrradfahrer! Ich arbeite für einen Dienstleister im Gesundheitsbereich in Bonn und bin dort jeden Tag mit dem Auto unterwegs, was ich da jeden Tag mit Fahrradfahrern und E-Scootern erlebe ist nicht mehr feierlich. Egal wie sehr man aufpasst und Rücksicht nimmt, wenn was passiert ist man als Autofahrer eh der Dumme, weil viele einfach fahren als wären sie alleine auf der Straße.

    • „egal wie sehr man rücksicht nimmt…“ wenn du rücksicht nimmst, ist das toll!
      das machen so wie viele radfahrer leider auch viele autofahrer nicht, mit oft tödlichen konsequenzen für die beteiligten radfahrer. das bitte immer im hinterkopf behalten!

      • Im Gegensatz zu den meisten Radfahrern usw. nehme ich als Autofahrer Rücksicht. Zum einen weil ich leider schon 2x unverschuldet Unfälle mit solchen Idioten hatte und das ist kein gutes Gefühl wenn du nur zu deinem Recht kommst, wenn du dir nen Anwalt nimmst und zum Anderen weil ich meinen Führerschein brauche. Zum Glück ist bei den Unfällen niemandem Ernsthaft was passiert. Den Ärger hast du als Autofahrer dennoch immer, weil dir die Polizei und die Staatsanwaltschaft einfach pauschal die Schuld in die Schuhe schiebt damit sie abkassieren können.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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