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Wegen „Plantation Simulator“

Bundesnetzagentur ermittelt gegen Steam

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Die Bundesnetzagentur hat Ermittlungen gegen Steam eingeleitet. Zuständig ist der Digital Services Coordinator, der in Deutschland die Einhaltung des Digital Services Act überwacht. Anlass sind Beschwerden rund um das Spiel „Plantation Simulator“ und die Frage, ob Steam Meldungen zu möglichen Rechtsverstößen korrekt bearbeitet hat.

Steam Plantation Simulator 2

Inhaltlich sorgte das Spiel für erhebliche Kritik. Laut Bundesnetzagentur simulierte die ursprüngliche Fassung den Betrieb einer historischen Plantage. Dabei gehörte es zu den Spielmechaniken, die Produktivität durch Gewalt gegen als Arbeitskräfte eingesetzte schwarze Personen zu steigern. Das Spiel wurde dann sogar von Steam entfernt.

Für die Behörde ist der Fall damit aber nicht abgeschlossen. Geprüft wird nicht nur der konkrete Inhalt, sondern vor allem Steams Umgang mit Beschwerden. Nach dem Digital Services Act müssen Online-Plattformen ein leicht zugängliches Meldeverfahren anbieten, Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte sorgfältig prüfen und Nutzer über die Entscheidung informieren.

Beschwerden dürfen nicht ins Leere laufen

Die Bundesnetzagentur betont, dass letztverbindlich nur Gerichte entscheiden können, ob ein Inhalt rechtswidrig ist. Plattformen müssen entsprechende Meldungen dennoch nachvollziehbar bearbeiten. Genau an dieser Stelle setzt das Verfahren gegen Steam an.

Steam Plantation Simulator

Nach öffentlichem Druck wurde das Spiel zunächst geändert und später vom Entwickler von Steam entfernt.

Eine Rolle spielt auch die europäische Zusammenarbeit. Der französische Digital Services Coordinator Arcom hatte Informationen an die deutsche Stelle übermittelt. Deutschland ist zuständig, weil Steam seinen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU hier benannt hat.

Steam kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Sollte die Bundesnetzagentur Verstöße feststellen, kann sie Maßnahmen anordnen oder ein Bußgeld verhängen. Der Fall zeigt zugleich, dass der Digital Services Act nicht nur soziale Netzwerke betrifft, sondern auch Spieleplattformen, App-Stores, Marktplätze und andere digitale Vermittlungsdienste.

12. Juni 2026 um 16:01 Uhr von Ben Fehler gefunden?


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