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Datenabfrage bei Sparpreis-Tickets unzulässig

Bahn-Urteil: Ticketkauf darf nicht an persönliche Daten geknüpft sein

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Die Deutsche Bahn darf den Erwerb von günstigen Fahrkarten nicht mehr von der Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Handynummer abhängig machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Das Urteil geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück und ist nicht mehr anfechtbar.

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Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 konnten Spar- und Supersparpreis-Tickets ausschließlich digital erworben werden. ifun.de berichtete:

Auch beim Kauf am Schalter mussten Kundinnen und Kunden eine E-Mail-Adresse oder Mobilnummer angeben, um das Ticket oder die Auftragsnummer zu erhalten. Ein Erwerb am Automaten war nicht möglich. Laut Gericht war diese Praxis nicht mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar.

Gericht sieht keine freiwillige Einwilligung

Der zuständige Senat kritisierte vor allem, dass Verbraucher keine echte Wahl hatten. Die Bahn habe die Vertragserfüllung an die Preisgabe persönlicher Daten geknüpft. Dies sei mit der geltenden Rechtslage unvereinbar, da eine freiwillige Einwilligung unter diesen Umständen nicht vorliege. Auch die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Bahn im Fernverkehr wirke sich dabei negativ auf die Bewertung aus.

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Für die Erfüllung des Beförderungsvertrags sei die Verarbeitung der Daten nicht erforderlich gewesen. Der Zweck des Tickets liege im Nachweis der Zahlung und der Vereinbarung zur Beförderung. Die digitale Form diene vorrangig internen Interessen der Bahn, etwa der Kundenbindung oder Analyse des Nutzungsverhaltens. Die Richter stellten klar, dass Unternehmen den datensparsamsten Weg wählen müssen, um ihre Leistungen anzubieten.

Mit dem Urteil wird die Bahn verpflichtet, auch für vergünstigte Ticketangebote wieder analoge Kaufmöglichkeiten bereitzustellen, ohne Zwang zur Angabe persönlicher Daten.

16. Juli 2025 um 10:54 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    27 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Hoffentlich kommen da nicht auch so „coole“ Reseller wie bei Konzerttickets, die dann günstige Tickets abräumen und zu teuren Preisen weiterverkaufen

  • Ich find auch interessant inwiefern es rechtens ist, dass das Deutschlandticket nur digital erhältlich ist. Ich kenn mehrere ältere Personen die das Ticket deshalb nicht nutzen können.

  • Könnte ein EU Bürger gleich die SSB verklagen? Wäre nett! Danke! Die will noch viel mehr wissen. Vorher gibts keine Fahrkarte. Monopol hat sie auch noch auf den Hauptstrecken.

  • Super, wenn Digitalisierung zusätzliche Kosten verursacht, da analoge Wege parallel aufrecht erhalten werden müssen, dann werden wir in Rekordzeit dem Fortschritt hinterherschleichen.

  • Attraktive Frau sitzt lächelnd mit MacBook im leeren Zug. Typische DB-Situation!
    /s

  • Da kann man alle Betreiber anklagen! Alle sammeln DATEN die sie NICHT BRAUCHEN aber verarbeiten.

  • Was ist das für ein Bild mit dem iPad? In welchem ICE schaut es so aus?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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