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Artikel 13 und Uploadfilter: CDU-Politiker schließt YouTube-Verbot nicht aus
Der CDU-Politiker Axel Voss wirft im Zuge der Diskussion um eine Neugestaltung des europäischen Urheberrechts ein mögliches Verbot von YouTube in den Raum. Mit der provokanten Aussage will Voss offenbar seinen Argumenten hinsichtlich der Notwendigkeit von Upload-Filtern mehr Gewicht verleihen.
Im Interview mit der Deutschen Welle ließ Voss verlauten, dass die von ihm geforderten Filter in erster Linie auf Plattformen zielen, die Urheberrechtsverletzungen begehen, wie etwa YouTube.
Wir alle haben rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn Sie eine riesige Plattform wie YouTube haben, müssen Sie eine technologische Lösung einsetzen. Jeder hat diese Verpflichtungen. Sie haben ein Geschäftsmodell mit dem Eigentum anderer Personen geschaffen – auf urheberrechtlich geschützten Werken. Wenn es das Ziel der Plattform ist, Leuten den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu ermöglichen, müssen wir darüber nachdenken, ob diese Art von Geschäft existieren sollte.
Die Aussage des Politikers lässt mit Blick auf die Marschrichtung der Befürworter von Upload-Filtern tief blicken. Mit der Drohung eines Verbots im Nacken bleibt den Anbietern nicht viel anderes übrig, als in vorauseilendem Gehorsam lieber zu viel als zu wenig auszusondern.
Die Initiative für Upload-Filter will Glauben machen, dass Urheberrechtsverletzungen ohne eine Neuregelung Tür und Tor geöffnet wären. Dem ist schlicht nicht so. Bereits heute gibt es vielfältige Möglichkeiten, sowohl juristisch als auch im direkten Kontakt mit den Plattformen gegen entsprechende Verstöße vorzugehen. Die konservativen Lager sind mit einer ähnlichen Argumentation wie aktuell bereits mit Blick auf die Einführung des Leistungsschutzrechts in Deutschland grandios gescheitert, haben doch gerade jene Medien, die massive Lobbyarbeit für eine solche Regelung betrieben haben, Google im Nachhinein mit massiven Sondernutzungsrechten ausgestattet.