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ARD und ZDF stoppen ihr Mediatheksprojekt „Germany’s Gold“

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Mit der geplanten gemeinsamen Onlinemediathek von ARD und ZDF „Germany’s Gold“ wird es nichts. Die Sender nehmen nach einem Veto des Bundeskartellamts Abstand von den Plänen, eine umfassende Sammlung aus TV-Inhalten und deutschen Filmproduktionen auf Verleihbasis anzubieten.

Das Kartellamt hatte bereits im März auf wettbewerbsrechtliche Bedenken hingewiesen und im Anschluss an eine Prüfung die Genehmigung von entsprechenden Auflagen abhängig gemacht. Darauf antworten ARD und ZDF nun in einer Pressemitteilung.

Die seit November 2011 laufende Kartellamtsprüfung hat ergeben, dass sich das Vorhaben in der ursprünglich geplanten Form nicht umsetzen lässt. Alternative Modelle, die den vom Bundeskartellamt geforderten Rahmenbedingungen genügen, haben hingegen keine positive wirtschaftliche Prognose

Für uns stellt sich allerdings die Frage, weshalb der Aufbau eines deutschen TV-Archivs ausschließlich von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig sein soll. Offenbar haben die Rundfunkanstalten im Talkshow- und Reality-TV-Wahn ihren Staatsauftrag komplett abgeschrieben. Dabei müsste das unentgeltliche dauerhafte Bereitstellen der mit öffentlichen Mitteln produzierten doch Beiträge oberste Priorität haben. Bei ARD und ZDF fühlt man sich offenbar jedoch weiterhin eher dazu berufen, sich mit Privatsendern auf deren Niveau zu duellieren.

Online-Verfügbarkeit auf Zeit

Momentan lassen sich ausgewählte Sendungen der beiden Anstalten jeweils für begrenzte Zeit über deren Online-Mediatheken abrufen. Hauptargument gegen ein dauerhaftes Bereitstellen der Rundfunkproduktionen sind seit Jahren bereits urheberrechtliche Gründe. Dass sich alte Verträge im Nachhinein nur schwer revidieren lassen leuchtet ein, für (zumindest einen Teil der) Neuproduktionen würde wir angepasste Nutzungsbedingungen eigentlich jedoch voraussetzen.

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16. Sep 2013 um 14:23 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    9 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Trauriges Schauspiel…
    Darf ich also für diverse gute, alte Produktionen immer noch zu Amazon abtauchen, um z.B. Filme wie „Rheingold“ (1977) oder „Lina Braake“ (1975) noch einmal zu sehen. Beide ehedem mit Geldern der Öffentlich-Rechtlichen gedreht…

    • Die ersten Beatclubfolgen lassen sich ebenso kostenpflichtig bei iTunes laden. Das ist echt bitter – allein die ganzen Doku- und Talkshowperlen der 70er und 80er – schade, dass da nicht mehr zu sehen ist. Mit einer kostenfreien Bereitstellung würden sie ihrem Bildungsauftrag eher gerecht, als bei z.B. „Rette die Million“ das Geld zu verschenken – was aus meiner Sicht so überhaupt gar nicht zu den öffentlich rechtlichen passt.

  • Jaja die Runkfunksteuer wird genutzt aber nicht gebraucht…

  • Wessen Interessen werden dasurch geschützt? Ist das der Job des Kanzleramts?

  • Da kollidieren einfach ein paar unvereinbare Welten. Es liegt ja nunmal weder an der Nachfrage, noch den technischen Möglichkeiten. Es ist ja auch nicht so, als würden alle Künstler und Produzenten etwas dagegen haben. Es sind vor allem die, die ohnehin schon wenig bis keine Aufmerksamkeit für ihre Werke bekommen und sich einfach nur ein paar Euro Ausschüttung wünschen. Was dann aber auf die paar Euro aufgeschlagen wird, ist was es für den Kunden meist preislich unattraktiv macht. Und wenn dann erstmal aller Content per Video on Demand verfügbar ist, fangen die Provider an zu heulen, weil wir alle ihre Leitungen verstopfen… Iwann ist vom großen (Premium-)Kuchen aber kein Krümmelchen mehr übrig und wir schauen weiter in die Röhre :/

  • DIese neue Steuer, die da geschaffen wurde, ist in meinen Augen sowieso rechtswidrig. Nen Fernseher zählen, obwohl ich keinen habe, nur weil ich in einer Wohnung/Haus wohne und mich vorschriftsmäßig gemeldet bin?! Aber das Thema wurde anderswo zur Genüge diskutiert..

    Im Anbetracht dessen müsste das Angebot jedem gemeldeten Einwohner in Deutschland kostenlos zur Verfügung stehen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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