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iOS-Virtualisierung für Sicherheitsforscher

Apple vs. Corellium: Auch Berufungsgericht sieht keine Urheberrechtsverletzung

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Der Rechtsstreit zwischen Apple und Corellium zieht sich mittlerweile über mehrere Jahre hin. Corellium bietet eine Virtualisierungslösung an, mit deren Hilfe Sicherheitsforscher die Betriebssysteme von Mobilgeräten auf den Prüfstand stellen können. Apple sieht in diesem Zusammenhang jedoch sein geistiges Eigentum verletzt und hat Corellium deswegen bereits im Jahr 2019 verklagt. Der damals mit dem Fall befasste Bundesrichter in Florida hatte allerdings nichts gegen das Angebot einzuwenden und gestern wurde nun auch die diesbezüglich von Apple eingereichte Berufung verworfen.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, konnte Apple das zuständige Gericht nicht davon überzeugen, dass Corellium durch seine iOS-Simulation die Urheberrechte Apples verletzt. Das iPhone-Betriebssystem werde in den Werkzeugen von Corellium rechtmäßig und unter Berücksichtigung der Vorgaben zur fairen Nutzung simuliert.

Corellium Software

Corellium kein Konkurrenzprodukt

In der Tat ist es so, dass sich die Software von Corellium ausschließlich dazu verwenden lässt, die Betriebssysteme iOS und Android zu analysieren und auf Schwachstellen und Fehler hin zu überprüfen. Die Anwendung ist nicht als Konkurrenzprodukt für die Betriebssysteme zu sehen.

Die Werkzeuge von Corellium sind für Sicherheitsforscher insbesondere deswegen so attraktiv, weil man iOS und Android damit von einem gewöhnlichen Computer aus untersuchen kann. Auf diesem Weg sind intensivere Analysen möglich, als es beispielsweise die Beschränkungen eines iPhones zulassen.

Apple wollte Corellium ursprünglich kaufen

Apple hatte in diesem Zusammenhang eingewendet, dass Corellium mit dem Angebot nicht nur eine Urheberrechtsverletzung begehe, sondern die damit aufgedeckten Sicherheitslücken in falschen Händen auch für Angriffe auf iPhones und deren Nutzer verwendet werden können.

Apple hatte ursprünglich ein starkes Interesse daran, das im Jahr 2020 mit dem Forbes Cybersecurity Award ausgezeichnete Unternehmen zu übernehmen. Den Gerichtsunterlagen hätte der iPhone-Hersteller 2018 einen Kaufpreis von knapp 23 Millionen Dollar locker gemacht. Nachdem sich diese Verhandlungen zerschlagen hatten, hat Apple dann das Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung angestoßen.

09. Mai 2023 um 07:04 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    • Apple? Welche Firma? Was machen die für Machenschaften?
      Ich spüre eine Weltverschwörung.

      • Und ich einen dusseligen Fanboy.

      • Und ich einen dusseligen Hater.

        Was glaubst Du denn, wie viele Sicherheitsforscher, inkl. Googles Project Zero, den Datenabfluss von iOS Geräten analysieren? Da bleibt rein gar nichts „unentdeckt“. Da wird sogar ein „Skandal“ daraus gemacht, dass der User innerhalb des AppStores getrackt wird – ohne zu erklären, dass das praktisch jeder Store auf dieser Welt so macht, denn ohne Tracking wäre ein AppStore gar nicht funktionsfähig.

      • Gar nichts funktionsfähig ist hier doch falsch. Viel eher „man hätte weniger Infos, und das Debugging ist erschwert“.
        Das man beim Laden eine Nutzerabfrage braucht, ob er es gekauft hat, und laden darf ist ein Feature. Das muss aber vom Store meinem Verständnis nicht „verfolgt“ werden.

    • Ersetze „Machenschaften entdecken“ durch „leichter legal Schwächen in iOS analysieren“ … und dann kommen wir der Sache schon näher.

  • Kindergarten, Kauf fehlgeschlagen. Dann verklagen wir sie halt bis sie am Ende sind.
    Das amerikanische Rechtssystem ist großartig.

  • Wenn man die nicht kaufen kann um die vom Markt zu nehmen dann wird eben eine andere Methode versucht. Einfach lächerlich

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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