Apple kommuniziert Gewährleistungsanspruch deutlicher
Offenbar als Reaktion die auf wiederholte Kritik durch Verbraucherschützer in dieser Sache kommuniziert der Apple Store die für Deutschland gültigen Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen nun deutlicher. Statt wie bisher verstärkt auf die Option der Garantieverlängerung durch eine kostenpflichtige Apple-Care-Versicherung hinzuweisen, wird bei den Produktdetails nun deutlich auf den Gewährleistungsanspruch der Kunden verwiesen:
In Deutschland haben Verbraucher gemäß BGB innerhalb von zwei Jahren ab Übergang der Ware Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen kostenlosen Austausch, einen Rabatt oder eine Rückzahlung durch den Händler, wenn das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt des Übergangs nicht dem Kaufvertrag entspricht.
Apple hat in diesem Zusammenhang auch die Informationsseite zu den Verbraucherschutzgesetzen in der EU angepasst. Diese wurde im März 2012 online gestellt, damals hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die seiner Meinung nach unzureichende Kommunikation der Gewährleistungsansprüche kritisiert.
(Danke Tobi)