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"Keine Monopolstellung"

Apple gewinnt Berufungsverfahren gegen Epic

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Der Spieleanbieter Epic muss die nächste Niederlage in seinem inzwischen bereits im dritten Jahr laufenden Rechtsstreit mit Apple verkraften. Ein amerikanisches Gericht hat die Berufung gegen das 2021 ergangene Urteil in dieser Sache abgewiesen. Damals wurde Epic zwar dahingehend Recht gegeben, dass Apple Hinweise auf alternative Zahlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit den im App Store angebotenen Apps zulassen muss, Apple jedoch keine Monopolstellung in diesem Bereich inne habe.

Epic hat sich in dem Verfahren gegen Apple auf den sogenannten Sherman Act berufen. Das aus dem Jahr 1890 stammende Gesetz wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um die Marktmacht der damals aufstrebenden Wirtschaftskonzerne im Zaum zu halten und bildet bis heute einen wichtigen Eckpfeiler im amerikanischen Wettbewerbsrecht.

Apple freut sich über „durchschlagenden Sieg“

Tim Cook Keynote

Das Berufungsgericht hat zwar die Einschätzung aus dem vorangegangenen Prozess bestätigt, dass Apple Entwickler nicht daran hindern dürfe, auf andere Zahlungsmöglichkeiten als die von Apple angebotenen zu verweisen, der Hersteller jedoch mit dem App-Store-Angebot an sich nicht gegen die in den USA gefasten Regeln zum Wettbewerb verstoße.

Das Wirtschaftsmagazin Bloomberg hat neben Details zu dem neuerlichen Gerichtsentscheid auch eine erste Stellungnahme Apples zum Thema. Der iPhone-Hersteller sieht das Ergebnis demnach als „durchschlagenen Sieg“ und betont, dass der App Store den Wettbewerb und Innovationen fördere. Apple weist dennoch darauf hin, dass man sich eine weitere Überprüfung des Urteils vorbehalte – wohl mit Blick auf die Tatsache, dass auch das Berufungsgericht die Entscheidung zugunsten der freien Wahl der Abrechnungsoptionen bestätigt hat. Bei den Richtern fand wohl besonders auch die von Apple vorgetragene Argumentation Anklang, dass die restriktiven Maßnahmen zugunsten der Sicherheit der iPhone-Nutzer erfolgen.

EU-Gesetz über digitale Märkte als nächste Herausforderung

Epic muss sich unterm Strich weiterhin mit der Tatsache zufrieden geben, dass Apple die Hauptanklagepunkte für sich entscheiden konnte – auch wenn der Firmenchef Tim Sweeney weiterhin gegen Apple-Fesseln wettert. Eine Monopolstellung wird vom Gericht wohl vor allem auch deshalb nicht gesehen, weil sich mit Google eine schwergewichtige Alternative zu iOS auf dem Markt befindet.

Spannend wird es diesbezüglich spätestens im kommenden Jahr in Europa. Das EU-Gesetz über digitale Märkte könnte weitgehenden Einfluss gleichermaßen auf die Angebote von Apple und Google haben. Unter anderem werden hier Punkte wie die Möglichkeit zur Installation von Apps aus anderen, als den offiziellen App-Store-Quellen oder auch die Interoperabilität von Messengern gefordert. Apple hat angeblich bereits damit begonnen, sich auf entsprechende Vorgaben wie etwa die Möglichkeit, das sogenannte Sideloading zuzulassen, vorzubereiten.

25. Apr 2023 um 08:05 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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