OLG Düsseldorf bestätigt Vergütungsansprüche
Urteil zur Netzneutralität: Telekom darf bei Meta die Hand aufhalten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Telekom von einer Tochter des Meta-Konzerns, ein Entgelt für Leistungen im Zusammenhang mit dem Datenaustausch verlangen kann.
Der zuständige Kartellsenat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln und gab der Telekom auch in der Berufungsinstanz recht. Insgesamt geht es um Forderungen von mehr als 30 Millionen Euro für einen Zeitraum von über drei Jahren.
Im Kern dreht sich der Rechtsstreit um den Austausch von Daten zwischen den Netzwerken der beiden Unternehmen. Dieser Datenaustausch fällt an, wenn Nutzer in Deutschland Dienste wie Facebook, WhatsApp oder Instagram verwenden. Die Telekom stellte dafür Private-Interconnect-Verbindungen bereit, über die große Datenmengen in ihr Netz eingespeist wurden. Nach Auffassung der Gerichte begründet diese Nutzung einen Anspruch auf Vergütung.
Streit um bestehende Verträge
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein ausgelaufener Vertrag über den Datenaustausch. Nach dessen Ende nutzte die Meta-Tochter die bestehenden Verbindungen weiter. Die Telekom wertete dieses Verhalten als Annahme eines neuen Vertragsangebots und stellte entsprechende Entgelte in Rechnung. Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation bereits im Jahr 2024 und sah einen neuen entgeltlichen Vertrag durch schlüssiges Verhalten als zustande gekommen an.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte nun diese Sichtweise. Maßgeblich sei, dass die Meta-Tochter die angebotenen Leistungen weiter in Anspruch genommen habe, obwohl das ursprüngliche Vertragsverhältnis beendet war. Aus der Perspektive eines objektiven Vertragspartners sei dieses Verhalten als Zustimmung zu werten. Erklärungen, keinen entgeltlichen Vertrag abschließen zu wollen, änderten daran nichts, solange die Nutzung tatsächlich fortgesetzt werde.
Missbrauch der Marktposition
Beide Seiten hatten sich im Verfahren wechselseitig vorgeworfen, ihre jeweilige Marktstellung zu missbrauchen. Die Gerichte folgten diesen Vorwürfen jedoch nicht. Zwar verfügt die Telekom über eine starke Stellung im Endkundengeschäft. Gleichzeitig sah der Senat eine erhebliche Gegenmacht auf Seiten der Meta-Tochter. Diese habe unter anderem die Möglichkeit gehabt, den direkten Datenaustausch zu beenden und auf Drittanbieter auszuweichen, was später auch geschehen sei.
Hinzu kommt nach Einschätzung des Gerichts der Druck auf die Telekom, ihren Kunden den Zugang zu den weit verbreiteten Meta-Diensten in ausreichender Qualität zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund liege kein kartellrechtswidriger Missbrauch vor. Der Vertrag sei daher wirksam.

Hört sich im Titel wie Mitleid für Meta an, sehr Interessant.
Ich bin absolut kein Fan von META. Aber was die Telekom hier abzieht ist lächerlich
find es gut – endlich mal ein deutsches Unternehmen, was mal Kohle abkassieren kann.
Haben sie die Kohle für Trumps Prunkbau wieder drinnen
Ich hoffe das wird an den deutschen Bürger weitergegeben! Der Metakonzern soll sich das Geld bei den Nutzern wiederholen! Das wäre klasse!
Das wird an die Telekom Aktionäre weitergegeben bzw investiert im besten Fall. Was hat der Bürger damit zu tun?
Wer ein Dienst einfach weiter nutzt, nachdem er ausgelaufen ist, der muss natürlich trotzdem dafür bezahlen. Der wird dann ja nicht plötzlich kostenlos. Und dann muss er auch selber dafür bezahlen, warum um alles in der Welt sollte man sich das Geld von den Nutzern wiederholen? Das hätte man vorher ein kalkulieren müssen, wenn man das machen möchte.
Die Formulierung deutscher Bürger in diesem Kontext ist generell nicht zielführend, da es hier nicht um Staatsgelder, Steuerzahlung oder irgendetwas in die Richtung geht.
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Die Netzwerkkosten sind für die Telekom entstanden, und nicht für den Nutzer
was soll denn da weitergegeben werden – es wurde doch „den deutschen Bürgern“ voher auch nicht von der Telekom gesondert berechnet?
Off topic. Irgendjemand Verbesserungen mit dem IOS 26.3 Update festgestellt? Bei mir sind alle bugs noch genauso enthalten, wie bei der völlig vermurksten 26.2.1 Version! Netzwerkfehler bei HomePods, Bluetooth Abbrüche, Car Play Abbrüche und und und!
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Hi Martin, ausgesprochen hilfreich diese umfassende und schlaue Antwort!
Heute keinen Kindergarten?
Für sinnige Antworten, würde es eventuell helfen das dort zu posten wo es nicht um Telekommunikation und Social Media geht. Ansonsten liegts bestimmt an der Farbe deiner Geräte. PS: Apple bietet Kundenservice den man den teuren Geräten mitbezahlt. Ruf da mal an.
Ah, ein Pedant! Besten Dank! Auch sehr hilfreich!
wie war das noch mal mit der Netzneutralität?
Ich verstehe das so, dass die Telekom Meta eine gesonderte Infrastruktur zur Verfügung gestellt hat, um noch schneller viele Daten zu übertragen.
Das hat nichts mit Netzneutralität zu tun. Meta könnte auch die „normale“ Infrastruktur nutzen. Man könnte der Telekom wohl nur vorwerfen, dass sie nach Vertragsende nicht die Verbindung zurückgebaut hat.
Stichwort: Inter-Connect Leitungen. Also dedizierte Leitungen für Meta und somit greift Netzneutralität nicht
Wenn das mit der Netzneutralität immer höre oder lese muss ich schmunzeln, was ist bitte daran neutral, wenn jemand etwas stärker belastet als als andere, eine Maut für überhohen traffic oder ggf sogar eine bezahlte extra Piste neben der eigentlichen dafür ist doch legitim, die springen auf eine vorhandene Struktur, belasten die immens mehr als andere, kassieren vom Nutzer gebühren oder fette Werbeeinnahmen und der Besitzer und Betreiber der Infrastruktur darf denen nicht in die Tasche greifen, der allgemeinen Kundschaft aber schon, mit neutral hat das ganz wenig zu tun. Alles beschwert sich immer über die Preise (und deren Steigerung) beim Endkunden, plädiert aber dafür, das die eigentlichen Treiber umsonst dabei wegkommen sollen …
Aus meiner Sicht kein Problem, da der Endkunde die Daten genauso schnell oder langsam erhält wie von anderen Diensten abseits von Meta. Es geht nur darum wie schnell Meta die Daten anliefern kann. Bei einem Bruch der Netzneutralität, würde es aus meiner Sicht bedeuten, dass der User zur Beschleunigung einiger Dienste Geld bezahlen soll.
Warum hat die Telekom die Leitung nicht abgeschaltet, das hätte sie bei einem Kunden der nicht bezahlt sicher so gemacht.
Warum sollten die das tun? Wenn Meta die speziell für sie bereitgestellte (kostenpflichtige) schnellere Infrastruktur explizit weiternutzt, hat Meta ja „offensichtlich“ Interesse, den Vertrag weiterzuführen… denn Meta hätte ja einfach auf die normale (kostenfreie) Infrastruktur wechseln können…
Liebes iFun Team, entweder ist die Überschrift reißerisch, weil das Thema mit Netzneutralität nichts zu tun hat, sondern mit Kartellrecht oder im Artikel fehlen wesentliche Erklärungen/Fakten. Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Netzzugang, Netzneutralität bedeutet nicht kostenloser Zugang.
Wenn also Netzneutralität im Prozess ein Thema war, hätte mich die Argumentation beider Seiten interessiert. Die aufgeführten Punkte betreffen eigentlich schlichtweg Vertragsrecht. Das hat das Gericht offenbar ähnlich gesehen und die Argumentation, dass auf Grund einer marktbeherrschenden Stellung die Entgelte überhöht waren (Kartellrecht) nicht geteilt. Wenn das alles war, hätte die Überschrift aber Kartellrecht und Netzneutralität anführen sollen.
Korrekt
Meta soll für Daten bezahlen? Is ja verrückt!