Tiefschlag abgewehrt: Samsungs Klage gegen Apples VoiceOver-Funktion ausgesetzt
Auch wenn die fortwährenden Patentstreitigkeiten auf dem Mobilfunkmarkt nerven, in vielen Fällen lässt sich zumindest ansatzweise nachvollziehen, dass ein berechtigtes Interesse hinter den Ansprüchen steht. Es ist verständlich, wenn ein Unternehmen seine oft sehr zeit- und kostenintensiven Entwicklungen entsprechend schützen will.
Die von Samsung beim Landgericht Mannheim eingereichte Klage gegen Apples VoiceOver-Funktion jedoch fällt glücklicherweise nicht nur nach unserer, sondern wohl auch der Meinung des verhandelnden Richters nicht unter diese Kategorie.
Samsung beschreibt im Patent DE10040386 (B4) eine Vorrichtung, mit der sich per Knopfdruck der komplette Bildschirminhalt eines tragbaren Geräts gesprochen ausgeben lässt und geht im Weiteren – eine allgemeine Sprachausgabefunktion wäre auch zum Zeitpunkt des Patentantrags nichts Neues gewesen – im Detail auf die per Knopfdruck gesteuerte Ausgabe und das Zusammenspiel zweier separater Speichereinheiten für Ton und Daten ein.
Laut Samsung verstoße nun Apples VoiceOver-Funktion gegen dieses Patent. Samsungs Anwälte versuchen die Patentschrift so zu drehen, dass man speziell die Möglichkeit der Audioausgabe von Symbolbeschreibungen geschützt habe.
Ein Erfolg Samsungs würde Sehbehinderten eine wichtige Hilfe wegnehmen
Es geht hier nicht um irre viel Geld oder einen Verkaufsstopp von iOS-Geräten. Apple müsste vermutlich lediglich die VoiceOver-Funktion deaktivieren und der Fall wäre erledigt. Konkret würde der „Erfolg“ Samsungs dann von heute auf morgen eine Vielzahl sehbehinderter Menschen um die Möglichkeit bringen, ihre iPhones, iPods oder iPads zu benutzen. In unseren Augen kein erstrebenswertes Ziel.
Der zuständige Richter am Mannheimer Landgericht hat das Verfahren am Freitag mit Hinweis auf ein beim Bundespatentgericht anhängiges Nichtigkeitsverfahren in diesem Zusammenhang zunächst einmal ausgesetzt. (via FOSS Patents)