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Werbung für SCHUFA-Nachweis irreführend

SCHUFA-Irreführung: Geschäftspraxis von Immobilienscout24 untersagt

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Das Landgericht Berlin hat die Immobilien Scout GmbH in einem Verfahren der Verbraucherzentrale vollständig in die Pflicht genommen. Sowohl die Werbung für eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft als auch der Umgang mit persönlichen Informationen von Nutzern wurden beanstandet.

Immoscout 24

Werbung für SCHUFA-Nachweis irreführend

Über die Plattform konnten Wohnungssuchende einen „SCHUFA-BonitätsCheck“ für rund 30 Euro erwerben. In den begleitenden Hinweisen hieß es unter anderem, dass Vermieter bereits bei einer Besichtigung entsprechende Unterlagen erwarten könnten. Nach Auffassung des Gerichts erweckten diese Aussagen einen falschen Eindruck. Tatsächlich dürfen Vermieter einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit nur dann anfordern, wenn der Vertragsabschluss unmittelbar bevorsteht.

Immoscout 24 Schufa

Die Richter hielten fest, dass die rechtliche Einordnung auf der Internetseite zwar vorhanden war, jedoch nicht so hervorgehoben wurde wie die Aussagen, die Wohnungssuchende zum Kauf des Nachweises veranlassen sollten. Dadurch sahen die Richter eine unzulässige Irreführung gegeben.

Erhobene Daten ohne rechtliche Grundlage

Neben der Werbung stand auch ein Online-Formular im Fokus, das als „Selbstauskunft“ bezeichnet war. Dort konnten Nutzer Angaben zu Einkommen, Beschäftigung oder persönlichen Gewohnheiten machen. Diese Informationen wurden von Immobilienscout24 gespeichert und verarbeitet. Nach Einschätzung des Gerichts geschah dies ohne eine wirksame Zustimmung der Betroffenen.

Ein allgemeiner Hinweis auf Datenschutz reiche nicht aus, um eine Einwilligung zu ersetzen. Erforderlich sei eine eindeutige und freiwillige Zustimmung, die hier nicht vorlag. Damit verstoße das Vorgehen gegen die geltenden Regeln zum Schutz personenbezogener Daten.

Mit der Entscheidung muss das Portal nun die beanstandeten Geschäftspraktiken einstellen und seine Abläufe an die rechtlichen Vorgaben anpassen.

15. Sep. 2025 um 15:33 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    12 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das macht das Portal immomio auch. Dort wird genau der Service angeboten.

  • Formal sicher alles richtig. Punkt.

    Das Daten dieses Persönlichkeitsgrads auch entsprechend verarbeitet werden (da HOCHinteressant) muss eigentlich aber auch jedem klar sein. Wer da noch überrascht ist, dem ist auch nicht zu helfen. Auch hier ist jeder gut beraten, selbst Verantwortung für das eigene Schicksal zu übernehmen. ;-)

  • Sie sind in Berufung gegangen und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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