Werbung für SCHUFA-Nachweis irreführend
SCHUFA-Irreführung: Geschäftspraxis von Immobilienscout24 untersagt
Das Landgericht Berlin hat die Immobilien Scout GmbH in einem Verfahren der Verbraucherzentrale vollständig in die Pflicht genommen. Sowohl die Werbung für eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft als auch der Umgang mit persönlichen Informationen von Nutzern wurden beanstandet.
Werbung für SCHUFA-Nachweis irreführend
Über die Plattform konnten Wohnungssuchende einen „SCHUFA-BonitätsCheck“ für rund 30 Euro erwerben. In den begleitenden Hinweisen hieß es unter anderem, dass Vermieter bereits bei einer Besichtigung entsprechende Unterlagen erwarten könnten. Nach Auffassung des Gerichts erweckten diese Aussagen einen falschen Eindruck. Tatsächlich dürfen Vermieter einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit nur dann anfordern, wenn der Vertragsabschluss unmittelbar bevorsteht.
Die Richter hielten fest, dass die rechtliche Einordnung auf der Internetseite zwar vorhanden war, jedoch nicht so hervorgehoben wurde wie die Aussagen, die Wohnungssuchende zum Kauf des Nachweises veranlassen sollten. Dadurch sahen die Richter eine unzulässige Irreführung gegeben.
Erhobene Daten ohne rechtliche Grundlage
Neben der Werbung stand auch ein Online-Formular im Fokus, das als „Selbstauskunft“ bezeichnet war. Dort konnten Nutzer Angaben zu Einkommen, Beschäftigung oder persönlichen Gewohnheiten machen. Diese Informationen wurden von Immobilienscout24 gespeichert und verarbeitet. Nach Einschätzung des Gerichts geschah dies ohne eine wirksame Zustimmung der Betroffenen.
Ein allgemeiner Hinweis auf Datenschutz reiche nicht aus, um eine Einwilligung zu ersetzen. Erforderlich sei eine eindeutige und freiwillige Zustimmung, die hier nicht vorlag. Damit verstoße das Vorgehen gegen die geltenden Regeln zum Schutz personenbezogener Daten.
Mit der Entscheidung muss das Portal nun die beanstandeten Geschäftspraktiken einstellen und seine Abläufe an die rechtlichen Vorgaben anpassen.
Das macht das Portal immomio auch. Dort wird genau der Service angeboten.
Formal sicher alles richtig. Punkt.
Das Daten dieses Persönlichkeitsgrads auch entsprechend verarbeitet werden (da HOCHinteressant) muss eigentlich aber auch jedem klar sein. Wer da noch überrascht ist, dem ist auch nicht zu helfen. Auch hier ist jeder gut beraten, selbst Verantwortung für das eigene Schicksal zu übernehmen. ;-)
…und ImmoScout24 zumindest als unanständig in Erinnerung zu behalten, wenn nicht gar zu meiden.
Und das sollte dann wie aussehen?
Das ist ganz einfach: Man fragt online nach einem Auszug der Daten.
Was für die Schufa gilt, gilt übrigens auch für diese 3:
Creditreform Boniversum – https://www.boniversum.de/verbraucherservice/selbstauskunft/auskunft-per-post
infoscore Consumer Data – https://www.experian.de/selbstauskunft/online-formular-selbstauskunft
CRIF Buergel – https://crif.de/konsumenten/selbstauskunft/
Ich kann jedem nur die Infoscore Consumer Data ans Herz legen: Der Verein ist meiner Meinung nach grenzwertig. Und was beunruhigend ist, ist das mehr und mehr namhafte Unternehmen (z. B. ING DiBa) mit solchen Unternehmen automatisch die Daten abgleichen.
Stark verkürzt: Hör auf im Internet mit persönlichen Daten um dich zu werfen.
Wenn du nach etlichen Monaten auf der Suche nach einer neuen Bude von einem der größten Immo-Portale gesagt bekommst, dass du nur in Erwägung gezogen wirst, wenn du vorab Angaben über dich machst, kannst du da so vorsichtig mit deinen Daten sein, wie du willst. Um endlich eine (neue) Unterkunft zu bekommen, willigst du zähneknirschend ein.
Es gab in meinem Fall auch bei Immowelt glaube ich, Anbieter, die eine Exposé-/Besichtigungsanfrage nicht ohne Kontaktdaten und aktuellen Wohnort hergegeben haben. Fand ich frech, hab’s aber trotzdem rausgegeben.
Um so wichtiger, dass bei allen Plattformen ggf. gleiches gebaren untersagt wird. Freier Markt hin oder her, aber an ein paar Spielregeln dürften sich mal alle halten.
Ach, dann kannst du mir sicher sagen für was die Daten verarbeitet wurden? Und ob/wie Sie an Vermieter weitergeleitet wurden?
Die Aussage „wer da überrascht ist dem ist nicht zu helfen“ ist aber ziemlich unfair. Es gibt auch Menschen oder ältere Leute die sind halt nicht so im Thema drin, bemühen sich oder werden dahin geführt von welchen die da halt nicht fit sind. Pauschal zu sagen wer so doof ist ist der falsche Ansatz. Der richtige Ansatz ist es transparent zu gestalten oder dieses Angebot gar nicht anzubieten, wie jetzt entschieden.
Sie sind in Berufung gegangen und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!
Das macht es ja noch schlimmer. Statt als Unternehmen die Entscheidung zu akzeptieren, wird weiterhin auf anderer Position verharrt.