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Richter weisen Berufung ab

Sammelklage gegen Amazon-Prime-Preiserhöhung 2022 angekündigt

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung von Amazon im Streit mit der Verbraucherzentrale NRW zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Preiserhöhung für bestehende Prime-Abonnements unzulässig war.

Im Sommer 2022 hat Amazon die Gebühren für sein Prime-Abonnement von 69 Euro auf 89,90 Euro pro Jahr erhöht. Bei monatlicher Zahlung stiegen die Kosten von 7,99 auf 8,99 Euro. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte erfolgreich dagegen geklagt, dass die Preissteigerungen um bis zu 30 Prozent auch auf Bestandskunden angewendet wurden.

Prime Preise

Einseitige Preisanpassung nicht rechtens

Auf einen Einspruch von Amazon hin wurde dies nun auch in zweiter Instanz bestätigt. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf ist der Meinung, dass die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon anlässlich der Änderung seiner Mitgliedsgebühren berufen hat, unwirksam ist. Nach Auffassung der Richter räumt diese Amazon das Recht ein, Preise einseitig und ohne nachvollziehbare Kriterien zu ändern. Eine solche Anpassung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundschaft verstoße gegen geltendes Vertragsrecht.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Amazon hat noch die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Bleibt die Entscheidung bestehen, gilt die Erhöhung als rechtlich unwirksam. Betroffene Kunden haben in der Folge die Möglichkeit, Amazon zur Erstattung zu viel gezahlter Beiträge aufzufordern.

Sammelklage wird vorbereitet

Die Verbraucherzentrale NRW bereitet bereits eine entsprechende Sammelklage vor, um Rückzahlungen gebündelt geltend zu machen. Daran teilnehmen können alle Amazon-Kunden, die im September 2022 bereits Amazon Prime abonniert hatten und den Dienst auch zu den erhöhten Preisen weiter genutzt haben. Je nach Zahlungsweise können Kundinnen und Kunden mit einer Rückerstattung von 12 bis 20 Euro pro Jahr rechnen.

Noch ist nicht klar, wann sich betroffene Nutzer für die Sammelklage einschreiben können. Die Verbraucherzentrale bietet hier die Möglichkeit an, sich weiter zu informieren und für einen Newsletter einzuschreiben.

31. Okt. 2025 um 15:07 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    9 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Danke für die Nachricht, habe mich erfolgreich für Newsletter angemeldet

  • Gab es nicht schon eine Sammelklage? Ich habe daran teilgenommen und auch die Bestätigung per Post erhalten, aber seitdem nichts mehr davon gehört. Oder ist das noch dieselbe?

  • Wenn ich dort meine Mailadresse angebe werde ich nur zu dem Fall informiert, oder bin ich dann einem allgemeinen Newsletter beigetreten?

  • Sie sind bereits angemeldet…Muss also schon länger geplant sein.

  • Da bin ich mal gespannt, wie die nächste Ebene entscheiden wird….

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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