Ab Mitte November
Neue PayPal-AGB: „Keine abwertende Darstellung“
Der Zahlungsanbieter PayPal wird seine AGB überarbeiten. Dies hat das Unternehmen heute in einem Anschreiben an seine aktiven Kunden angekündigt und informiert bereits im Vorfeld über die neuen Rahmenbedingungen, die ab dem 19. November 2016 in Kraft treten werden.
Zwar gelten die bekannten Nutzungsbedingungen sowie die Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien noch bis einschließlich 18. November, schon jetzt können sich die anstehenden Aktualisierungen der Richtlinien jedoch auf dieser Sonderseite einsehen lassen.
Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode
Unter anderem hat PayPal den Abschnitt 4.4 ergänzt, der Verkäufer an die Verpflichtung erinnert, nicht von der Verwendung der PayPal-Services als Zahlungsmethode abzuraten.
Bei der Darstellung der PayPal-Services in Ihrem Online-Shop verpflichten Sie sich, den Kunden Ihres Online-Shop nicht von der Verwendung der PayPal-Services als Zahlungsmethode abzuraten oder eine solche Verwendung zu verhindern und die Marken- und Warenzeichen von PayPal mindestens gleichwertig zu anderen im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden zu präsentieren.
Ebenfalls interessant: Der Abschnitt „Geistiges Eigentum“, der sich zwar ausschließlich an Händler richtet, nun aber grundsätzlich davon ausgeht, dass ihr euch mit der Verwendung eurer Firmen-Logos durch PayPal einverstanden erklärt:
Sie gewähren der PayPal-Gruppe das weltweite Recht, Ihren Firmennamen, Ihre Markenzeichen und Ihre Logos auf den PayPal-Websites sowie in unseren mobilen Applikationen und Webanwendungen zum Zwecke der Darstellung Ihres Geschäfts sowie Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu nutzen.
Die komplette Übersicht der AGB-Änderungen kann hier eingesehen werden.