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Bundesnetzagentur zieht Bilanz

Marktüberwachung 2025: Knapp 8 Millionen Geräte nicht verkehrsfähig

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Die Bundesnetzagentur hat ihren Jahresbericht 2025 zur Marktüberwachung vorgelegt. Nach Angaben der Behörde wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 7,7 Millionen Geräte ermittelt, die aufgrund formaler oder technischer Defizite nicht hätten in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Prüfungen umfassten sowohl den Onlinehandel als auch den stationären Einzelhandel.

Bei den Kontrollen haben die Prüfer auf unterschiedliche Faktoren geachtet. So wurden beispielsweise fehlende CE-Kennzeichnungen oder unvollständige Angaben zum verantwortlichen Hersteller beanstandet. Darüber hinaus wurden auch grundlegende technische Probleme festgestellt, etwa die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten. Solche Abweichungen können nach Einschätzung der Behörde den Betrieb anderer elektrischer Geräte beeinträchtigen oder Funkverbindungen stören.

Klaus Mueller Bundesnetzagentur

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Wir treten für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz ein. Im Jahr 2025 haben wir wieder große Mengen an Geräten aufgespürt, die in Europa nicht vertrieben werden dürfen

Auffälligkeiten im Onlinehandel

Im Onlinehandel identifizierte die Behörde im Jahr 2025 insgesamt 1.266 auffällige Angebote. Diese Zahl lag unter dem Vorjahreswert, dennoch betrafen die gemeldeten Fälle mehr als fünf Millionen Geräte. Die beanstandeten Angebote wurden an die jeweiligen Plattformbetreiber weitergeleitet und anschließend entfernt.

Besonders häufig betroffen waren bestimmte Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Einige dieser Smartwatches seien im europäischen Schnellwarnsystem als nicht verkehrsfähig gelistet, da sie Funktionen wie eine Blutzuckermessung lediglich vortäuschten. Trotz dieser Einstufung seien entsprechende Angebote weiterhin im Netz aufgetaucht und nachträglich beanstandet worden.

Kontrollen im stationären Handel

Im deutschen Einzelhandel wurden 2025 mehr als 2.100 Gerätetypen untersucht, deutlich mehr als im Jahr zuvor. Laut Bundesnetzagentur erfüllten 58 Prozent dieser Produkte die geltenden Vorgaben nicht. Dies entsprach einer betroffenen Stückzahl von rund 1,9 Millionen Geräten.

Zu den hier geprüften Produkten zählten unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher in Photovoltaikanlagen. In einem Fall überschritt ein Gerätetyp die zulässigen Störwerte deutlich. Der betroffene Hersteller habe daraufhin Produktion und Vertrieb eingestellt.

Einfuhrüberwachung mit dem Zoll

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Kontrolle von Importen. Die Bundesnetzagentur arbeitet dabei eng mit dem Zoll zusammen und prüft Waren sowohl im Handel als auch bereits bei der Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt.

Der Zoll meldete der Bundesnetzagentur im Jahr 2025 mehr als 8.200 verdächtige Warensendungen, deutlich mehr als im Vorjahr. Rund 89 Prozent dieser Sendungen erwiesen sich als auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Insgesamt betraf dies mehr als 359.000 Geräte.

06. Feb. 2026 um 17:32 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Früher wurden Geräte öfter vorher vom VDE geprüft, bevor sie in Verkehr gebracht wurden. Das CE-Zeichen alleine ist nicht aussagekräftig.

  • Einerseits fischt der Zoll Geräte raus. Die werden anschließend vernichtet, wenn was nicht paßt.
    Andererseits steht dort im Artikel „hätten nicht in Verkehr gebracht werden dürfen“. D. h. wurden verkauft und im Nachgang wurde festgestellt, daß da was nicht paßt.
    Was passiert mit diesen Geräten? Müssen die dann still gelegt werden? Gibt es da Rückrufe und Betriebsverbote?

    Außerdem sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil irgend eine formale Angabe fehlt, muß das Gerät ja nicht gleich kaputt sein. Anders sieht es aus, wenn technische Details nicht eingehalten werden. Ein Wechselrichter, der zu heiß wird oder Funkstörungen verursacht, gehört definitiv außer Betrieb genommen.

  • CE -> was steckt dahinter?

    CE ist ein Pflichtzeichen, das Produkte, die im europäischen Raum vertrieben werden, tragen müssen. Dazu gehört ebenfalls die Angabe der Kontaktdaten des Inverkehrbringers.
    Mit dem CE-Zeichen bescheinigt der Hersteller auf Basis eigener Fähigkeiten nach besten Wissen und Gewissen, das er alle für dieses Produkt für den europäischen Markt gültigen Normen und Vorschriften einhält. Der Hersteller selber. Es ist kein externes Prüfinstitut vorgeschrieben.
    Bei Nichteinhaltung gibt es Strafen gegen Firmen und persönlich verantwortliche – nur denen muss man im Ausland erstmal habhaft werden…

  • Gibt es eine Liste der negativ getesteten Geräte, so dass potentielle Käufer sich vor Kauf absichern könnten?

  • Damit ihr mich nicht falsch versteht – eine Überwachung ist notwendig und dient dem Verbraucherschutz, sonst würde noch mehr Schrott angeboten.. und es dient auch dem Schutz aller Unternehmen die sich gesetzeskonform verhalten und Produkte zu den notwendigen Standards produzieren oder importieren.

    Aber das sollte in Deutschland einheitlich gehandhabt werden.

    Wir lassen unsere Importware grundsätzlich sogar über den gesetzlichen Vorgaben produzieren und vom TÜV überwachen und vor Verschiffung überprüfen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass bei uns zur Überwachung eingesammelte Geräte in einem Bundesland ohne Beanstandungen durch die überwachungsbehörde die Prüfung durchlaufen und in einem anderen Bundesland / Bezirk etwas beanstandet wird. Dabei unterscheiden sich wohl die Kriterien nach denen geprüft wird – was völlig unverständlich ist. Zwar mußten wir bisher nichts zurückrufen, aber es ist jedesmal ein großer Stress alle Unterlagen, prüfzertifikate usw, beizubringen und den sogenannten Ingenieuren zu erklären was wie und warum funktioniert.

    Wenn ein Produkt z.B. in Bayern überprüft und für ok befunden wurde sollte das auch für die Kunden in Berlin ausreichen und nicht dort nochmal überprüft werden dürfen.

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