Google im Visier der Verlage: Bundesregierung legt neuen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht vor
Die Bundesregierung hat heute einen zweiten Entwurf zum „Leistungsschutzrecht für Verlage“ vorgelegt. Nach der Protestwelle bei der ursprünglichen Vorstellung wurde der Gesetzestext nun dahingehend modifiziert, dass sich nur „gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten“ im Visier der Verlage befinden.
Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass Google Gebühren an die Rechteinhaber entrichten müsste, sobald zusammen neben dem Link zu einem Online-Artikel ein kurzer Textauszug – ein sogenanntes Snippet – über den Inhalt des Artikels informiert.
Klingt nicht gut? Finden wir auch. Denn genau dieser Textausschnitt hilft uns dabei, schnell und weitgehend sicher zu entscheiden, ob sich der Klick auf den Artikel lohnt. Websseitenbetreiber – auch wir – profitieren schließlich irgendwo auch davon, dass Google diesen Service anbietet und am Ende des Tages den gefundenen Texten eine nicht zu vernachlässigende Zahl interessierter Leser schickt.
Wohlgemerkt: Es geht hier nicht darum, dass die Suchmaschinen komplette Texte veröffentlichen bzw. kopieren. Die Verleger möchten quasi den Klappentext bezahlt haben, also die paar Zeilen, die das Interesse des Lesers wecken sollen.
Die Gefahr, dass statt dieser sogenannten Text-Snippets komplette Texte ungeahndet kopiert werden, besteht übrigens nicht. Das existierende Urheberrecht bietet bereits ausreichend Handhabe, um gegen den Diebstahl geistigen Eigentums vorzugehen.
Wer sich weiter zum Thema informieren will, schaut sich den unten eingebetteten Videobeitrag des ZDF an, zudem informiert die Tagesschau umfassend zum Thema.