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Kaputtes iPad: Zeitwert durch Haftpflichtversicherung zu gering angesetzt?

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97 Kommentare 97

Ein iPad geht durch Fremdeinwirkung kaputt und der Besitzer bleibt nahezu komplett auf dem Schaden sitzen, weil die Versicherung des Verursachers den Zeitwert des Geräts extrem niedrig ansetzt. So geschehen bei einem ifun-Leser.

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Konkret handelt es sich um ein 2 Jahre und 2 Monate altes iPad 2 mit 3G und 64 GB Speicher. Der Neupreis des Geräts lag damals um die 700 Euro und auf eBay bezahlt man für ein vergleichbares Gerät heute immer noch bis zu 300 Euro.

Zeitwert nur noch 88 Euro

Durch Fremdeinwirkung wurden nun das Displayglas sowie die Rückschale des iPad beschädigt. Das Gerät ist auf eine Ecke gefallen, funktioniert ansonsten allerdings noch wie gehabt.
Die Versicherung des Verursachers – laut dessen Aussage die Allianz – ließ daraufhin von einem Gutachter den Zeitwert des iPad ermitteln und setzte diesen auf 88,33 Euro fest. Eine Reparatur wird nun mit Veweis darauf, dass dies zu unwirtschaftlich sei abgelehnt. Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ob positiv oder negativ, wir freuen uns über eure Berichte in den Kommentaren.

Grundsätzlich kann man vermutlich jedoch schon vorneweg sagen, dass man mit einer gewöhnlichen Haftpflichtversicherung stets schlechter fährt, als mit einer speziellen Elektronik- bzw. einer entsprechenden Zusatzversicherung für das Gerät. Während die Haftpflicht-Versicherung in der Regel nur den Zeitwert begeleicht (und diesen zudem quasi selbst bestimmt), sorgen Spezialversicherung meist tatsächlich dafür, dass das Gerät repariert wird oder ihr einen vertretbaren Ersatz erhaltet.

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04. Dez 2013 um 18:50 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Wieso, das heisst doch nur, dass sie ein Ersatzgerät bezahlen müssen und damit billiger kommen, als mit der Reparatur.

    • Mir scheint da wurde einfach nur Zeitwert und Wiederbeschaffungswert verwechselt bzw. der Unterschied vom Sachbearbeiter bei der Regulierung nicht berücksichtigt.

      Der Zeitwet mag bei 88 Euro liehen, der Wiederbeschaffungswert aber bei 300 Euro
      (aber bitte keine Angebote bei Ebay heranziehen, die NICHT zu dem Preis verkauft wurden! Nur die tatsächlich gezahlten Preise sind ausschlaggebend. Keine Angebote, mit Phantasiepreisen.)

      http://www.lexexakt.de/glossar.....gswert.php

      • Hierbei handelt die Haftpflicht-Versicherung völlig richtig. Es ist auch keine Willkür der Gesellschaft hier nur den Zeitwert anzusetzen, sondern dies ist gesetzlich verankert im BGB §249 (1). Es soll der Zustand wieder hergestellt werden, welcher bestehen würde, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte darf sich auch nicht bereichern.

        Ist eine Reparatur des Handys möglich, so wird diese bis maximal zum Zeitwert erstattet.

        Liegen die Reparaturkosten höher als der Zeitwert, so wird auch nur dieser erstattet (wirtschaftlicher Totalschaden)

        Bei einem technischen Totalschaden wird auch nur der Zeitwert erstattet. Hier ist die Reparatur technisch nicht mehr möglich. Da die Sache komplett zerstört ist.

        Abzüglich eines eventuell vorhandenen Restwertes, versteht sich.

    • ach_du_grüne_neune

      Hmmm, wenn der Verursacher gar keine Versicherung hat (Haftpflicht) steht dem Besitzer dann nichts zu? Ich sehe das so, der macht meins kaputt, also muss „er“ auch zahlen. Es kann doch nicht sein, er macht mein 700 € Teil kaputt und die Versicherung sagt dann ich bekomme nur 88 €!
      Es gibt nen Haufen Leute die haben keine Haftpflicht, nach der Rechnung zahlt man dann nichts als Verursacher? Als Besitzer ist für mich doch mein Ansprechpartner der Verursacher, was interessiert mich dessen Versicherung (ist ja kein KFZ mit Pflichtversicherung)!? Wahrscheinlich liege ich mit meinen Gedanken da jetzt fslsch, so würde ich das aber sehen!?

      • Dem Geschädigten steht immer das selbe zu, ob eine Hafptlichtversicherung für den Schaden aufkommt oder nicht. Etwas anderes wurde aber nie behauptet!
        Allerdings reguliert die Versicherung den Betrag, den der Schädiger zu zahlen hat, also in dem Fall die 88 Euro bzw. den Wiederbeschaffungswert. Auch ohne Versicherung stehen dem Geschädigten nicht mehr als 88 Euro zu (bzw. der entsprechende Wiederbesdhaffungswert)

        Der Unterscheid ist: Ein Verursacher ohne Versicherung wird im Regelfall selber keinen Gutachter beauftragen, sondern entweder in Unwissenheit die vollen 700 Euro bezahlen (was er gar nicht müsste) oder sich versuchen mit dem Geschädigten auf einen Betrag X einigen. Trotzdem muss der Verursacher nur den Wiederbesdhaffungswert auf der Basis des Zeitwertes ersetzen.

  • Eine Zusatzversicherung gibts es aber auch nicht kostenlos….

  • Mein 5s sieht leider aktuell ziemlich ähnlich aus, wie das iPhone auf dem Foto oben .. Leider durch eigenverschulden. Blöde Sache sowas.
    Mein 5er hat zahlreichen Stürzen ohne Kratzer Stand gehalten

  • Haftpflichtversicherung = Schäden die mir angetan werden oder die ich anderen antue.

    Spezielle Versicherung = Schaden den ich selbst an meinem Gerät verursache.

    Und im oben geschilderten Fall vermutlich auch quatsch weil die meisten Versicherungen nur 2 Jahre laufen. Und für das Geld hätte er sich auch die Reparatur leisten können.

    • So ein Käse. Die Wertgarantie bietet für einen monatlichen Betrag von 5€ eine „Vollkasko“ an. Das wäre im oberen Beispiel also deutlich mehr als die errechneten 85€.

      Solche „Versicherungen“ können auch ewig laufen. Selbst bei keinem Schaden bekommt man eine Neukaufbeteiligung von 150€ für die ersten zwei Jahre und danach für jedes weitere Jahr 25€ zusätzlich. Kann sich also bei 3 Jahren fast immer rechnen.

      • Bei welcher Versicherung gibt es denn das?

      • Absoluter Irrtum. Aber keine Angst, ich bin damals auch drauf reingefallen. Die 150€ gibt es nur nach Schäden, bei denen eine Reparatur nicht mehr lohnt! Also immer schön alles hinterfragen, was einem Spanisch vorkommt. Davon hätten die ja nichts ;) im Zweifel auch das Kleingedruckte lesen.

        Hier der Auszug der WERTGARANTIE Homepage: „Die Neukaufbeteiligung der WERTGARANTIE ist Ihr Schutz für den „Fall der Fälle“. Sie ist exklusiv zum WERTGARANTIE Komplettschutz erhältlich.

        Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligt sich WERTGARANTIE bereits im ersten Vertagsjahr – alternativ zur Reparatur – mit bis zu 150 Euro am Kauf eines neuen Gerätes. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um 25 Euro bei Schadenfreiheit.

        Übersteigt im Schadenfall der Zeitwert die aktuelle Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns maximal bis zur Höhe des Zeitwertes an einem Neukauf.“

  • Versicherungen sind nach den Banken die größten Verbrecher.
    Am besten ohne Versicherung auskommen, bis auf die nötigen (Krankenkasse & Recht).

  • Mein iPad 2 32gb 3G (2jahre alt, sehr gepflegt) wurde mir im August geklaut, hab von meiner Elektronikversicherung 300,- € Zeitwert bekommen.

  • Allianz – am besten gleich einen Anwalt nehmen und dagegen klagen. Dass die Allianz Schäden nur ungern und realitätsfremd regelt sollte doch jedem mittlerweile klar sein.

    • Kann ich nicht behaupten, hab alle meine Versicherungen bei der Allianz, und auch im Schadensfall schnelle und kulante Abwicklung!!

    • Ergo versichert? :)
      Befasse dich bitte mit Klagequoten, Regulierungszahlungen und Bedigungswerken bevor du hier so infantil, polemische und dumm dreist unwissend äußerstes.

      Zeitwert bei P-Haftpflicht ist gängig bei allen Versicherungen. Egal ob iPad, Armbanduhr, Couch oder sonst einen zeitlich verfallenden Sachgegenstand.
      Ich hätte die Regulierung mit 88€ reklamiert und proaktiv das Gespräch mit meinem Vertreter gesucht.

      • Es ist ja nicht DEIN Vertreter, sondern der vom Verursacher.
        Ist aber allgemein günstig, wenn an auch Versicherungen dort hat, da sind die immer kooperativer und man kann mit SEINEM Vertreter sprechen.

  • Kann ich nicht behaupten, letztes Jahr ist meinem Dad ein Nutella Glas aufs iPhone 5 gefallen, der Schäden wurde komplett bezahlt, auch die Alianz!!

  • Die Allianz ist doch für solche Praktiken bekannt.
    Ich hatte das mal vor Jahren nach einem unverschuldeten Unfall mit dem Moped.
    Der Versicherungsnehmer der Allianz hatte mich einfach beim Ausparken übersehen und mich umgefahren.
    Die Allianz wollte dann nicht den Wert meines Mopeds erstatten (den ein vereidigter SV ermittelt hatte)

    Erst nach einem Streit vor Gericht habe ich dann den ermittelten Betrag und Schmerzensgeld bekommen.

    Soviel zur Allianz…

  • du hast bei jeder versicherung versicherungsschutz … bis zum versicherungsfall!

  • Paragraf 823 BGB hilft hier weiter:
    Der Schädiger muss den Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten. Wahrscheinlich hat hier ein versicherungseigener Gutachter versucht, die Zahlung zu drücken.
    Ab zun Anwalt und ggf. klagen und den Schaden durch einen unabhängigen Gutachter bewerten lassen.
    Geht die Sache vor Gericht und der Geschädigte gewinnt, darf die Allianz auch den Anwalt zahlen. Eine Fechtschutzversicherung ist in diesem Fall natürlich hilfreich.
    Auf jeden Fall nicht mit diesem Mickimaus-Betrag von der Allianz abweisen lassen: Die Allianz muss nachweisen, dass die 88 Euro dem tatsächlichen Schaden entsprechen: Entweder müssen sie also ein Angebot vorweisen können, wo man ein gleichwertiges iPad f

    • Leider falsch. Der Geschädigte muss seinen Schaden nachweisen. Zudem haftet man nach dem BGB nur für den Zeitwert.
      Die freien Gutachter/ Sachverständige ermitteln den Zeitwert ( leider nicht Wiederbeschaffungswert) wie folgt.
      Allgemeine Nutzungsdauer abzüglich der abgelaufenen Nutzungszeit.
      Smartphones haben 36 Monate Nutzungsdauer. Vielleicht beim Tablet ähnlich.
      So ergeben sich leider die geringen Werte im Elektronikbereich.

  • Ich finde 88 Euro ein bisschen hoch gegriffen für ein iPad 2. Wie wäre es mit 0 Euro?

  • Also ich habe ausschliesslich sehr gute Erfahrung mit der Allianz gemacht! Dieses pauschale Gemecker über Verbrecher geht mir gewaltig auf den Keks.

    Schon mal überlegt, warum uns Apple dermassen viel Kohle abnimmt? Bleibe trotzdem Fan. Gilt auch für die Allianz!

  • Ja, dem Nachbar , freund ….ist das Gerät xy runter gefallen ….dann soll er es doch auch zahlen. Betrügen die Versicherungen und alle Zahlen dafür die hohen Beiträge.
    Danke :-(

  • Versicherung wollen nie Zahlen das ist so. Da kann man nur hoffen das man eine Rechtschutz hat oder damit drohen.

    • Grins, wieso dann mit Rechtsschutz? Die (Rechtsschutz) zahlt nach Deiner Meinung dann ja auch nicht.

      Einfach ätzend diese pauschalen Aussagen!

      Die 88€ sind auch verhandelbar, zudem weiß hier keiner, was dahinter steckt, vielleicht waren Vorschäden o.ä. vorhanden.

      Schadenersatz über eine Haftpflicht-Versicherung ist immer der Zeitwert. Die Höhe muss herausgefunden werden und man muss sich dann einig werden.

      Ein Vermittler hilft hier einfach und unkompliziert weiter, vor allem bei solch kleinen Schäden!

  • Auch in meinen Haftpflichtfall gegen die Allianz fühle ich mich betrogen.
    Selbst schriftliche Zusagen werden nachher nicht eingehalten.
    Das nennt die Allianz „rechtliche Neubewertung“.
    Ich glaube, man ist besser nicht allianzversichert, denn eine unzureichende Abwicklung eines Haftpflichtschaden fällt immer auf den Versicherungsnehmer zurück.

  • Also ich finde das die Spezial Versicherung Sinn macht. Meine hat für 2jahre 180€ gekostet und Apple meinte das die günstigste Variante bei Sturzschaden 230€ kostet. Hatte auch schon einen. Hatte alles wunderbar funktioniert, neues Gerät bekommen 50€ gespart und kann auch einen weiteren Schaden ohne zusatzkosten abrechnen.

  • Ich habe allerdings eine gute Erfahrung gemacht mit Haftpflichtversicherungen im Zusammenhang mit Apple Geräten. Über das ein Jahr alte MacBook Air meiner Mutter wurde mit dem Auto gefahren (Ja, ernsthaft…). Nachdem beim nächsten Apple Händler das Display getauscht wurde (ca. 40% vom Neupreis), hat der Schuldige die Rechnung eingeschickt – die wurde ohne meckern oder gutachten im Nachhinein beglichen. Das war übrigens bei der Provinzial (ohne jetzt Werbung machen zu wollen!).

  • Wer so eine Versicherungs“entscheidung“ akzeptiert, ist selbst schuld. Es wird hier so dargestellt, als ob man bei so etwas ohne Rechte wäre.

  • iPad 3 64gb, 2 Jahre alt, fällt auf Fliesen, Display kaputt.
    HUK, Haftpflicht, zahlt den Austausch des Gerätes, also den Kostenvoranschlag den Apple erstellt hat. Absolut problemlos. Austauschgerät ist auf dem Weg.

  • Auf mein Ipad mini 32GB Wifi ist vor zwei Monaten ein Messer auf die rechte untere Ecke gefallen-durch Fremdverschulden.

    Die Versicherung (Huk Coburg) forderte nun erst einmal ein Gutachten eines Sachverständigen.
    Das löste ich mit einem normalen Kostenvoranschlag für ein Austauschgerät ( Displayreparatur beim IPad mini nicht möglich) vom M-Store.
    Dieser Kostenvoranschlag beinhaltete 238€ diese Summe will die Versicherung übernehmen!

  • Also, Versicherungen hin oder her. Ich arbeite bei einer und zu der WICHTIGSTEN Versicherung gehört die Haftpflicht!!! Fährt man mit einem Fahrrad ein Kind um und das ist dann im schlimmsten Fall gelähmt, kannst dein Leben lang für das Kind bezahlen! Auch mit Lohnpfändung! Da bin ich lieber Haftpflicht versichert! Und wenn Ansprüche unberechtigt gestelltt werden, wird die Haftpflicht auch zur Rechtsschutz!

  • Rechtsschutzversicherung drauf ansetzen und sie werden sich das noch einmal überlegen. Die Versicherungen versuchen es halt eben gerne nochmal da so rauszukommen. Selbst die werden eines besseren belehrt werden, wenn sie denken, man könne das einfach nach Schema F bewerten.

  • Ähnliche Erfahrungen habe ich auch schon mit der Allianz gemacht, als eine Bekannte mein MBA 2010 im Sommer hat auf den Boden fallen lassen. Der Gutachter hat dann einen Zeitwert von 333,86€ errechnet, abzüglich des Restwertes in Höhe von 200€ habe ich dann dafür gerade mal 113€ bekommen :(

    • Völlig korrekt.

      Du hast ja noch das defekte gerät welches du ja behalten wolltest. Deswegen wurde dir der Restwert abgezogen. Altes Gerät + 113 Euro ergibt den Zeitwert zum Schadnszeitpunkt. Ud der steht dir nach §823 zu

  • Ohne den Artikel ganz gelesen zu haben, wusste ich dass es die ALLIANZ sein musste…
    Die übelste Versicherung unter der Sonne. Die anderen sind auch alles Gangster, aber die schlagen alle:

    Von einem (vereidigten) Gutachter geschätzten Schaden über 1500€ wollten sie nur 250€ bezahlen. Nach 1,5 Jahren streiten zahlten sie alles und der Versicherungsheini der bei mir zu persönlich Abklärung schließlich vorbeikam meinte nur ich sei aber eine harte Nuss…
    Meine Antwort: ihr erstes Zahlungsangebot war so ein Armutszeugnis, dass es mir nur noch Spaß machte, euch in Garten zu pinkeln!

  • Auf mein iPad Air ist heute eine Tomate draufgerollt. Anschließend hat sich der Hund des Nachbarn auf die Tomte gesetzt. Durch die eindringende Flüssigkeit der Tomate wurde mein iPad zerstört.
    Muß jetzt die Haftpflichtversicherung des Hundehalters mein iPad ersetzen?

  • Bei mir war es damals ein Notebook für 2500 Euro. Die Versicherung wollte nur 400 Euro zählen nach 17 Monaten Nutzung. Ich habe ein zweites Gutachten eingefordert und schriftliche Aussagen mehrerer Händler vorgelegt, dass der Wert zu niedrig sei. Das zweite Gutachten verdreifachte den Wert und die Versicherung hat gezahlt.

  • Eine schlichte Verwechslung. Der Sachverständige hat halt die AndroidTablet Vorlage genommen gehabt. Ist dem bestimmt peinlich.

  • Sobald das Thema auf „Versicherungen“ kommt sind immer die gleichen Kasperl in den Kommentaren: Alles Verbrecher etc.
    Informiert Euch mal welche Milliardenbeträge ausbezahlt werden! Aber es wird ja NIEEEEE gezahlt. Pappnasen! Keine Ahnung aber diese verbreiten.
    Ich kann zu dem geschilderten Fall nichts sagen, da die Hintergründe unbekannt sind. Hatte neulich einen iPhone Schaden: Das Teil war gebogen wie eine Banane. Ist natürlich vom Tisch runter gefallen und war hin. Sicher!
    Irgendwann hat man auf den Beschiss keinen Bock mehr. Diese Dame habe ich gegen die Wand fahren lassen. Am selben Tag 2 Schäden ausbezahlt. Diese Kunden waren sehr zufrieden.

  • Ich muss mich hier mal als Apple-Fan und Versicherungsprofi mal einmischen. Zunächst mal liegt hier das Problem wohl weniger bei der Allianz als vielmehr beim Gutachter. Ein Gutachter hat den Zeitwert nachzuweisen. Der Geschädigte hätte einfach dem Gutachten widersprechen müssen und einen Nachweis für den Zeiwert verlangen müssen. Für 88 Euro bekommt man kein gebrauchtes iPad, der Geschädigte hätte den Gutachter einfach auffordern müssen ihm zu zeigen, wo es ein vergleichbares Gerät für den Preis gibt, dann hätte der Gutachter sicherlich den Preis korrigiert. Meine Kollegen von der Schadenabteilung nehmen generell Ebaypreise als Grundlage für die Berechnung des Zeitwerts und das ist auch bei Gutachtern die erste Wahl. Einige setzen pauschal 25-30% Wertverlust p.a. an, das trifft auch bei vielen Billigtablets zu, aber ganz bestimmt nicht beim iPad .
    Deshalb: Einfach Bezugsquelle anfordern und schon ist die Diskussion vorbei und der Schaden wird realistisch entschädigt.

  • Ich verstehe weder die Aussagen im Zext noch die Kommentare.
    Den Schaden hat der iPad Eigentümer.
    Verursacht durch den Versicherungsnehmer. Dieser bekommt 88€ aus seiner Versicherung als Deckung des von ihm verursachten Schadens.
    Der tatsächliche Schäden beläuft sich bei einem iPad mit eBay anscheinend nachweisbar auf „ca. 300€“.
    Was die Versicherung des Gegners sagt kann dem Eigentümer egal sein, solange er seinen Schadn nachweist.

  • Mal wieder das Übliche: Die Versicherung soll alles klaglos bezahlen… Fakt ist: Viele diese gemeldeten Schäden sind in Wahrheit Versicherungsbetrug! Oh, mir ist meine Handy/iPad runtergefallen. Kannst du das nicht deiner Haftpflichtversicherung melden? Mit dieser Masche werden viele Schäden eingereicht! Die blöde Versicherung kann das doch bezahlen… Und im nächsten Jahr über die Beitragsanpassung aufgrund der vielen Schäden jammern! Alle Gesellschaften prüfen solche Schäden inzwischen ganz genau und plausible Schäden werden auch bezahlt. Gefakte halt nicht(will hier niemandem was unterstellen!)! Und dann wird auch Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt! Auch bei kleinen „Schäden“.
    Wer denkt Versicherungen sind unnötig: Dann zahlt mal dem Kind nach einem verschuldeten Unfall den Rest seines Lebens die Rente!… Und wenn euch jemand schädigt und der hat keine Versicherung und kein Geld?? Was dann??

  • Also mein 4er wurde von einem Freund im Stadion ins Bierglas fallen gelassen. Ich musste dann zum Apple Store und habe ein neues Gerät für 259€ bekommen. Das Gerät wär da knapp ein Jahr alt und ich habe die 259 dann von der Versihcerung meines Freundes (Nürnberger) wiederbekommen. ;)

  • Bin Anwalt, gerne bin ich bereit gegen die Allianz zu Klagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Allianz damit durchkommt. Einfach mal per Mail melden. [email protected]
    Viele Grüße

  • Statt Halbwissen: Ich biete Euch an die tatsächliche Situation zu erfassen und sachlich in dem genannten „88,33“ Allianz-Fall fit zu werden… Hilft dann sicher bei künftigen Fällen… Meine Kontaktdaten findet ihr hier: http://www.pigge-allfinanz.de
    Liebe Grüße,
    Frank

  • Merkt euch eins, wenn es drauf ankommt, dann versucht jede Versicherung alles mögliche, um nicht zahlen zu müssen. So funktioniert nun mal deren Geschäftsmodell..

  • Ich hab die Allianzversicherung auch als die größten Verbrecher erlebt. Im letzten Jahr ist mir eine Autofahrerin in meinen Neuwagen (34 000 €, 8 Wochen alt) gefahren und hat 18 000 € Schaden verursacht. Sie war Allianz versichert und die Allianz wollte auch nur eingeschränkt zahlen. Das ganze ging vor Gericht und die Allianz musste ohne Abschläge sowohl den Schaden, das Ersatzfahrzeug, Schmerzensgeld sowie die Prozesskosten zahlen. Für mich sind die die größten Verbrecher.

    Lg hex

  • Sollte dies tatsächlich den Zeitwert darstellen dann vermutlich unter Berücksichtigung der Beschädigung, was für die Regulierung irrelevant ist da ja genau dieser geringe Wert vom Verursacher eben verursacht wurde. Der Nutzngszeitraum wird bei solchen Geräten mit 36 Monaten angegeben, der Zeitwert (intakt) liegt somit deutlich höher und der Wiederbeschaffungswert sowieso.

  • Was regen sich den alle über die Versicherer auf… Einfach drauf achten, dass die Haftpflicht nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neuwert (!) zurückerstattet bekommt. Ja soetwas gibt es…
    – Katter

  • Moin,

    Als wir Reparieren iPhone und co. und haben auch viel mit Versicherungen zu tun.

    Generell wurden bis dato aber alle Reparaturen bezahlt oder sogar ganze Geräte bezahlt.

    Und diese Handyversicherungen kann man ebenfalls vergessen. Da man bei allen einen Selbstbehalt hat (und dieser ist meist näher wie die eigentliche Reparatur) Auch kommt dazu, dass das Gerät dann zu irgend einem Dienstleister geschickt wird, dieser eventuell keine Original-Ersatzteile verbaut (hatten wir auch schon oft, so Geräte – leider).

    Meine Empfehlung: Keine Versicherung, besser selbst Reparieren lassen – ist meistens günstiger und wesentlich schneller

  • Wenn Zeitwert und WIederbeschaffungswert so weit auseinander liegen (fast 1:4), frage ich mich, welche Kalkulation der Gutachter da aufgetan hat um auf knapp 90€ zu kommen.

    Generell sollte der Wiederbeschaffungswert der ausschlaggebene Punkt sein, denn dem Geschädigten sollte es ja darum gehen, ein entsprechendes Gerät ersetzt zu bekommen.

    Ich schreibe regelmäßig KVA für kaputte Handys, natürlich auch iPhone. Hier lege ich den Versicherungen stets die von Apple aufgerufenen Austauschpreise vor, die praktisch immer akzeptiert werden. Unabhängig vom generellen Zustand des Gerätes.

  • Mein zwei Jahre altes iphone 4 wurde von einem Kumpel fallengelassen, wobei das Display zersprungen ist.Die Haftpflichtversicherung hat die 150€ für ein Austauschgerät komplett übernommen.

  • Hallo, meine Kunden haben noch nie Probleme gehabt mit Haftpflichtvericherungen.
    Kostenvoranschlag hingeschickt und die Versicherungen haben bis jetzt immer ohne zu Mucken bezahlt. Eine Reparatur eines iPad 2 Displays biete ich aktuell für 79,00 € an und dies liegt immernoch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert. Also wenn man seine Versicherung gut kennt bzw. den Sachbearbeiter kann man das schon locker durchboxen.

  • Zitat von der Apple.de-Supportseite:
    Service außerhalb der Garantie
    Wenn Ihr iPad die Voraussetzungen für eine Serviceleistung innerhalb der Garantiezeit nicht mehr erfüllt, jedoch die Voraussetzungen für Service außerhalb der Garantie erfüllt, ersetzt Apple Ihr iPad durch ein neues oder durch ein in Leistung und Stabilität neuwertiges Gerät. Hierfür fällt die unten aufgeführte Gebühr für Serviceleistungen außerhalb der Garantie an.
     
    Ein iPad 2 (egal welche Speicherkapazität) kostet hier 250,90 Euro (defektes Gerät geht dann im Austausch zu Apple)

  • Frechheit.. Es sollte zumindest der Wiederbeschaffungswert erstattet werden.

  • Ich finde es auch eine absolute Frechheit! Wobei es aber vielleicht auch an der Allianz Haftpflichtversicherung liegt – ich habe die Generali Haftpflicht und die haben mir letztens den Neupreis erstattet, als ich das Samsung Galaxy von einer Freundin ausversehen zerstört habe! Hier gibts weitere Infos: http://www.generali.ch/haftpfl.....rsicherung

  • Ich hatte ein *fast* ähnliches Problem gehabt. Damals hatte ich eine Zusatzversicherung über die AXA am laufen gehabt. Sie wirkten mir gegenüber sehr kulant, doch irgendwie und irgendwo stand in ihren AGB’s dass Schäden von dritten Personen nicht gewährt wurde. Lange rede kurzer Sinn, nach einem hin und her mit dem Anwalt und Co. lies ich mein Gerät bei http://www.doc-phone.de/ipad-r.....ratur.html reparieren und die Kosten übernahmen nach ettlichen *Auge zu drücken* AXA :)

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