Wortkonstruktion täuscht Verbraucher
Gericht sieht 1&1-Werbung für „Glasfaser-DSL“ als Irreführung an
Wenn es um die Verfügbarkeit von Glasfaser geht, muss man die Angebote der Internetanbieter besonders aufmerksam prüfen. Beispielsweise wird hier gerne mit Begriffen wie „Kabel-Glasfaser“ oder „Koax-Glasfaser-Technologie“ geworben, obwohl die Verbindung zum Gebäude selbst lediglich auf gewöhnliche und deutlich weniger leistungsfähige Kupferkabel setzt. Die Konzerne begründen ihre Wortwahl damit, dass sie außerhalb und teils auch in größerer Entfernung zum Gebäude liegende Verteiler über Glasfaser angebunden haben.
1&1 scheint hier nun einen Schritt zu weit gegangen zu sein. Das Landgericht Koblenz hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hin einen Wettbewerbsverstoß des Anbieters bestätigt.
1&1 hatte auf seiner Internetseite die Möglichkeit angeboten, die Verfügbarkeit von Glasfaser an einer bestimmten Adresse zu prüfen. Dabei wurde teilweise auch dann ein auf die Nutzer positiv wirkendes Ergebnis angezeigt, wenn anstelle eines echten Glasfaseranschlusses lediglich Kupferleitungen, und dementsprechend nur die DSL-Tarife von 1&1 verfügbar waren.
Der Anbieter hat für die Beschreibung dieser Mogelpackung die Wortkombination „1&1 Glasfaser-DSL“ genutzt. Als Ergebnis der Verfügbarkeitsabfrage wurde dann der Hinweis „1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar“ begleitet von einem großen grünen Haken angezeigt.
Landgericht bestätigt Irreführung
Der vzbv hatte aufgrund von Verbraucherbeschwerden eine Klage gegen 1&1 eingereicht, die im Wesentlichen durch das Landgericht Koblenz bestätigt wurde. Die Werbung sei irreführend und suggeriere, dass ein vollwertiger Glasfaseranschluss an der geprüften Adresse verfügbar sei. Es werde zugleich der Eindruck erweckt, dass die Glasfaserkabel bei den angebotenen Tarifen bis zum Gebäude oder in die Wohnung reichen würden, während in der Praxis die Anbindung des Gebäudes über Kupferkabel erfolgt.
Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit falschen Highspeed-Internet-Verheißungen zum Vertragsabschluss bewogen werden.
-Ramona Pop, vzbv
Das Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge ist 1&1 dagegen in Berufung gegangen.
1&1 ist doch ein Synonym für unseriöse Geschäftspraktiken
Und trotzdem mit der Telekom der beste Anbieter in Deutschland(lokal evtl. abweichend)
Sagt wer? Deren mit Photoshop selbst erstellten Siegel?
+1
Lieber keins als 1&1
Bei 1&1 muss ich an Maschmeier denken.
Wahrscheinlich brauchen die einen eigenen Briefkasten für Abmahnungen aller Art…
Ja, da hast du vollkommen recht.
Glasfaser-DSL allein schon so ein Wort zu benutzen wo zwei verschiedene Techniken drin stehen
Seit Marcel Davis weg ist geht nur noch bergab ;-)
Ich war 1&1 Kunde über einige Jahre und die ganze Zeit war es ein seriöser Geschäftspartner.
Aber diese IrreFührung geht wirklich nicht
Ich gehe viel lieber zu 1&1, als zu Vodafone (echter Saftladen)