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Wortkonstruktion täuscht Verbraucher

Gericht sieht 1&1-Werbung für „Glasfaser-DSL“ als Irreführung an

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Wenn es um die Verfügbarkeit von Glasfaser geht, muss man die Angebote der Internetanbieter besonders aufmerksam prüfen. Beispielsweise wird hier gerne mit Begriffen wie „Kabel-Glasfaser“ oder „Koax-Glasfaser-Technologie“ geworben, obwohl die Verbindung zum Gebäude selbst lediglich auf gewöhnliche und deutlich weniger leistungsfähige Kupferkabel setzt. Die Konzerne begründen ihre Wortwahl damit, dass sie außerhalb und teils auch in größerer Entfernung zum Gebäude liegende Verteiler über Glasfaser angebunden haben.

1&1 scheint hier nun einen Schritt zu weit gegangen zu sein. Das Landgericht Koblenz hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hin einen Wettbewerbsverstoß des Anbieters bestätigt.

1und1 Glasfaser

1&1 hatte auf seiner Internetseite die Möglichkeit angeboten, die Verfügbarkeit von Glasfaser an einer bestimmten Adresse zu prüfen. Dabei wurde teilweise auch dann ein auf die Nutzer positiv wirkendes Ergebnis angezeigt, wenn anstelle eines echten Glasfaseranschlusses lediglich Kupferleitungen, und dementsprechend nur die DSL-Tarife von 1&1 verfügbar waren.

Der Anbieter hat für die Beschreibung dieser Mogelpackung die Wortkombination „1&1 Glasfaser-DSL“ genutzt. Als Ergebnis der Verfügbarkeitsabfrage wurde dann der Hinweis „1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar“ begleitet von einem großen grünen Haken angezeigt.

Landgericht bestätigt Irreführung

Der vzbv hatte aufgrund von Verbraucherbeschwerden eine Klage gegen 1&1 eingereicht, die im Wesentlichen durch das Landgericht Koblenz bestätigt wurde. Die Werbung sei irreführend und suggeriere, dass ein vollwertiger Glasfaseranschluss an der geprüften Adresse verfügbar sei. Es werde zugleich der Eindruck erweckt, dass die Glasfaserkabel bei den angebotenen Tarifen bis zum Gebäude oder in die Wohnung reichen würden, während in der Praxis die Anbindung des Gebäudes über Kupferkabel erfolgt.

Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit falschen Highspeed-Internet-Verheißungen zum Vertragsabschluss bewogen werden.
-Ramona Pop, vzbv

Das Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge ist 1&1 dagegen in Berufung gegangen.

20. Okt. 2025 um 17:48 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    11 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • 1&1 ist doch ein Synonym für unseriöse Geschäftspraktiken

  • Wahrscheinlich brauchen die einen eigenen Briefkasten für Abmahnungen aller Art…

  • Glasfaser-DSL allein schon so ein Wort zu benutzen wo zwei verschiedene Techniken drin stehen

  • Ich war 1&1 Kunde über einige Jahre und die ganze Zeit war es ein seriöser Geschäftspartner.
    Aber diese IrreFührung geht wirklich nicht
    Ich gehe viel lieber zu 1&1, als zu Vodafone (echter Saftladen)

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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