GEMA gegen YouTube: Gericht urteilt zurückhaltend
Das Oberlandesgericht Hamburg hat im gefühlt ewig währenden Streit zwischen der Videoplattform YouTube und der GEMA ein Urteil gefällt. Grundsätzlich wird darin der Anspruch auf Schutz des Urheberrechts bestärkt, YouTube soll zukünftig nach dem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung nicht nur verpflichtet sein, das betreffende Video zu löschen, sondern „im zumutbaren Rahmen“ auch dafür sorgen, dass der Film nicht erneut hochgeladen werden kann. Allerdings bestünde keinerlei Verpflichtung, sämtliche bereits auf das Videoportal hochgeladene Filme zu kontrollieren.
Somit geht keine der beiden Parteien als Sieger aus der Verhandlung. Die GEMA darf einen Teilerfolg verbuchen, allerdings wurde die Klage bei fünf der insgesamt zwölf exemplarisch aufgeführten Musiktitel verworfen. Für die restlichen sieben Stücke nimmt das Gericht YouTube in „Störerhaftung“. Das Portal habe nicht selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen, sondern diese lediglich begünstigt und müsse seinen „Verhaltens- und Kontrollpflichten“ künftig nachkommen.
Für Spott sorgt unterdessen die Tatsache, dass die Nachrichtenagentur DPA zunächst falsch über den Ausgang der Verhandlung berichtet und erklärt hatte, YouTube müsse keine Videos löschen. Dies führte dazu, dass mehrere Nachrichtenseiten ihre Meldungen nach Veröffentlichung komplett umschreiben mussten und ihre Leser mit gegenläufigen Überschriften verwirrten. Irgendwo scheint dieses Chaos aber auch bezeichnend für die ganze Angelegenheit, denn so richtig geregelt ist auch nach diesem Urteil eigentlich nichts…