Garantie-Ärger für Apple: Preiserstattung statt Refurb-Tausch – Sammelklage in USA
Apple bekommt gerade wegen der Praxis, beim Garantietausch generalüberholte Geräte anstatt von Neuware auszugeben, vermehrt Ärger.
Letzte Woche hat ein niederländisches Gericht das Unternehmen dazu verurteilt, einer Klägerin den vollen Kaufpreis ihres iPhone 6 Plus zu erstatten. Die Frau hatte im Rahmen eines Garantietausches zuvor lediglich ein generalüberholtes Gerät erhalten. Das Urteil könnte als Blaupause für andere Verfahren in der EU dienen und hat somit durchaus Brisanz.
Apple stand mit den europäischen Bestimmungen für Garantie und Gewährleistung ja lange Zeit auf Kriegsfuß. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, die in Europa gültigen Regeln durch das Angebot von Apple Care als Garantieverlängerung auf zwei Jahre zu verschleiern. Seither weist Apple deutlicher auf die jeweils lokalen Bestimmungen zum Verbraucherschutz hin. Das Landgericht Berlin hat Apples zuvor in den Garantiebedingungen verwendete Formulierungen mittlerweile teils auch für unzulässig erklärt.
Apple ersetzt defekte Geräte im Rahmen der Garantie durch neuwertige Geräte, bei denen allerdings interne Bauteile gebraucht sein können:
Bei den Austauschgeräten handelt es sich um ein, laut Apple, neuwertiges iPhone. Bei diesen ist Display, Gehäuse und Akku zwingend neu, die Geräte haben eine Seriennummer die noch nie verwendet wurde. Die interne Technik kann gebraucht sein. Diese stammt in der Regel aus Geräten die im Rahmen der Garantie oder kostenpflichtig ausgetauscht wurden. (Danke Thomas)
Sammelklage in den USA
Zusätzlicher Ärger diesbezüglich steht nun in den USA an. In Kalifornien wollen Anwälte mit einer Sammelklage dagegen vorgehen, dass Apple im Garantiefall gebrauchte Geräte ausliefert. Die Forderungen in diesem Fall lauten Ähnlich wie in den Niederlanden: Apple möge im Garantietausch entweder Neugeräte anbieten, oder Kunden den vollen Kaufpreis erstatten.