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Das neue Parent Gate für Kinder-Apps: Ein paar Hinweise

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So scharf, dass sie hinter Gitter müssen. Jedenfalls war das der Plan hinter Apples neuen Richtlinien für Kinder-Apps. Jeder Link, der die Applikation selbst verlässt, muss in einen für Kinder unzugänglichen Bereich abgelegt werden. Damit will Apple der Kritik an verführten – In-App-Käufe – und verkauften – Datentracking – Kindern einen Riegel vorschieben.

24.3 Apps primarily intended for use by kids under 13 must get parental permission or use a parental gate before allowing the user to link out of the app or engage in commerce

Doch wie dieser geschützte Bereich gestaltet sein soll, darüber herrscht sowohl bei den Entwicklern als auch Apple noch Ratlosigkeit. Disneyns Kreativitäts-App, kürzlich von Apple auf der neuen Kinder-Seite unter „Neu und Beachtenswert“ ausgesprochen günstig präsentiert, hat gar keinen Elternbereich – was viele Indie-Developer verärgert hat. Andere App-Studios werden abgelehnt, weil den Apple-Reviewern die Einstellungen nicht weit genug gehen.

Wie unterschiedlich der Elternbereich gestaltet sein kann, hat der Blog MomsWithApps einmal aufgelistet. Vom Lösen mathematischer Aufgaben bis hin zum Erkennen von Formen wird jede Menge Input geboten. Die Amerikaner evaluieren gerade, welche Parent Gates am besten durch den Review-Prozess kommen. Vermutlich wird auch Apple demnächst ein Papier vorlegen, das einheitliche Vorgaben schafft.

Der Sicherheitscode sollte auf jeden Fall auch die Altersstufe beachten, vor welcher er die Links sichern soll. Einige Entwickler setzen darüber hinaus auf zufällig generierte Aufgaben, um es den gewieften Kinderlein zu erschweren, ihre Eltern einfach nur nachzuahmen.

Doch nicht nur beim Wie, sondern vor allem auch beim Was sollten Entwickler genau sein. Hier drei Tipps, wo Fallen lauern, die unter den neuen Richtlinien zu einer Ablehnung eurer Kinder-App führen können:

    • Hinter Gitter sollten auf jeden Fall eingebettete Youtube-Videos. Einige Entwickler berichten, dass über die Videos auf das Portal zugegriffen werden konnte. Das ist schon allein deshalb problematisch, weil laut der neuen COPPA-Regeln in den USA Entwickler grundsätzlich dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Daten ohne Zustimmung der Eltern ausgelesen werden. Links von Drittanbietern sollten dementsprechend immer kritisch überprüft werden, bevor sie in die App eingebunden werden
    • Links müssen auch dann in einen Code-geschützten Bereich ausgelagert werden, wenn Eltern ihre Zustimmung zu In-App-Käufen etc. gegeben haben. Es reicht also nicht, einmal die Zustimmung einzuholen. Apple verlangt eine grundsätzliche Sicherung der Links.
    • In-App-Rating, sofern es aus der App in den Store führt und auch Postings in soziale Netzwerke müssen gesichert werden. Mal- oder Foto-Apps sollten hier ihr Angebot genau prüfen.

    Ihr könnt sehr gerne eure eigenen Erfahrung anderen zugänglich machen und in die Kommentare unten schreiben, was euch Apple als Ablehnungsgrund ins Pflichtheft geschrieben hat.

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08. Okt 2013 um 11:28 Uhr von Johanna Fehler gefunden?


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