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Über 300 Domains blockiert

CUII-Liste: Netzsperren künftig nur noch mit Gerichtsbeschluss

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Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) hat ihre Vorgehensweise geändert. Bislang konnten große Medienunternehmen, Verbände und Internetprovider in diesem Zusammenschluss Domains blockieren lassen, wenn sie Urheberrechtsverstöße annahmen. Dafür war kein richterlicher Beschluss erforderlich. Nach Hinweisen auf Fehlentscheidungen und auf Drängen der Bundesnetzagentur wird dieses Verfahren nicht mehr fortgeführt.

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Nur ein Auszug: Zu den CUII-Mitgliedern gehören Provider, Urheber und Interessenvertretungen

Kritik an fehlerhaften Sperren

Auslöser für die Diskussion war die Veröffentlichung einer internen Liste von blockierten Webseiten im vergangenen Jahr. Sie zeigte, dass Provider auch Seiten sperrten, die bereits nicht mehr verfügbar waren, und dass Sperren teilweise länger bestehen blieben als vorgesehen. In mehreren Fällen mussten Blockaden daher wieder aufgehoben werden. Zudem gab es Fälle, in denen die Öffentlichkeit mit irreführenden Angaben über die Nichtexistenz bestimmter Seiten konfrontiert wurde.

Die Bundesnetzagentur erklärte inzwischen, dass künftig nur noch Gerichte über solche Eingriffe entscheiden sollen. Auf der Internetseite der CUII finden sich seit Juli daher ausschließlich Sperren, die durch ein gerichtliches Verfahren bestätigt wurden und ein entsprechendes Aktenzeichen tragen.

Über 300 Domains blockiert

Damit verliert die CUII ihre ursprüngliche Kernfunktion, eigenständig Sperren zu empfehlen. Nach eigenen Angaben will sie sich künftig darauf beschränken, gerichtliche Verfahren zu begleiten, Urteile technisch umzusetzen und auch die Aufhebung von Sperren zu koordinieren, wenn betroffene Seiten keine Verstöße mehr aufweisen.

Kritiker hatten immer wieder bemängelt, dass eine private Organisation über den Zugang zu Inhalten entschied. Mit der neuen Regelung liegt diese Verantwortung nun bei den Gerichten. Die CUII bleibt bestehen, ihre Rolle verschiebt sich jedoch hin zu einer rein ausführenden Stelle.

Eine Übersicht auf die aktuell gesperrten Domains bietet die Webseite cuiiliste.de. Diese listet derzeit 313 einzelne Domains, die durch DNS-Sperren so blockiert sind, dass ein Aufruf über deutsche Internetanbieter ins Leere läuft. Nur Anwender die alternative DNS-Server verwenden können die Webseiten weiterhin erreichen.

25. Aug. 2025 um 07:21 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    20 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Es sollte wie immer erwähnt werden, dass auch alle, die Apples „Privat-Relay“ verwenden, von diesen Netzsperren ebenfalls nichts mitbekommen.

  • Der letzte Absatz zeigt: funktioniert eh nicht. Jeder Siebtklässler kriegt das hin.. und unser Internetprovider nutzt ganz offensichtlich keinen „Standard-DNS-Server“.. mal eben mit einschlägigen Seiten aus der Liste getestet

  • Hallo Leute! Antwortet mir doch mal im dem ihr verratet ob ihr ein Mann, eine Frau oder Divers seit. So kann Mann mal sehen ob sich hier mehr diverse Leute, mehr Frauen oder mehr Männer rumtreiben!

  • Sonnenscheinhasser

    Schöne Liste! Die werde ich erstmal nach verwertbarem Material durchforsten. :-)

    • Dachte ich mir auch – alternativer DNS (der eh läuft) und man hat ggfls. neues Material ;-)

    • In der Tat völliger Blödsinn das Ganze.
      Gut gemeint ist halt noch lange nicht gut gemacht.
      Ich unterstelle einmal, dass spätestens wenn eine gerichtliche Verfügung es einen vernünftigen Grund für die Sperrung gibt.
      Da die Sperrung aber völlig unzureichend ist und jederzeit umgangen werden können, führt die zentrale Veröffentlichung der Liste quasi dazu, dass für diese Seiten geworben wird, statt sie effektiv zu sperren.
      Die Inkompetenz der staatlichen Stellen in Bezug auf Digitalisierung ist erschreckend

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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