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COVID, Grippe und Malaria nicht abgedeckt

Airbnb: Stornierungsbedingungen werden verschärft

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Der Wohnraumvermittler Airbnb wird zum 6. Juni seine Richtlinien überarbeiten und unter anderem die sogenannten Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen aktualisieren. Pünktlich vor den Sommerferien streicht die Hotel-Alternative damit die Gründe zusammen, die eine Rückerstattung bereits gebuchter Aufenthalte für Reisende vorsehen.

New York Airbnb

COVID, Grippe und Malaria nicht abgedeckt

Die „Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen“ umfassen zahlreiche Ereignisse, die Reisen unmöglich machen können. Hier werden unter anderem plötzliche Änderungen von Pass- und Visa-Anforderungen berücksichtigt, ausgerufene Katastrophen und Epidemien sowie Reisebeschränkungen durch Regierungen und militärische Konflikte.

In einem neuen Abschnitt hat Airbnb den Umfang der Notfälle im Bereich der „öffentlichen Gesundheit und Epidemien“ eingeschränkt. Der US-Konzern schließt nun nicht nur am Reiseort bekannte Krankheiten wie Malaria aus, auch endemische Krankheiten wie die Grippe und ganz konkret COVID-19 sind ab 6. Juni nicht mehr durch die „Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen“ abgedeckt.

Viele Negativ-Beispiele

Ebenfalls neu ist eine Reihe von Beispielen, die Airbnb nun anführt, um auf Ereignisse und Umstände hinzuweisen, die zukünftig ebenfalls nicht von den „Richtlinien für schwerwiegende Beeinträchtigungen“ berücksichtigt werden.

Besonders zu beachten ist hier: Störungen im Verkehrswesen, wie die Insolvenz einer Fluggesellschaft oder auch Streiks im Verkehrssektor werden jetzt konkret als Situationen aufgeführt, die zukünftig den regulären Stornierungsbedingungen für Inserate unterliegen. Der neue Abschnitt im Volltext:

Was nicht abgedeckt ist
Wir haben Verständnis dafür, dass besondere Umstände, auf die du keinen Einfluss hast, deine Pläne durchkreuzen können. In allen Fällen, die oben nicht aufgeführt sind, unterliegt deine Buchung weiterhin den Stornierungsbedingungen für das Inserat des Gastgebers bzw. der Gastgeberin.

Beispiele für häufige Ereignisse, die nicht durch diese Richtlinien abgedeckt sind, sind:

  • Ereignisse, die sich auf Gäste oder ihre Reisefähigkeit auswirken, aber nicht auf den Standort der Unterkunft;
  • unerwartete Verletzungen oder eine Krankheit;
  • rechtliche Verpflichtungen wie Geschworenenpflichten oder Gerichtstermine;
  • unverbindliche Reisehinweise oder andere staatliche Leitlinien, die keine amtliche Reisewarnung oder ein Einreiseverbot darstellen;
  • Stornierung oder Umplanung eines Ereignisses, für das die Buchung vorgenommen wurde;
  • Störungen im Verkehrswesen, die nicht mit einem abgedeckten Ereignis in Verbindung stehen, wie die Insolvenz einer Fluggesellschaft, Streiks im Verkehrssektor und Straßensperrungen aufgrund von Wartungsarbeiten.

Airbnb legt dar, dass für Buchungen, die außerhalb der festgelegten Richtlinien liegen, Gäste sowie Gastgeber angehalten werden, eine beidseitig zufriedenstellende Lösung zu suchen. Dabei könnten Optionen wie eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder die Anpassung der Buchungstermine in Betracht gezogen werden.

Der Wohnraumvermittler unterstreicht jedoch, dass Rückerstattungen, die unabhängig von den Stornobedingungen einer Buchung gewährt werden, im Ermessen des jeweiligen Gastgebers stehen. Airbnb selbst nimmt an solchen Rückerstattungen keinen Anteil und bietet dafür auch keine Garantie.

Zum Nachlesen:

08. Apr 2024 um 07:29 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Weniger Leistung für mehr Geld. Hat schon immer als Geschäftsmodell geklappt.

  • „Der Wohnraumvermittler unterstreicht“ ? Ich dachte Airbnb verknappt Wohnraum.

    • Naja, kommt immer drauf an, von welcher Seite man das sieht.
      Auf AirBnB Seite sind sie Wohnraumvermittler, auf Gemeinde-Seite verknappen sie den zur Verfügung stehenden Wohnraum, da dieser ja nicht mehr denn freien Markt zur Verfügung steht.

      • Dafür lässt sich Hotelraum durch die Regelung weeeheeesentlich teurer verkaufen. Mit der Regelung knallten die Sektkorken bei den Hotelketten mit Häusern in deutschen Großstädten. Die immensen Leerstände der Spekulationsobjekte dürfen aber unangetastet bestehen bleiben. Und die Leute feiern das als Sieg für den Sozialstaat als gab‘s kein Morgen. SO geht Politik, Baby. Whooop! :-D

      • Sam, von welcher Regelung sprichst du?

      • In den meisten deutschen Großstädten sind Ferienwohnungen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird aber nie erteilt. Bei Verstößen sind Strafen um die 6TEUR im Schnitt fällig (Daten aus Frankfurt). Hier ist eigentlich immer Messe und die Zimmerpreise in den Hotels sind einfach nur obszön.

      • @Sam: Und? Hotels kann ich nur schwer mit einem Airbnb vergleichen, zumal da ganz anders skaliert werden kann. Zweckentfremdung ist ja so oder so ein Problem. Und die Preise dieser Ferienwohnungen orientieren sich ja auch am Marktpreis. Zu glauben die Hotels werden dadurch dauerhaft und im relevanten Stil unterboten, halte ich für sehr naiv.

      • @wern26: Ich hatte lange ein AirBnB in einer Großstadt. Selbstverständlich musst du die Hotelpreise der verfügbaren Zimmer unterbieten! Sonst kommt keiner. Ist ganz einfach. Ich hatte hauptsächlich Asiaten und Osteuropäer. Da haben Kollegen zu zweit auf dem Sofa und dem Fußboden geschlafen, weil die Firmen die Hotelpreise hier einfach nicht bezahlen konnten. Das ist selbst für deutsche Verhältnisse völlig ausgeufert was zu Messezeiten abgeht. Die Air BnB Angebote haben die Ausstellung für einige Unternehmen überhaupt erst noch ermöglicht. Jetzt gibt es keine Air BnBs mehr und die Hotelpreise haben nochmal kräftig nachgelegt. 3 Sterne Hotel für 400 EUR – kein Problem, alles Voll voll voll. Das war ein politischer Schachzug der einfach nur die ohnehin klägliche Konkurrenz der Hotels vernichtet hat. Verkauft hat man es als Kampferfolg gegen die Wohnraumverknappung (Wir sprechen von nichtmal 20 Angeboten in einer 800.000 Einwohner Stadt. Andererseits stehen ganze Innenstadt-Wohnblocks komplett leer, weil die Eigentümer auf die programmierte Wertsteigerung warten. Da macht komischerweise niemand was. Das ganze Anti AirBnB Ding ist populistische Bürgerverarschung vom Feinsten.

  • Aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar. Wenn ich eine Reise über einen „normalen“ Reiseanbieter buche. Kann ich auch nicht einfach so zurücktreten, weil ich gerade etwas besseres gefunden habe. Für Krankheitsfälle hat jeder ja auch die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und das Airbnb nicht die Risiken dritter tragen möchte (Insolvenz Airline), dürfte ebenfalls jeder verstehen.

  • Bin ich aber beruhigt: eine Zombie-Apokalypse vor Ort wird als schwerwiegender Grund für eine Stornierung (noch) nicht explizit ausgeschlossen.

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  • AirBnb war schon vorher nicht sonderlich kulant. Im ersten Corona-Jahr mussten wir eine Norwegenreise absagen, die haben niemanden reingelassen. Eine Rundreise mit ca. 10 Unterkünften, alle Buchungen laut Angebot bis kurz vorher kostenlos stornierbar. Irgendwo im Kleingedruckten steht aber, dass die durch Airbnb erhobene Servicegebühr nur für 3 Stornierungen pro Jahr erstattet wird. Für die anderen Unterkünfte haben sie die Servicegebühr einbehalten, dass wir nach Norwegen nicht rein dürfen war da auch egal. Booking war da zum Beispiel wesentlich kundenfreundlicher, wir versuchen Airbnb mittlerweile zu meiden bzw. zumindest nicht mehr als 2-3 Nächte im Jahr zu haben.

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  • Bei Hotelbuchungen lohnt es sich das telefonisch zu besprechen. „Also wenn ihr Bock auf Göste mit Brechdurchfall habt kommen wir gerne. Den Service kann ich gut brauchen wenn ich mich ganztägig nur zwischen Bett und Klo bewegen kann und n Fernseher gibts auch. Wenn ich am Frühstücksbuffet durch bin bitte einmal alles austauschen, danke.“

  • Schon lange kein B’n’B mehr gebucht. Hotels bieten meist den komfortableren Service mit besseren Konditionen zu einem mindestens wenn nicht sogar günstigeren Preis. Außerdem sind die Preise teils so unverschämt. Wer nicht unbedingt Last Minute kein Hotel mehr bekommt, kann clever geschaut, bei Hotels den besseren Deal landen.

  • Viele vergessen, dass Airbnb ja ursprünglich nicht als alltäglicher Reiseanbieter angetreten ist. Während privater Wohnraum vermeintlich preisgünstig temporär als Ferienunterkunft angeboten wurde, wurden gleichzeitig großzügige Service- und Sicherheitsleistungen durch die Plattform garantiert.

    Währen der Corona-Pandemie wurden großzügige Rücktrittsklauseln ermöglicht, um die Zurückhaltung bei Reisebuchungen zu dämpfen.

    Was richtig ist: Airbnb ist mittlerweile eine Reiseplattform wie jede andere auch. Vermeintlich private Unterkünfte finden sich auf allen Portalen, gleichzeitig treten auf Airbnb nun vor allem gewerbliche Anbieter auf. Preislich sehe ich auch keinen Vorteil mehr.

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  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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