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Abschaffung der Störerhaftung: Bundesrat verabschiedet Gesetzesänderung

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13 Kommentare 13

Der Änderung des Telemediengesetzes mit Blick auf die Abschaffung der umstrittenen Störerhaftung steht nichts mehr im Weg. Der Entwurf wurde nun auch vom Bundesrat gebilligt, somit steht nur noch die Unterzeichnung und Verkündung durch den Bundespräsident aus.

Bundesrat

Aus der Veröffentlichung des Bundesrats:

Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften – etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit der vom Bundesrat am 17. Juni 2016 gebilligten Änderung des Telemediengesetzes wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Mit der Änderung soll vor allem kleinen Betreibern kleinerer Unternehmen wie Cafés und Hotels mehr Rechtssicherheit gewährt werden. Diese verzichten um Haftungsrisiken zu vermeiden mitunter auf entsprechende Angebote. Letztendlich dürfte die Änderung allerdings auch auf den Betrieb offener WLAN-Netze durch Privatanwender Einfluss haben. Wir warten derzeit noch auf erste Fachanalysen diesbezüglich. Kritiker bemängelten weiter bestehende Abmahnrisiken aufgrund von unzureichenden Formulierungen im Gesetzesentwurf.

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17. Jun 2016 um 17:03 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    13 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Kommt Deutschland endlich im Jahr 2016 an. Besser spät als nie! Aber der Deutsche war ja noch nie sehr entschlussfreudig und schnell.

  • Ist das ein Grund zur Freude??? Dachte es gibt immer noch genug Lücken, sodass Rechtsanwälte trotzdem Abmahnungen verschicken können?!?!?

    • Abmahnungen verschicken ja, aber zahlen müsstest du nicht. Die meisten Menschen zahlen aber sowieso, weil ihnen „gedroht“ wird und sie sich nicht auskennen. So hab ich das verstanden. ;)

      • Und genau da hat der Gesetzgeber für zu sorgen das der Mist aufhört. Ansonsten wird das nämlich trotzdem niemand machen, wenn man befürchten muss sich mit nem RA auseinandersetzen zu müssen

  • Wäre diese eine Gesetzeslücke nur nicht, dann könnte man von einer Abschaffung sprechen.

  • WLan-Störerhaftung !!

    Nicht etwa die Störerhaftung allgemein… Riesenunterschied !

  • Wenn man bei c’t nachliest ist das nur Augenwischerei. Nur gewerbliche Betreiber werden dort unter bestimmten Bedingungen freigestellt. Privatpersonen dürfen davon kein Stück profitieren.

    • Vollkommen korrekt.

      Wer nun meint er könnte jedem Nassauer (s)ein WLAN zu Verfügung stellen könnte trotzdem unangenehm geweckt werden. Besonders Augenmerk dann auch auf die „WLAN-Hotspots“ die so mancher Provider über Nacht zufällig nach Fall dieses Gesetz auf heimischen noch Zwangs-WLAN-Routern etablieren will.

      Meiner Meinung nach ist NICHT geklärt wie und welche Folgen das für einen Besitzer eines solchen Anschluss haben wird, auch wenn der Provider mit warmem Zungenschlag dünn erklärt das dies schon so in Ordnung wäre und dem „Kunden“ keinerlei Nachteile entstehen würden.

      Immer hin steht der WLAN-Router nicht beim Provider, sondern zu 100% in Privatwohnungen..

      Tschüss Zwangs-Router, tschüss aufgeschwätzer WLAN-HotSpot..

  • Anwälte, die aus Eigenmotivation – also nicht im Mandantenauftrag – Abmahnungen vornehmen, sind in meinen Augen überwiegend kriminelle Subjekte, die aus ihrer Standesvertretung ausgeschlossen werden sollten und denen die Zulassung entzogen werden sollte. Sie handeln regelmäßig wider besseren Wissens gegen die Absicht des Gesetzgebers die er mit der Verabschiedung der Rechtsnorm verfolgt hat und aus reiner Profitgier.

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