Urteil zum Schutz der Privatsphäre
Google Maps: Gericht untersagt Luftbilder privater Grundstücke
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, dreidimensionale Luftaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks über Google Maps und Google Earth öffentlich zugänglich zu machen. Nach Auffassung der Richter verletzt die Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers, weil darauf auch Bereiche zu erkennen sind, die von der Straße aus nicht eingesehen werden können. Die Entscheidung vom 24. September ist noch nicht rechtskräftig. ... →