Neue Gesetze: Freie Routerwahl für Endkunden – Verkehrsminister will Drohnen-Führerschein
Internetanbieter können ihre Kunden zukünftig nicht mehr zur Verwendung bestimmter Routermodelle zwingen. Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur freien Routerwahl beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass ihr künftig von eurem Anbieter nicht mehr zur Nutzung der von ihm angebotenen Router-Modelle verpflichtet werden könnt, sondern auch eigene Geräte verwenden dürft.
Der Gesetzentwurf kann im Detail hier nachgelesen werden (PDF). Nach Verabschiedung durch den Bundesrat soll den Providern eine Übergangsfrist von 6 Monaten gewährt werden, dann sei die neue Regelung bindend. Künftig gilt der Vertrag mit einem Internetanbieter bis zum sogenannten passiven Netzabschlusspunkt, also der Anschlussbuchse im Haus, und endet damit bereits vor dem Router. Die Telekommunikationsanbieter dürfen ihren Kunden aber auch künftig noch Router anbieten.
Spannend wird diese Verordnung insbesondere mit Blick auf die Kabelbetreiber. Hier finden Kunden in der Regel ein sehr limitiertes und oft auch veraltetes Router-Angebot vor und haben keinerlei Möglichkeit, auf leistungsfähigere Alternativen umzusatteln.
Bundesverkehrsminister will Drohnen-Flüge reglementieren
Falls ihr mit dem Gedanken an die Anschaffung einer Drohne spielt, dürfte folgende Meldung für euch interessant sein: Bundesverkehrsminister Dobrindt will die Nutzung von zivilen Drohnen neu regeln, für alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 500 Gramm Gewicht ist eine Kennzeichnungspflicht geplant.
Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben. (Zitat Dobrindt: BMVI)
Gewerbliche Drohnenpiloten müssen somit künftig über eine Führerschein verfügen und die Freiheit für private Drohnenflüge wird massiv beschränkt. Ganz unverhofft kommt diese Initiative allerdings nicht, bereits jetzt gibt es abhängig vom jeweiligen Bundesland teils mehr, teils weniger strenge Auflagen für Drohnenflüge. Das Verkehrsministerium strebt nun nach einer allgemein gültigen Regelung. Den aktuellen Stand der Vorschriften hat Rechtsanwalt Thomas Schenke in einem kostenlos verfügbaren E-Book (PDF) zusammengefasst.