Gericht bestätigt: Apples alte Garantieverträge teilweise unzulässig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen Apples Garantiebedingungen geklagt. Wie der eingetragene Verein per Pressemitteilung bekannt gibt, hat das Landgericht Berlin 16 von Apple zeitweise in den Garantiebedingungen verwendete Klauseln für unzulässig erklärt.
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Apple sieht sich in Europa schon längere Zeit mit Vorwürfen eine unzulängliche Herstellergarantie betreffend konfrontiert. So prangert der vzbv auch im aktuellen Fall „völlig unzulängliche Garantieversprechen“ an und konnte erreichen, dass elf Klauseln der einjährigen Hardwaregarantie sowie fünf weitere, die kostenpflichtige Garantieverlängerung „AppleCare Protection Plan“ betreffend als unzulässig erklärt werden. Apple habe versucht, eine über die für die hauseigenen Produkte gültige einjährige Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler hinausgehende Gewährleistungspflicht auszuschließen. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer jedoch zwei Jahre lang für Produktmängel.
Apple wollte Zusatzgarantie verkaufen
In der Vergangenheit hat Apple lange Zeit über die einjährige Garantiefrist hinausgehende Ansprüche regelmäßig abgewiesen und Reparaturen, sofern diese nach dieser Zeit durchgeführt wurden, eher als Kulanz ausgelegt. In Folge zunehmender Kritik wurden diese Garantiebedingungen dann überarbeitet, seit 2013 kommuniziert das Unternehmen zudem auch die regional gültigen Gewährleistungsbestimmungen im Zusammenhang mit den Informationen zur Herstellergarantie. Zuvor hatte Apple meist versucht, die optionalen und unverhältnismäßig teuren Apple-Care-Pakete als Zusatzgarantie zu vermarkten.
Der Verbraucherverband störte sich weiter an etlichen Stellen im „Kleingedruckten“ der Apple-Garantiebestimmungen. So wollte der Hersteller die Garantie daraufhin beschränken, dass das Produkt „normal“ genutzt werde und schloss Reparaturen bei einer „nicht vom Hersteller beschriebenen zulässigen oder beabsichtigten Nutzung“ aus, ohne diese konkret zu definieren. Hier sehen sowohl der vzbv als auch das Gericht einen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.
Das bereits am 28. November ergangene und jetzt veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, setzt nach Ansicht des des Verbraucherzentrale Bundesverbands jedoch Maßstäbe für Garantieerklärungen. Apple habe die Garantiebedingungen nach Klageerhebung zwar geändert, sich zwar geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun müsse der Hersteller prüfen, ob seine überarbeiteten Klauseln den vom Gericht formulierten Anforderungen an Herstellergarantien standhalten.