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Verbraucherzentrale startet Sammelklage gegen 1N Telecom
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht. Anlass sind mehr als 15.000 Beschwerden, die zwischen Januar 2023 und Juni 2025 bei den Verbraucherzentralen zu dem Anbieter eingegangen sind. Nach Auffassung des Verbands hat der Anbieter in zahlreichen Fällen Forderungen gestellt, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Die Verbraucherschützer wollen daraus resultierende Ansprüche nun gerichtlich überprüfen lassen und bereits gezahlte Beträge zurückholen.
Wir haben bereits 2024 über den Sachverhalt berichtet. Der in Bonn ansässige Telekommunikationsanbieter 1N Telecom hatte Verbraucher angeschrieben und ihnen einen 24-Monatsvertrag über Festnetz und DSL angeboten. Das Schreiben wurde offenbar von vielen Empfängern so interpretiert, dass es sich dabei um eine Anpassung ihrer Vertragskonditionen bei der Telekom handelt. Die Betroffenen hätten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erkannt, dass sie einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingegangen sind. Besonders häufig seien ältere Menschen betroffen gewesen.
Bild: Verbraucherzentrale NRW
Forderungen nach Kündigung
Wenn Betroffene anschließend die Mitnahme ihrer bisherigen Telefonnummer verhindert haben, habe 1N Telecom den Vertrag gekündigt und dennoch einen Betrag von knapp 420 Euro verlangt. Diese Forderungen seien häufig über Inkassounternehmen eingetrieben worden.
Offenbar wurden damals nur Vertragskunden der Telekom angeschrieben. Die Herkunft des genutzten Adressbestands war nicht bekannt. Die Verbraucherschützer hatten Betroffene zunächst beim Umgang mit den Forderungen von 1N Telecom unterstützt und begleitend die jetzt eingereichte Sammelklage vorbereitet.
Ins Klageregister eintragen
Verbraucher, die betroffen sind, können sich jetzt kostenfrei in ein Klageregister eintragen lassen und sich so dem Verfahren anschließen. Im besten Fall gelingt es den Verbraucherschützern, eine Rückerstattung der aus ihrer Sicht unberechtigten Forderungen zu erreichen.

Gab es letzte Woche auch einen Bericht zu bei „Achtung Abzocke“
Tut mir grundsätzlich Leid für ältere Menschen, jedoch frage ich mich nach eine Rechtsgrundlage der Klage…
Dummheit schützt im Alter auch nicht vor Strafe
Du scheinst die bisherigen Artikel zu dem Thema wohl nicht gelesen zu haben. Da ging es auch um die Ignoranz des Unternehmens während der 14-tägigen Frist, und darum, dass das Unternehmen übel täuscht.
Sehe ich genauso wie Du!
Ja 20% „auch“ und der Rest Dummheit. So wie die Weinlieferung die ich für meine Schwiegermutter angenommen habe. Sie hatte „nur“ ein Informationsblatt auf dem Weinfest unterschrieben…..6 Kisten Spätburgunder
Die Rechtsgrundlage ist dass es ohne Vertrag auch keinen Grund gibt irgendwelche Entgelte zu fordern. Zudem hat das Inkassounternehmen gar keine Lizenz, hätte also selbst bei gültigem Vertrag nicht das Recht gehabt die Gebühren einzufordern.
richtig, das wissen die wenigsten.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Unterlassungsklagen/Klagen/2024/026/UKlag_26_2024_node.html
Gab’s das nicht schon was zu?
Mir ist es unerklärlich wieso dieses „Unternehmen“ überhaupt noch existieren kann/darf. Ich habe noch niemals von 1N eine vernünftige Mitteilung gelesen. Geschweige denn dass da einer regulär „gewollt“ seinen Anschluss hat.
Weil das garnicht möglich ist.
Online lassen sich keine Verträge abschließen, telefonisch ist niemand erreichbar.
Das Unternehmen dient nur dazu, irgendwelche Schreiben zu versenden und über ein angebliches Inkasso (das im übrigen keine gültige Lizenz dazu hat) Gelder einzutreiben