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Landgericht Berlin urteilt

Netflix-Urteil: Willkürliche Preisanpassungen sind unzulässig

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Gute Nachrichten aus der Hauptstadt: Das Landgericht Berlin hat sich im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Video-Streaming-Dienst Netflix auf die Seite der Verbraucherschützer geschlagen und geurteilt, dass der beliebte Streaming-Dienst seine flexible Preisanpassungsklausel nicht mehr in seinen Vertragsbedingungen nutzen kann.

Netflix Urteil 1400

Zweites Urteil gegen Netflix-AGB

Wer beim Lesen des ersten Absatzes gerade mit einem Déjà vu zu kämpfen hatte, der lehnt sich entspannt zurück. Bereits im vergangenen Mai urteilte das Berliner Kammergericht nämlich ähnlich und untersagte Netflix schon damals die bis dahin in den AGB genutzten Sprachregelung.

Jetzt fällt auch die aktuelle Formulierung dem Landgericht Berlin zu flexibel aus. So räumt sich Netflix in seinen Geschäftsbedingungen derzeit die Möglichkeit ein, die veranschlagten Preise nach Lust und Laune (bzw. nach „billigen Ermessen“) zu ändern und setzt als Basis dafür lediglich die mit dem Aufrechthalten des Geschäftsbetriebes verbundenen Gesamtkosten voraus.

Netflix Preise Deutschland

Preiserhöhung nach „billigen Ermessen“

In den aktuellen Geschäftsbedingungen von Netflix heißt es dazu: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.

Dies ist dem Landgericht Berlin nicht eindeutig genug definiert. Abonnenten müssten eine Möglichkeit haben Preisänderungen nachzuvollziehen – da jedoch überhaupt nicht klar sei, wie sich die Betriebskosten auf die in Deutschland veranschlagten Abogebühren auswirken würde, sei die aktuelle Regelung ungültig.

Zudem bemängelte das Landgericht nach Angaben der Verbraucherzentrale auch den fehlenden Hinweis auf mögliche Kostenanpassungen zu Gunsten der Abonnenten. Netflix hätte zu einseitig auf mögliche Preiserhöhungen hingewiesen, ebenfalls mögliche Vergünstigungen aber nicht erwähnt.

Das Urteil des Landgericht Berlin ist noch nicht rechtskräftig, Netflix hat Berufung eingelegt. Das Urteil gibt es hier zum PDF-Download.

22. Feb 2022 um 12:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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