ifun.de — Apple News seit 2001. 37 884 Artikel

Landgericht Berlin urteilt

Netflix-Urteil: Willkürliche Preisanpassungen sind unzulässig

Artikel auf Mastodon teilen.
43 Kommentare 43

Gute Nachrichten aus der Hauptstadt: Das Landgericht Berlin hat sich im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Video-Streaming-Dienst Netflix auf die Seite der Verbraucherschützer geschlagen und geurteilt, dass der beliebte Streaming-Dienst seine flexible Preisanpassungsklausel nicht mehr in seinen Vertragsbedingungen nutzen kann.

Netflix Urteil 1400

Zweites Urteil gegen Netflix-AGB

Wer beim Lesen des ersten Absatzes gerade mit einem Déjà vu zu kämpfen hatte, der lehnt sich entspannt zurück. Bereits im vergangenen Mai urteilte das Berliner Kammergericht nämlich ähnlich und untersagte Netflix schon damals die bis dahin in den AGB genutzten Sprachregelung.

Jetzt fällt auch die aktuelle Formulierung dem Landgericht Berlin zu flexibel aus. So räumt sich Netflix in seinen Geschäftsbedingungen derzeit die Möglichkeit ein, die veranschlagten Preise nach Lust und Laune (bzw. nach „billigen Ermessen“) zu ändern und setzt als Basis dafür lediglich die mit dem Aufrechthalten des Geschäftsbetriebes verbundenen Gesamtkosten voraus.

Netflix Preise Deutschland

Preiserhöhung nach „billigen Ermessen“

In den aktuellen Geschäftsbedingungen von Netflix heißt es dazu: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.

Dies ist dem Landgericht Berlin nicht eindeutig genug definiert. Abonnenten müssten eine Möglichkeit haben Preisänderungen nachzuvollziehen – da jedoch überhaupt nicht klar sei, wie sich die Betriebskosten auf die in Deutschland veranschlagten Abogebühren auswirken würde, sei die aktuelle Regelung ungültig.

Zudem bemängelte das Landgericht nach Angaben der Verbraucherzentrale auch den fehlenden Hinweis auf mögliche Kostenanpassungen zu Gunsten der Abonnenten. Netflix hätte zu einseitig auf mögliche Preiserhöhungen hingewiesen, ebenfalls mögliche Vergünstigungen aber nicht erwähnt.

Das Urteil des Landgericht Berlin ist noch nicht rechtskräftig, Netflix hat Berufung eingelegt. Das Urteil gibt es hier zum PDF-Download.

22. Feb 2022 um 12:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    43 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das bedeutet was? Welche Auswirkungen könnte das haben?
    Hier ist ifun etwas knapp und dünn hinsichtlich eigener Einschätzung und Kommentar..

    Netflix schreibt den Text zur Not um oder wie?

  • Kann man das Urteil auch bei den Preisanpassungen von Disney+ heranziehen?

    • Bei Disney+ gab es ja mit Star auch zusätzliche Leistungen, mit denen man es sicher begründen kann.

      • Das ist Quatsch. Eine Preisänderung muss man nicht begründen, man muss sie in einvernehmen mit dem Kunden durchführen. Stillschweigend einseitig die Preise, ein elementarer Bestandteil des Betrags, zu ändern geht eben nicht.

        Bleibt eben nur die Einwilligung des Kunden für eine Umstellung einzuholen und langfristig Altverträge sonst zu kündigen. Bei den Banken ist es ja aktuell nicht anders.

  • Könnte mir das jemand am Beispiel der GEZ erklären? Ist dies dort auch möglich?

    • Die ARD etc. legen den Bundesländern die Kosten vor und was sie so so Vorhaben. Also volle Transparenz. Die Länder können dann zustimmen oder sich verweigern wie LSA.

      Wenn die Länder abnicken (die Personen hast du ja stellvertretend für dich gewählt) dann geht die Anpassung für nen paar Cent durch.

      Netflix ist intransparent und niemand kontrolliert die Gebühren. Wenn Netflix mehr Kohle haben möchte, dann holt es sich die von dir, ohne Zustimmung. Kannste halt kündigen.

    • Der Gebühren des Rundfunkbeitrags werden durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegt und von allen Bundesländern ratifiziert. Wieso man das mit einem Vertrag zwischen Privatperson und privaten Firma vergleichen können soll, auf sowas kommt wirklich kein normal denkender Mensch.

  • Ich finde die Preise von Netflix ja auch recht hoch und wenn meine aktuelle Serie durch ist, lohnt sich die Verlängerung für mich nicht mehr.

    Aber dieses Urteil finde ich trotzdem irgendwie unsinnig. Niemand wird gezwungen ein Netflix Abo abzuschließen, Netflix hat kein Monopol, man kann es monatlich kündigen und man verpasst nichts wichtiges, wenn man kein Abo hat.

    Der einzige Sinn von Netflix ist, dass die Eigentümer von Netflix Geld verdienen möchten. Und dabei möchten sie auch noch so viel Geld wie möglich verdienen. Es ist also ihr Ziel die Preise so hoch wie möglich anzusetzten ohne zu viele Abonnenten zu verlieren.

    Wie hoch die Kosten von Netflix sind, ist dabei praktisch egal. Auch wenn sie ihre Kosten mit einem 2 EUR Abo für alle decken könnten, würden sie trotzdem testen wie viele Nutzer bei 5, 10 oder 20 EUR dabei bleiben.

    Ich finde die Preise aktuell schon zu hoch und werde wohl demnächst kündigen. Das steht jedem anderen auch frei. Mehr Verbraucherschutz braucht es hierbei eigentlich nicht, oder?

    • Das war auch mein erster Gedanke. Nach dem Lesen der Kommentare wurde mir aber klar:

      Es geht nicht um die Höhe des Betrags.

      Es geht um die willkürliche Änderung während eines laufenden Vertrags. Du schließt einen Vertrag zu gewissen Konditionen ab. Netflix versucht durch die AGB diesen Teil des Vertrags willkürlich einseitig anzupassen. Und das darf nicht sein.

      Sie könnten zb von neuen Kunden 30€ holen, weil es ein neuer Vertrag ist, aber nicht einfach ohne Zustimmung den alten Vertrag hochschrauben

  • Niemand braucht denken, dass dadurch weniger Preisanpassungen passieren werden. Oder dass Netflix billiger wird.

    Übrigens was ist mit den ganzen Mobilfunktarifen? Wie wirken sich denn da Betriebskosten auf die zugrundeliegenden monatlichen Gebühren aus? Würde mich echt mal interessieren.

  • Dazn hat auch frech angezogen, sollte auch beurteilt werden

  • Und nun kündigt Netflix einfach denen die zu wenig zahlen…

  • Alleine schon dieser Text: —Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem „billigen“ Ermessen zu ändern—. Was genauestens billiges Ermessen? V

  • Und nun bekommen wir alle die Gelder seit der ersten Erhöhung zurück?

  • Ich würde gerne mal ein Beispiel sehen, wo ich als kleiner Kunde jemals eine Preiserhöhung nachvollziehen hätte können. Solche Firmen machen eine Ansage und entweder passt dir das oder du kannst halt gehen. Nachvollziehbar war da noch nie was.

  • Referenz auf Preissenkungen fehlt. Dass ich nicht lache. Wozu auch. Abgesehen davon wird sich wohl niemand aufregen und ein Sonderkündigungsrecjt einfordern, sollte NF tatsächlich mal den Abopreis zu senken.

  • Was die Energiebranche bei der Grundversorgung schon hinter sich hat, folgt nun zu Recht auch in anderen Branchen.

    • Mit dem kleinen Unterschied, dass jeder Strom, Gas, Wasser, etc. zum leben braucht. Netflix kann man jederzeit kündigen und morgen trotzdem noch ganz gut leben.

    • Das ist Unfug. War hier verhandelt wurde ist billigstes Vertragsrecht. Verträge lassen sich nunmal nicht einfach einseitig ändern und AGB, die das ermöglichen, müssen einige Einschränkungen beachten. Der Preis ist nunmal elementarer Bestandteil des Vertrags. Das heißt nicht, das Netflix nicht Verträge aufkündigen kann. Mit Grundversorgung hat das nur vergleichen, wenn man wirklich, wirklich gar nichts verstanden hat.

      • Ruhig Brauner, was soll der scharfe Ton bitte? Es geht um die Preisänderungsklausel und um den Nachweis der Preiserhöhung. Und genau hierzu gab es Verhandlungen von Stadtwerke bis hin zum EuGH. Und dennoch beleidige ich Dich nicht, auch wenn du die Parallele nicht verstanden hast.

  • Paul_Fridolin_CH

    Das Netflix-Zeugs wird den Schweizern 40% teurer untergejubelt.
    Die halbe Welt glaubt, dass Schweizer mehr Geld haben. Dabei sind in der Entlöhnung weder Krankenkasse noch Gemeinde-, Kantons- und Bundes-Steuern abgezogen.

  • Bringt letztendlich nichts. Sie werden weiterhin erhöhen, einen Grund der Rechtfertigung finden, und wer nicht bezahlt, kann gehen. Mir ist der Verein schon seit Jahren zu teuer. 2022 für UHD noch extra kassiern ist schon frech, aber selbst für HD noch den Kunden zu melken, ist wirklich irre.

  • Kein Problem, bereits gekündigt. Gefühlt kommen da nur noch alte Schinken.

  • Mir scheint so langsam, bei uns breitet sich immer mehr dieser „Stromio-Style“ aus. Die Vertragsbrüche seitens der Großkonzerne scheint kein Tabu mehr dazustellen. Aber wehe, der Kunde kommt in Zahlungsverzug! Mal sehen, wie lange das die breite Masse noch mit sich machen lässt. Der Mob steht wegen Corona jetzt schon auf den Straßen – noch läuft alles meistens friedlich ab ….

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37884 Artikel in den vergangenen 8192 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven