Nach BaFin-Prüfung
Geldwäsche-Prävention: N26 muss Kunden neu identifizieren
Knapp zwei Wochen nachdem im März die gravierenden Support-Missstände bekannt geworden waren, mit denen sich Kunden der Online-Bank N26 nach Betrugsfällen konfrontiert sahen, berichtete das Handelsblatt Anfang April über die ersten Ergebnisse der damals noch laufenden BaFin-Überprüfung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe bei einer Prüfung „zahlreiche Mängel“ festgestellt habe, die N26 nun schnellstmöglich abstellen müsse.
Mängel, die die BaFin heute selbst öffentlich gemacht hat. Unter der Überschrift „Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ heißt es bei der BaFin über das Problemkind N26:
Die BaFin hat am 20. Mai 2019 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. […]
Im Einzelnen wird angeordnet, dass die N26 Bank GmbH Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten muss, Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen muss, eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu zu identifizieren hat.
Für die angeordneten Maßnahmen, die vor zwei Tagen per Bescheid erlassen wurden, hat die Finanzaufsicht Fristen formuliert, diese allerdings nicht veröffentlich.
Zudem unterstreicht die Behörde: Die N26 Bank GmbH habe sicherzustellen, dass eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen“ vorhanden sei.
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