Noch mehr Belehrungen
EuGH zu Like-Buttons: Webseitenbetreiber mitverantwortlich
Der Betreiber einer Website, in der der „Gefällt mir“-Button von Facebook enthalten ist, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein.
Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union heute entschieden und zudem festgestellt, dass die Verantwortung für die spätere Verarbeitung dieser Daten allein durch Facebook nicht übernommen werden muss.
Fashion ID, ein deutscher Online-Händler für Modeartikel, hatte auf seinen Webseiten den „Gefällt mir“- Button von Facebook eingebunden und damit Daten von Nutzern an Facebook übermittelt, die unabhängig davon erhoben wurden, ob diese Mitglied des sozialen Netzwerkes Facebook waren oder den „Gefällt mir“-Button überhaupt genutzt hatten. Die Verbraucherzentrale NRW beschritt daraufhin den Klageweg.
Jetzt liegt das Ergebnis vor:
In seinem Urteil vom heutigen Tag stellt der Gerichtshof nun fest, dass Fashion ID für die Datenverarbeitungsvorgänge, die Facebook Ireland nach der Übermittlung der Daten an sie vorgenommen hat, anscheinend nicht als verantwortlich angesehen werden kann. Es erscheint nämlich auf den ersten Blick ausgeschlossen, dass Fashion ID über die Zwecke und Mittel dieser Vorgänge entscheidet.
Dagegen kann Fashion ID für die Vorgänge des Erhebens der in Rede stehenden Daten und deren Weiterleitung durch Übermittlung an Facebook Ireland als gemeinsam mit Facebook verantwortlich angesehen werden, da (vorbehaltlich der vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorzunehmenden Nachprüfung) davon ausgegangen werden kann, dass Fashion ID und Facebook Irland gemeinsam über die Zwecke und Mittel entscheiden.
Übersetzt: Seitenbetreiber müssen sich fortan eure Erlaubnis einholen, wenn diese die Facebook-Buttons mit einbinden wollen. Irgendwo neben Cookie-Hinweisen, AGB und Datenschutz-Paragraphen.