{"id":140531,"date":"2019-07-17T13:54:07","date_gmt":"2019-07-17T11:54:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ifun.de\/?p=140531"},"modified":"2019-07-18T10:16:53","modified_gmt":"2019-07-18T08:16:53","slug":"amazon-unter-beschuss-eu-untersucht-bundeskartellamt-greift-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ifun.de\/amazon-unter-beschuss-eu-untersucht-bundeskartellamt-greift-ein-140531\/","title":{"rendered":"Amazon unter Beschuss: EU untersucht, Bundeskartellamt greift ein"},"content":{"rendered":"<p>Einen Tag nach dem Prime Day 2019 melden sich sowohl das Bundeskartellamt als auch die Europ\u00e4ische Kommission mit Neuigkeiten in Sachen Amazon zu Wort. W\u00e4hrend die EU-Kommission Untersuchungen wegen m\u00f6glicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Amazon einleitet, hat das Bundeskartellamt etliche \u00c4nderungen f\u00fcr H\u00e4ndler erwirkt.<\/p>\n<h2><a href=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/vestager.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-medium wp-image-140533\" src=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/vestager-500x303.jpg\" alt=\"Vestager\" width=\"500\" height=\"303\" srcset=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/vestager-500x303.jpg 500w, https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/vestager.jpg 639w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><\/a><\/h2>\n<h2>Europ\u00e4ische Kommission leitet Untersuchung ein<\/h2>\n<p>Amazon hat als Plattform eine doppelte Funktion: Zum einen verkauft das Unternehmen als Einzelh\u00e4ndler Produkte auf seiner Website, zum anderen stellt es einen Online-Marktplatz zur Verf\u00fcgung, \u00fcber den unabh\u00e4ngige H\u00e4ndler ihre Produkte direkt an Verbraucher verkaufen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei der Bereitstellung eines Marktplatzes f\u00fcr unabh\u00e4ngige H\u00e4ndler sammelt Amazon fortlaufend Daten \u00fcber die T\u00e4tigkeit auf seiner Plattform. Nach ersten Erkenntnissen der Kommission scheint Amazon wettbewerbssensible Informationen \u00fcber Marktplatzh\u00e4ndler, ihre Produkte und die von den H\u00e4ndlern auf der Plattform vorgenommenen Transaktionen zu nutzen.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission will jetzt die <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-19-4291_en.htm\">Praktiken des Online-H\u00e4ndlers untersuchen<\/a>. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erkl\u00e4rte hierzu:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie europ\u00e4ischen Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel angekurbelt und zu einer gr\u00f6\u00dferen Auswahl und g\u00fcnstigeren Preisen gef\u00fchrt. Wir m\u00fcssen sicherstellen, dass gro\u00dfe Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten aushebeln. Ich habe daher beschlossen, die Gesch\u00e4ftspraktiken von Amazon und seine doppelte Funktion als Verkaufsplattform und Einzelh\u00e4ndler unter die Lupe zu nehmen, um die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln zu pr\u00fcfen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Amazon selbst schaut der Pr\u00fcfung betont zuversichtlich entgegen und sichert zu:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir werden vollumf\u00e4nglich mit der Europ\u00e4ischen Kommission kooperieren und weiterhin daran arbeiten, Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfe in ihrem Wachstum zu unterst\u00fctzen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h2>Bundeskartellamt erwirkt Verbesserungen f\u00fcr H\u00e4ndler<\/h2>\n<p>Das Bundeskartellamt <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\/SharedDocs\/Meldung\/DE\/Meldungen%20News%20Karussell\/2019\/17_07_2019_Amazon.html\">hat seinerseits<\/a> kartellrechtlichen Bedenken bei Amazon vorgetragen, die dazu gef\u00fchrt haben, dass Amazon seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr H\u00e4ndler auf den Amazon Online-Marktpl\u00e4tzen ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n<p>Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes erkl\u00e4rt:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eZur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon seine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die auf dem Marketplace t\u00e4tigen H\u00e4ndler [&#8230;] anpassen. [&#8230;] Damit werden die zahlreichen Beschwerden von H\u00e4ndlern beim Bundeskartellamt gegen\u00fcber Amazon aufgegriffen. Die \u00c4nderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die K\u00fcndigung und Sperrung der Konten der H\u00e4ndler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen. F\u00fcr die auf den Amazon Marktpl\u00e4tzen t\u00e4tigen H\u00e4ndler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt. Das Verfahren wird eingestellt\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch der Online-H\u00e4ndler spricht von konstruktive Gespr\u00e4chen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEs waren \u00fcberaus konstruktive Gespr\u00e4che mit dem Bundeskartellamt und wir begr\u00fc\u00dfen es, eine Einigung gefunden zu haben. Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige \u00c4nderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor. Diese \u00c4nderungen werden zum 16. August wirksam. 58% des weltweit \u00fcber Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes stammen von Drittanbietern. Wir werden auch in Zukunft viel Arbeit und erhebliche Summen investieren sowie neue Tools und Services entwickeln, um unsere Verkaufspartner auf der ganzen Welt bei der Gewinnung neuer Kunden und beim Ausbau ihres Gesch\u00e4fts zu unterst\u00fctzen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Amazon-Grafik.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-large wp-image-140532\" src=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Amazon-Grafik-700x512.jpg\" alt=\"Amazon Grafik\" width=\"700\" height=\"512\" srcset=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Amazon-Grafik-700x512.jpg 700w, https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Amazon-Grafik-500x366.jpg 500w, https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Amazon-Grafik-768x562.jpg 768w, https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Amazon-Grafik.jpg 1400w\" sizes=\"auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px\" \/><\/a><\/p>\n<h2>Die Verbesserungen f\u00fcr H\u00e4ndler im Einzelnen<\/h2>\n<ul>\n<li><b>Haftungsregeln<\/b> &#8211; Amazon ist bislang praktisch von jeglicher Haftung gegen\u00fcber den H\u00e4ndlern freigestellt. Dieser Haftungsausschluss von Amazon wird zu Gunsten der H\u00e4ndler eingeschr\u00e4nkt und enger gefasst. Amazon haftet k\u00fcnftig ebenso wie die H\u00e4ndler f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Damit erfolgt f\u00fcr die europ\u00e4ischen Marktpl\u00e4tze eine Anpassung der Regelungen an europ\u00e4ische Standards f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Gewerbetreibenden (B2B).<\/li>\n<li><b>K\u00fcndigung und Sperrung<\/b> &#8211; Amazon hat bislang ein unbeschr\u00e4nktes Recht zur sofortigen K\u00fcndigung und der sofortigen Sperrung von Konten der H\u00e4ndler ohne Angabe von Gr\u00fcnden. Bei ordentlichen K\u00fcndigungen gilt k\u00fcnftig eine 30 Tage-Frist. Bei au\u00dferordentlichen K\u00fcndigungen (gest\u00fctzt auf den Vorwurf von Gef\u00e4hrdungen und Rechtsverletzungen durch einen H\u00e4ndler) ebenso wie bei Sperrungen besteht nun eine Pflicht von Amazon zur Information und Begr\u00fcndung.<\/li>\n<li><b>Gerichtsstand<\/b> &#8211; Bislang war Luxemburg als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand in den europ\u00e4ischen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Marktplatz als auch in den europ\u00e4ischen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Zahlungsverkehr vorgegeben. Diese Regelung hat es insbesondere kleineren H\u00e4ndlern erschwert, \u00fcberhaupt eine rechtliche Auseinandersetzung zu suchen. Die Ausschlie\u00dflichkeit des luxemburgischen Gerichtsstands wird nun f\u00fcr alle europ\u00e4ischen Marktpl\u00e4tze beseitigt. Inl\u00e4ndische Gerichte k\u00f6nnen k\u00fcnftig unter bestimmten Voraussetzungen zust\u00e4ndig sein.<\/li>\n<li><b>Retouren und Erstattungen<\/b> &#8211; F\u00fcr die Kunden bleibt alles beim Alten. Von einer Neuregelung unangetastet bleiben die Amazon-Regeln zu Kundenretouren und Erstattungen im Hinblick auf das Verh\u00e4ltnis zu den Kunden. Bislang mussten die H\u00e4ndler einseitig die Kosten und sonstigen Folgen einer von Amazon getroffenen Erstattungsentscheidung tragen. Halten sie die Retoure f\u00fcr unberechtigt, k\u00f6nnen sie nach den neuen Regelungen Widerspruch einlegen und ggf. einen Ausgleichsanspruch gegen\u00fcber Amazon geltend machen.<\/li>\n<li><b>Produktinformation und Nutzungsrechte<\/b> &#8211; Die H\u00e4ndler mussten Amazon bislang sehr weitreichende Rechte zur Nutzung der eigenen Produktmaterialien, wie Informationen, Beschreibungen, Bilder etc. einr\u00e4umen. H\u00e4ndler mussten dem Amazon-Marktplatz au\u00dferdem Produktmaterial zur Verf\u00fcgung stellen, das qualitativ ebenso hochwertig ist wie das von ihnen in anderen Vertriebskan\u00e4len verwendete Material (\u201eParit\u00e4tsvorgabe\u201c). Die angepassten Regelungen enthalten hinsichtlich der Nutzungsrechte Verbesserungen und Klarstellungen im Sinne der H\u00e4ndler. Insbesondere ist die zul\u00e4ssige Nutzung durch Amazon nun auf bestimmte Verwendungszwecke beschr\u00e4nkt. Die sogenannte \u201eParit\u00e4tsvorgabe\u201c entf\u00e4llt. K\u00fcnftig sind daher hochwertigere bzw. speziellere Produktinformationen und Darstellungen auf anderen Webseiten m\u00f6glich. Anforderungen von Amazon an die Qualit\u00e4t des Produktmaterials bleiben aber weiterhin zul\u00e4ssig. Diese \u00c4nderung unterst\u00fctzt die M\u00f6glichkeiten von H\u00e4ndlern und Herstellern, mit eigenen Internetseiten in den Wettbewerb zum Amazon-Marktplatz zu treten.<\/li>\n<li><b>Geheimhaltung<\/b> &#8211; \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen der H\u00e4ndler zu der Gesch\u00e4ftsbeziehung zu Amazon sind bislang nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Amazon erlaubt gewesen. Die diesbez\u00fcgliche Klausel wird weitgehend reduziert.<\/li>\n<li><b>Transparenz<\/b> &#8211; Das Bundeskartellamt hat daf\u00fcr Sorge getragen, dass es f\u00fcr H\u00e4ndler k\u00fcnftig einfacher wird, die geltenden Regelungen \u00fcberhaupt zu identifizieren. Die Regelungen werden k\u00fcnftig besser auffindbar sein. \u00c4nderungen werden mit einer Frist von 15 Tagen vorher angek\u00fcndigt.<\/li>\n<li><b>Produktrezensionen und Verk\u00e4uferbewertungen<\/b> &#8211; Von zahlreichen H\u00e4ndlern wurde auch die Praxis von Amazon bei Bewertungen beanstandet. Es wurde kritisiert, dass Amazon Verk\u00e4ufe von Amazon als H\u00e4ndler (Amazon Retail) gegen\u00fcber den Verk\u00e4ufen von Marktplatzh\u00e4ndlern in dieser Hinsicht bevorzugen w\u00fcrde, insbesondere weil \u00fcber Drittanbieter eingeholte Produktbewertungen von der Plattform entfernt werden. Amazon hat vorgetragen, dass es ein erhebliches Risiko von falschen und manipulativen Bewertungen gibt und Amazon das Problem grunds\u00e4tzlich angehen m\u00f6chte. Vor allem soll das bislang nur den Lieferanten von Amazon Retail zug\u00e4ngliche eigene Bewertungsprogramm \u201eVine\u201c schrittweise f\u00fcr solche Marktplatzh\u00e4ndler ge\u00f6ffnet werden, die Inhaber einer bei Amazon registrierten Marke sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><h8>Der Artikel wird am 18. Juli um zwei Statements von Amazon erg\u00e4nzt.<\/h8><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<a href=\"https:\/\/www.ifun.de\/amazon-unter-beschuss-eu-untersucht-bundeskartellamt-greift-ein-140531\/\"><img width=\"150\" height=\"150\" src=\"https:\/\/images.ifun.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/amazon.de_-150x150.jpg\" class=\"alignright tfe wp-post-image\" alt=\"Amazon.de\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" \/><\/a><p>Einen Tag nach dem Prime Day 2019 melden sich sowohl das Bundeskartellamt als auch die Europ\u00e4ische Kommission mit Neuigkeiten in Sachen Amazon zu Wort. W\u00e4hrend die EU-Kommission Untersuchungen wegen m\u00f6glicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Amazon einleitet, hat das Bundeskartellamt etliche \u00c4nderungen f\u00fcr H\u00e4ndler erwirkt. 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