{"id":133420,"date":"2019-02-07T10:36:26","date_gmt":"2019-02-07T09:36:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ifun.de\/?p=133420"},"modified":"2019-02-07T10:36:26","modified_gmt":"2019-02-07T09:36:26","slug":"bundeskartellamt-untersagt-facebook-die-zusammenfuehrung-von-nutzerdaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ifun.de\/bundeskartellamt-untersagt-facebook-die-zusammenfuehrung-von-nutzerdaten-133420\/","title":{"rendered":"Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenf\u00fchrung von Nutzerdaten"},"content":{"rendered":"<p>Das <a href=\"https:\/\/www.bundeskartellamt.de\">Bundeskartellamt<\/a> erteilt den Facebook-Pl\u00e4nen, Nutzerdaten aus seinen unterschiedlichen Messenger-Apps zusammenzuf\u00fchren, eine Absage. Die Beh\u00f6rde hat dem Unternehmen mit Blick auf dieses Vorhaben weitreichende Beschr\u00e4nkungen auferlegt, die auch auf die aktuelle Nutzung der Facebook-Angebote Einfluss haben.<\/p>\n<p>Die Auflagen sehen vor, dass eine Sammlung und Zuordnung von Daten unterschiedlicher Angebote ausdr\u00fccklich die freiwillige Einwilligung der Nutzer voraussetzt. Facebook setzt dergleichen in den Gesch\u00e4ftsbedingungen bislang ohne eine solche Einwilligung f\u00fcr die Nutzung seiner Angebote voraus.<\/p>\n<p>Insbesondere hinsichtlich der von Facebook-Diensten wie WhatsApp oder Instagram gesammelten Daten ist eine ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Nutzer erforderlich, bevor diese einem Nutzerkonto bei Facebook zugeordnet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die Kartellw\u00e4chter werfen Facebook im Zusammenhang mit der Sammlung, Verwertung und Zuordnung der Daten einen Missbrauch seiner Marktmacht vor. Das Unternehmen gilt mit weltweit 1,52 Milliarden t\u00e4glich aktiven Nutzern als marktbeherrschend. Daher unterliegt Facebook in den Augen der Beh\u00f6rde besonderen kartellrechtlichen Pflichten. Die klassische Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen k\u00f6nne daher nicht als ausreichende Grundlage f\u00fcr eine erweiterte und intensive Datenverarbeitung anerkannt werden.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Wir nehmen bei Facebook f\u00fcr die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer k\u00fcnftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen.Die Kombination von Datenquellen hat ganz ma\u00dfgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand \u00fcber jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschr\u00e4nkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenf\u00fchrung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausma\u00df h\u00e4ngt f\u00fcr die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit hei\u00dft, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenf\u00fchrung abh\u00e4ngig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschlie\u00dfen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenf\u00fchrung aus den verschiedenen Quellen verzichten.<br \/>&#8211; Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskartellamt erteilt den Facebook-Pl\u00e4nen, Nutzerdaten aus seinen unterschiedlichen Messenger-Apps zusammenzuf\u00fchren, eine Absage. Die Beh\u00f6rde hat dem Unternehmen mit Blick auf dieses Vorhaben weitreichende Beschr\u00e4nkungen auferlegt, die auch auf die aktuelle Nutzung der Facebook-Angebote Einfluss haben. 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