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Steueranpassungen im iBookstore: Für Verleger und Autoren bleibt weniger übrig

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Nach Änderungen bei den App-Preisen überarbeitet Apple nun auch das hauseigene E-Book-Angebot, um mit den neuen Mehrwertsteuerregeln in der EU konform zu sein. Die Änderungen werden sich zunächst allerdings nicht direkt auf Endkunden auswirken, sondern fallen erstmal zu Lasten der Autoren bzw. Verlage. Diese wurden von Apple darauf hingewiesen, dass sich ihre Erlöse in Abhängigkeit von den neuen Mehrwertsteuerregeln ändern werden

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As a reminder, within the next 48 hours your proceeds for books will change for all territories in the European Union except in Luxembourg. Changes to publisher proceeds will depend on the changes to the value-added tax (VAT) rate in each territory.

Hintergrund ist die Tatsache, dass in der EU seit Jahresbeginn stets der im Land des Verkaufs eines digitalen Guts gültige Steuersatz anzuwenden ist. Zuvor hatte Apple wie auch Amazon und weitere Unternehmen lediglich die im Land des Sitzes der europäischen Niederlassungen fälligen Steuern abgeführt. Bei iTunes ist dies Luxemburg mit einem Steuersatz von gerade mal 3 Prozent.

E-Books höher besteuert als gedruckte Bücher

In Deutschland werden E-Books derzeit allerdings mit 19 Prozent besteuert, somit verringert sich der von Apple an die Rechteinhaber ausbezahlte Erlös hier deutlich. Amazon hatte seinen Publishern bereits im Vorfeld empfohlen, die Preise entsprechend anzupassen und es würde nicht wundern, wenn insbesondere die Preise für die Billigtitel auf dem Markt etwas anziehen.

Ein Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books ist allerdings im Gespräch. Gedruckte Bücher werden seit jeher mit 7 Prozent besteuert und der Mehrwertsteuersatz für Hörbücher wurde zu Jahresbeginn auf ebenfalls 7 Prozent reduziert.

Die auf E-Books veranschlagten Mehrwertsteuersätze schwanken innerhalb der EU deutlich. Frankreich beispielsweise setzt günstige 5,5 Prozent an während Italiener 22 Prozent und Iren gar 23 Prozent abführen müssen.

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20. Jan 2015 um 08:18 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Der Mehrwertsteuersatz gehört für viele Dinge angepasst. Wieso sind auf Kuhmilch nur 7%, auf Sojamilch aber 19% Mehrwertsteuer?

    Aber auf jeden Fall richtig das nicht mehr luxemburgische Steuer abgeführt wird.

    • Soja, Pfui. Dieser von der Industrie provozierte Hype. Näää. Dann lieber babywindeln und dies alles auf 7% runter.

    • Soja“milch“ ist keine Milch. Es heisst „Sojadrink“. Daher auch ein anderer Steuersatz

      • Perfekte Rechtfertigung, vielen Dank dafür. Es darf in D einfach nicht „Milch“ genannt werden weil es nicht aus der Kuh rauskommt. Übern Teich darf es schließlich auch als „Soy Milk“ verkauft werden.

      • Nahrungsmittel sollten immer wahrheitshemäß beworben werden – was keine Milch ist, sollte auch nicht so heißen.
        Nur die vielen unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sollten wirklich teilweise vereinheitlich werden.

      • lebensmittel sind Lebensmittel und sollten auch einheitlich als Lebensmittel besteuert werden.

  • streng genommen müsste es doch heißen „Verleger haben bisher ‚zu viel‘ bekommen. Zumindest wenn man den Steueranteil sieht im Vergleich zu den Printausgaben.

  • Das Problem für freie Autoren ist in dem Fall viel größer, sobald ich meine eBook’s preislich erhöhe kann ich zusehen wie die Downloadzahlen sinken. Jedenfalls im legalen Bereich, im illegalen steigts, leider.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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