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Gutschriften und neue Geschäftsbedingungen im iTunes Store: Alle Änderungen im Überblick

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Vielleicht ist es euch schon beim Kauf der gerade besprochenen Timelapse-Applikation aufgefallen. Apple hat die für alle iTunes-, iPhone- und iCloud-Nutzer geltenden „Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien“ überarbeitet und laut eigenen Angaben die AGB insbesondere in den Unterpunkten „Umgang mit Ihren Kontoinformationen“ und „Kündigung“ präzisiert.

So wurde aus dieser Passage der alten Geschäftsbedingungen:

Wenn ein Produkt nach einem Einkauf, aber vor dem Download, nicht mehr verfügbar ist, wird Ihr einziger Anspruch voraussichtlich auf eine Rückerstattung des Preises beschränkt sein, welchen Sie für das nicht mehr verfügbare Produkt bezahlt haben. Sollten technische Probleme die Lieferung Ihres Produkts verhindern oder in unangemessener Weise verzögern, ist Ihr ausschließlicher und einziger Anspruch nach Entscheidung von iTunes entweder Ersatzlieferung oder die Rückerstattung des bezahlten Preises.

in den neuen AGB eine wesentlich einfacher zu lesende Regelung:

Wenn ein Produkt nach einem Einkauf, aber vor dem Download, nicht mehr verfügbar ist, wird Ihnen der Kaufpreis für dieses Produkt in Ihrem Account gutgeschrieben. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Alle Details und die genauen Änderungen fassen wir im Anschluss zusammen:


Alte Geschäftsbedingungen:

Wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzen oder wenn iTunes berechtigten Grund hat, zu glauben, dass Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzen, kann iTunes nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung an Sie: (1) diese Vereinbarung und/oder Ihr Konto kündigen und Sie werden für noch ausstehende Beträge, die bis zum Tag der Kündigung auf Ihrem Konto fällig geworden sind, haften; und/oder (2) dafür sorgen, dass die Lizenz für die Software gekündigt wird; und/oder (3) den Zugriff auf den Dienst (oder einem Teil davon) verhindern.

Neue Geschäftsbedingungen:

iTunes hat das Recht, unbeschadet der sonstigen Rechte und gesetzlichen Ansprüche, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Ihnen gegenüber zu kündigen, insbesondere wenn Sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben bzw. wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten fortlaufend verletzen und dieser Vertragsverletzung entweder nicht abgeholfen werden kann bzw. Sie der Vertragsverletzung nicht innerhalb der zur Abhilfe bestimmten Frist nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung (u.a. per E-Mail) abgeholfen haben. Die Kündigung dieser Vereinbarung beinhaltet auch (1) die Kündigung Ihres Kontos sowie (2) die Kündigung der Lizenz für die iTunes Software und (3) führt dazu, dass ein Zugriff auf den Dienst verhindert wird. Sie sind zudem zum Ausgleich der noch ausstehenden Beträge, die bis zum Tag der Kündigung auf Ihrem Konto fällig geworden sind, verpflichtet.

Die folgenden Passagen hat Apple komplett entfernt:

iTunes behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, die iTunes für vernünftigerweise erforderlich oder angemessen hält, um diese Vereinbarung durchzusetzen und die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen. Sie stimmen zu, dass iTunes das Recht hat, ohne Ihnen gegenüber zu haften, die Anmeldedaten und/oder Kontoinformationen an Strafverfolgungsbehörden, andere Behörden und/oder Dritte weiterzugeben, wenn iTunes der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen und/oder sicherzustellen (einschließlich iTunes‘ Recht, bei rechtlichen Verfahren, die mit Ihrer Nutzung der Stores und/oder der Produkte im Zusammenhang stehen, und/oder bei Ansprüchen Dritter, dass Ihre Nutzung der Stores und/oder der Produkte unrechtmäßig ist und/oder Rechte von solchen Dritten verletzt, zu kooperieren).

KEINE GEWÄHRLEISTUNG: Der Lizenzgeber wird die Lizenzierte Anwendung mit angemessener Sorgfalt zur Verfügung stellen und angemessene Sorgfalt hinsichtlich der Externen Dienste anwenden, welche mittels der Lizenzierten Anwendung erbracht oder zur Verfügung gestellt werden. Der Lizenzgeber gibt keine sonstigen Versprechen oder Zusicherungen im Hinblick auf die Externen Dienste ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass: (1) Ihre Nutzung der Externen Dienste ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird; (2) die Externen Dienste frei von Verlusten, Korruption, Angriffen, Viren, Eingriffen, Hacking oder anderen sicherheitsrelevanten Störungen sein werden, und der Lizenzgeber schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Für den Backup Ihres Systems sind Sie verantwortlich, inklusive des Backups sämtlicher Lizenzierter Anwendungen, welche auf Ihrem System gespeichert sind.

Danke Andreas.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
11. Apr 2012 um 17:41 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Das ist ja alles gut und schön, aber was mir wirklich fehlt, ist die Möglichkeit eine App mal für 10 Min testen zu können OHNE gleich kaufen zu müssen.

    • Das kannst du bei Software ausm Kaufhaus auch nicht. Es sei denn es gibt ne Demo im Internet. Davon mal ganz abgesehen, sind die App-Preise ja nun meistens eh nicht so hoch

      • Also ich finde z.B. Navi-Apps für 30-90€ schon teuer. Genau genommen zu teuer, um „mal eben“ zu kaufen und sich dann zu ärgern, weil die Kohle weg ist und die Software nicht den eigenen Erwartungen entspricht.
        Testversionen, die sog. Lite-Versionen, sind ja schon mal ein guter Ansatz, aber wahrscheinlich für kleinere Software-Schmieden mit hohem Aufwand verbunden.
        Ich bleibe dabei: Einen Testzeitraum, die der Entwickler selbst bestimmen kann, wäre eine echte Verbesserung.

      • Das hier ist aber keine Software aus dem Kaufhaus, also warum die neuen Möglichkeiten nicht nutzen. zudem funktioniert es anderswo (Android) ja auch.

    • Ich habe mir auch schon Gedanken über ähnliche Modelle gemacht, z. B. nach dem dritten Start Kaufen oder cancle. Kommt vielleicht eines Tages, wenn keine erwarteten Umsätze generiert werden.

    • Ja so ne testfunktion wäre gar nich schlecht!
      Nur: Wenn man eine Schlafüberwachungsapp 10 Minuten testet, dann lernt man nicht den kompletten Funktionsumfang kennen.

      • Ausnahmen wird es immer geben, die Bedienung, Optik, etc spielen ja auch eine Rolle, die Bewerungen sind ja auch ein erster Hinweis :)

  • Oh in den nächsten Stunden erscheint Max Payne. Weiß jemand wann genau (Uhrzeit). Wann kam GTA3 raus? Genau 12 Uhr?

  • Was ist wenn ein Produkt nach dem Einkauf und nach dem Download nicht mehr verfügbar ist?

  • Was ist aber wenn ich eine App gekauft habe, geladen habe, aber sie jetzt (nach einem halben Jahr) nicht mehr verfügbar ist? Bekomm ich dann auch mein Geld zurück?

  • Mal ne Frage zu den AGB!

    Ich habe mir 2,5 Jahren die Navigon EU10 App. für 89,00 Euro geholt. Ist es zulässig das ich mich mit meinem Account auf dem iPhone meiner Freundin einlogge und die App. dort installiere?!
    Funktionieren tut es – haben wir schon getestet… Aber ob das legal ist bzw gegen Apple’s AGB verstößt weiß ich nicht!

    Kann mir da jemand helfen?

    • Die rechtliche Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich weiss nur das es beim sync wieder entfernt wird wenn mich nicht alles täuscht. Und mir fiel auf das die Update Anzeige des Appstores (die kleinen roten zahlen am appsymbol) dann nicht mehr stimmt sobald eines verfügbar ist. sobald man dann in den appstore geht wird nichts angezeigt. ein paar min später steht wieder eine kleine „1“ am appsymbol.

      • Nein das stimmt nicht du kannst das mit her als 5 Geräten machen nur bei iTunes auf Mac und Windows ist das auf 5 verschiedene Computer beschränkt

        Zum beweiß ich habe auf insgesamt 7 Geräten mein Konto für den Store aktive
        Auf einem iPod Touch der 3 Generation,
        Einen iPod Touch der 4 Generation,
        Ein iPhone 3G
        Ein iPhone 4s
        Drei iPads der zweiten Generation

        Du kannst dein iTunes Konto auf so vielen iOS Geräten nutzen wie du willst
        (bzw. Zumindest ist die Zahl nicht bekannt und verscheinlich auch nicht erreichbar ;) so ein Maximum wie 1.000.000 Geräten xD )

        Apple muss ja auch davon sorgen dass
        Die die zum Beispiel sich alle drei Geräte kaufen (iPad iPhone iPod Touch) und sich auch jede Generation kaufen oder jede zweite (das sind etwa alle 2jahre) kaufen und dazu kommen noch die bei denen mal ein Gerät ausgetauscht wir wegen eines Defektes und so
        Momentan kann man (wenn von jedem Gerät 1 und jeder generation) bis zu 12bis13 Geräten besitzen dazu rechnen wir noch das innerhalb der Garantie oder innerhalb von Apple care von jedem Geräte Typ 1 kaput schonmal war kommen wir sogar auf bis zu 16 Geräten auf dem das aktiv ist
        (die Zahl kann durch das austauschen der Geräte sogar noch höher sein !!!!)

  • Danke ifun. Ein sehr hilfreiche Artikel. Ist ja schon fast wie füttern :) Ich hab‘ mir bis Dato die Änderungen der AGB’s immer brav per Email nach Evernote geladen, mit Vorsatz sie später zu sichten. Dabei ist es dann auch geblieben.

  • „Gutschriften und neue Geschäftsbedingungen im iTunes Store: Alle Änderungen im Überblick“

    Wo in dem Artikel geht es denn jetzt um Gutschriften? o.O

  • Was wirklich schlim ist, ist das man die Softwarelizenz nicht verkaufen kann. Wenn mal was besseres komm.
    Bei Handelsüblicher schon!

    • Naja mich störts auch, aber es gibt mehrere Urteile für und gegen Software Weiterverkauf. Ein endgültiges Urteil gibt es für uns durch den europäischen gerichtshof noch nicht und im Zuge dieser Entscheidung wrd sich vielleicht auch für Apple in der EU etwas ändern. Entweder wie in Asien wo ein Rückgaberecht eingeräumt werden musste oder für uns der viel dümmere Fall, das keine Software mehr angeboten wird, was ich allerdings stark bezweifle. Du könntest allerdings für jede App ein iTunes Konto eröffnen und dann dieses Konto wieder verkaufen. Es verstösst zwar gegen die AGBs aber technisch die einzige Lösung für den Weiterverkauf zurzeit wenn du nicht alles auf einmal loswerden willst. Auf eBay gibt es zig Apple-IDs zu kaufen mit genannten Apps und/oder Musik

  • Weiß jemand woran es liegt das mein iPod Touch nach wie vor nur 30sek Vorschau macht während mein iPad und Macbook 90sek geben wie es sich gehört ;) ?

  • Sag nur south park humancentipad mit kleinem i.

    geile folge danke ifun ihr habt
    mich vor bösem bewahrt.

  • Kann mir mal einer sagen, wie ich ne Gutschrift die unten im Store steht einlöse? Wenn ich drauf klicke komme ich nur zu meinen Accountinformationen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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