In mehreren Artikeln hat sich das Carta-Blog den Bezahl-Praktiken im iTunes Store gewidmet und dabei bereits in diesem Eintrag vom 13. Mai moniert, dass Apple die iTunes-Bezahlung über eine Tocher-Firma in Luxemburg abwickeln lässt. Ein Problem für Geschäftskunden, die mit zahlreichen Business-Applikationen gezielt durch Apple geworben werden.
Die Geschäftskunden-Accounts zu den Business-Apps sucht man bei iTunes allerdings bislang vergeblich. Bisher kennt der iTunes Store nur Privatkunden, wie Apple-Sprecher Georg Albrecht Carta bestätigt. Der Käufer erwirbt damit alle Apps steuerrechtlich als Privatkunde – auch wenn er sie in Wirklichkeit als Unternehmer und im Unternehmen nutzt.
Nun hat Carta beim Bundesfinanzministerium nachgefragt und berichtet über das Feedback der Regierungsstelle:
“Nicht akzeptabel” sagt das Bundesfinanzministerium und schließt eine Steuerstraftat nicht aus. [...] Apple-Sprecher Georg Albrecht erklärt daher auch gegenüber Carta, Apple prüfe die zeitnahe Einführung einer Geschäftskunden-Option bei iTunes. Zu dem Anteil der geschäftlich genutzten iPhones und iPad möchte Apple keine Angaben machen.
Richtig so! Wieso sollte es Apple anders gehen als so vielen Anderen?
— MachiavelliMR2Im Endeffekt ist es doch Brust wofür man seine apps nutzt. Ob ich bespielsweise “Documents to go” dafür nutze geschäftliche oder private Dokumente zu erstellen,bearbeiten,versenden/empfangen ist doch nun wirklich egal. Naja der Staat sieht das anscheinend anders und machen meiner Meinung nach aus ner Mücke nen Elefanten.
— DustinHWas soll’s…mich betrifts eh Net…
— AssienUnd ich weis auch dass es dabei un steuerliche Vor/Nachteile geht(gibt ja hier immer so Leute die einem die Welt erklären wollen/müssen.
— DustinHGenau es geht um steuern. Und es entgeht dem deutschen Staat nun mal eine menge wenn nach europäischen steuerregeln als Privatkunde in Luxemburg eingekauft wird als Unternehmen. Kann da schon verstehen warum die da aufschreien. Ist nun mal eine steuerstraftat und wenn die das jetzt anfangen durchgehen zu lassen wäre dies ja recht komisch.
— BennybenIch sehe – für einen Unternehmer als Kunde – absolut keinen steuerlichen Nachteil. Wer was anderes behaupten will, soll mir hier mal ein Rechenbeispiel aufführen.
PS: Ich bin immer noch “iPat”, auch wenn mir gesagt wird, dass der Name bereits verwendet wird.
— real iPatSo, so … Dan gibt es also bald in der Steuererklärung von Gesellschaftern und selbstständigen eine extra Kategorie ” Sonderausgaben für Apps ” die man von der Steuer ansetzen kann ;)
— Max88Es lebe die Bürokratie!!!XD
@Max88: “Apps” sind auch bloß Software – weshalb sollten sie steuerlich irgendwie anders behandelt werden?
— Leanna WoodsonAlso, ich versuche es einfach zu halten:
Für Apple und uns alle (Steueraufkommen):
Bei Verkauf von Software an Privatpersonen in Luxemburg zahlt Apple 15% Umsatzsteuer in Luxembourg (nicht in Deutschland), sicherlich Zufall, dass Luxembourg hier fuer Apple am billigsten in der EU ist
Bei Verkauf von Software in Luxembourg an Unternehmer
in Deutschland zahlt Apple 19% Umsatzsteuer in Deutschland.
Wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, dann konnte er eigentlich die ganzen 19% vom Finanzamt zurück bekommen (kein Neid, natuerlich nicht für irgendwelche Gimmicks, sondern für Software, die er geschäftlich nutzt, z. B. Doc to Go)
— KhZur Zeit bekommt er gar nichts zurück, weil Apple es offenbar falsch macht
und bei den vielen “Unternehmern” (steuerlicher Fachbegriff) die keine Vorsteuer geltend machen kann freut sich Apple und Luxembourg und ärgert sich Herr Schäuble
Umsatzsteuer ist halt kompliziert aber warum soll es sich Apple auf unsere Kosten einfach machen?
Die Umsatzsteuer, und die daraus resultierende Vorsteuer ist das Problem. Habe einen privaten und einen geschäftlichen Account. Nun wollte ich für meine geschäftlich genutzten Apps, welche ich auch mit meinem geschäftluchen Account gekauft habe eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer von Apple haben. Daraufhin hat man mir mitgeteilt, dass es keine Rechnungen für Firmenkunden geben würde! Also kann ich bei dieser Rechnung auch Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen!!! Dies ist nicht korrekt.
— Klassiklounger… der letzte Satz hätte heißen müssen:
— Klassikloungerich kann KEINE Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Diese Vorgehensweise ist nicht korrekt, da jede Firma die in Deutschland Produkte verkauft, eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben muss und die Umsatzsteuer auch ans Finanzamt abführen muss!
Lustig wo der Beamtenapparat sich einmischt um sich selbst zu rechtfertigen. Würde das finanzamt um die Hälfte reduziert, würde jedem mehr geholfen sein.
— Sharkspear_Im übrigen. Die apps gehen abhängig von Deklaration gegen die Einkommenssteuer.
Und mein Nick ist angeblich auch vergeben…???!!!
— Sharkspear_