ifun.de — Apple News seit 2001. 37 882 Artikel

Nachtrag aus Frankreich

Apple Store-Randale: 2 Jahre auf Bewährung und 18.000€ Strafe

Artikel auf Mastodon teilen.
100 Kommentare 100

Ihr erinnert euch an den unzufriedenen Apple-Kunden, der Ende September den Apple Store „La Toison d’Or“ in Ost-Frankreich verwüstete? Den von mehreren Youtube-Videos dokumentierten Angriff auf die in der Ausstellungsfläche aufgestellten iPhone- und MacBook-Modelle soll ein Wortgefecht über Apples Europa-Garantie vorangegangen sein.

Macbook Boule

Inzwischen hat sich das Strafgericht von Dijon mit dem Vorfall befasst, in dessen Verlauf der Kunde mehrere 10.000 Euro Schaden mit einer Boule-Kugel angerichtet haben soll. Über das Urteil berichtet Le Bien Public.

Demnach wurde der 30-jährige, der keinen Job und keine Vorstrafen vorweisen konnte, jetzt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt und hat zusätzlich ein zweijähriges Hausverbot in der Apple-Filiale „La Toison d’Or“ aufgebrummt bekommen.

Neben den Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte zudem den verursachten Sachschaden ersetzen. Apple forderte 57.211 Euro – das Gericht reduzierte die finanzielle Entschädigung auf 17.758€.

Im Video: Force Touch mit Boule-Kugel

Danke Filip!

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
26. Okt 2016 um 17:17 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    100 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wie jetzt? Tat Ende September und jetzt schon ein Urteil? Wo gibt’s denn sowas? In einem Land wo die Gerichte nicht völlig überfordert sind?

    Danke Merkel.

  • Tja ich schätze mal in diesem Fall wäre es Apple günstiger gekommen, Ihm die Garantie zu gewähren. Jetzt haben beide Seiten den Schaden.

      • Also ich lese aus dem Artikel, das Apple nach eigenen Angaben auf ~ 40.000€ Schaden sitzen bleibt, während der Täter ~17.000€ bezahlen muss, was für Ihn nicht ohne sein dürfte. -> beide Seiten müssen viel bezahlen. Ein Garantiefall wäre sicher niemals so teuer geworden. Selbst bei einer gewissen Selbstbeteiligung. Was bitte ist an der Feststellung unqualifiziert?

      • Ein Garantiefall der vielleicht gar keiner ist könnte bei Mio Geräten am ende Mrd. kosten. Das hier sind Einzelfälle. Damit Kann Apple besser leben als der Typ.

      • Serviervorschlag

        Apple wollte sicher den Ladenpreis für alle zerstörten Geräte einfordern. Letztlich haben Sie wohl nur den HK zugesprochen bekommen. Daher wahrscheinlich die Reduzierung auf ca. EUR 17.000,

    • Dann würde ja jeder am Tresen damit drohen den Laden zu zerstören

      • Naja für 17.000+€ kann ich schon das ein oder andere Apple-Gerät kaufen. Der Stress lohnt sich nicht. ;)

      • Das wäre doch mal was :) der Service ist mehr als schlecht am Tresen bei Apple… die Hand aufhalten können sie aber trotzdem bei jeder Kleinigkeit , sehr gut

    • Glaube ich nicht. Apple hat als Schaden natürlich den Verkaufspreis der Geräte angegeben. Das Gericht wird den Schaden dann auf den „Einkaufspreis“ heruntergesetzt haben.

      • Stimmt, das kann gut sein. Hab ich so nicht bedacht.

      • Das Gericht hat sogar bedacht, dass diese Geräte als Ausstellungsstücke niemals für den Verkauf gedacht waren. Da hat der Typ richtig Schwein gehabt.

      • In Deutschland wird die Höhe des Schadensersatzes nach dem Zeitwert ermittelt. Wird in Frankreich nicht viel anders sein.

        Im übrigen ist es üblich, dass Firmen erstmal zu hohe Summen fordern. Erhöht den Streitwert und damit die Kostennote vom Rechtsanwalt.

      • Zumindest in Deutschland werden Anwaltskosten in Strafsachen nicht nach dem Streitwert bewertet sondern nach verschiedenen Rahmengebühren.

        Zudem gibt es bei uns auch sogenannte Schnellgerichte, die bei solchen einfachen Fällen der Sachbeschädigung zügig zu einem Ergebnis kommen, wenn die Verfahren nicht von den Beteiligten rausgezögert werden. Sowas würde sich hier durch mehrere Gutachten zur Schadenshöhe anbieten.

  • Da wird Apple schön leer ausgehen bei einem Arbeitslosen…

  • Wie kann ein Gericht den Schadensersatz niedriger setzen als er eigentlich ist? Bei Geldstrafen verstehe ich das, aber Schadensersatz?

  • Ist er ja eigentlich noch ziemlich günstig davon gekommen. Ist mir absolut unverständlich wie das Gericht auf so eine geringe Summe kommt. Normalerweise hätte man ihm einfach alle defekten Geräte nach hause liefern sollen und dann für jedes einzelne den Neupreis berechnen müssen -.-‚

    • Hätte hätte Fahrradkette …
      Apple ist mehr als kleinlich bei Reparatur in der Garantiezeit/ oder Kulanz … bei soviel Milliarden auf dem Konto kann man bei Leuten die eben nicht viel haben dann an der Theke auch mal 5e gerade sein lassen.

  •  ut paucis dicam

    Die Kuschel-Justiz lässt grüssen!
    Der Schaden, dann Bewährung und die Zahlung ist auch zu milde!

  • Zum Glück ist es nur zu Sachschäden gekommen. Hier im Kommentarbereich gab ja hier genug „Helden“, die sich todesmutig zwischen die Boulekugel und die Geräte geschmissen hätten :-)

  • Müsste man in Deutschland nicht den tatsächlichen Schaden ersetzen? D.h. die Herstellungskosten der Geräte + Aufbau etc. Wie kommt Apple bitte auf 57k? Selbst die 17k sind noch viel zu viel!

    • Bist du high? Schon mal ein Gerät von Apple gekauft? Wenn man zig zerstört, kommt man schnell auf die hohe Summe… und wenn 57k der VK ist, ist der EK sicherlich um 40k. Was denkt ihr denn wie hoch die Marge ist? Nach Entwicklung und Marketing etc bleibt da sicher weniger als 10% Gewinn.

      • Du solltest vielleicht mal den Artikel mit den Quartakszahlen lesen. Apples Nettogewinn liegt bei 20%.

      • Hahahahaha jaa ne is klar.. Die müssen auch so viel Entwickeln immer ne, neuer prozessor etc. ins gleiche Gehäuse bauen und fertig ist das neue ipad,iphone Mac usw… Enorme Entwicklungskosten

      • und das iPhone, der Chip etc kam von alleine. Da wurde nicht dran entwickelt, designed etc

        inkl der Arbeit von Geräten die nie auf den Markt kommen etc

        Das Leute wirklich nur Verkaufspreis – Produktionskosten = Gewinn denken.

      • Ehm Thomas? Ich rede hier von Herstellungskosten!

      • @Sonari Man sollte Apple Store als Einzelhändler von Apple als Hersteller trennen, so wie es Apple stets auch bei Garantie versucht. Der Store muss neue Muster beschaffen und anschließen. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass auch die Tische die eine oder andere Delle abbekommen haben.

  • Da hätte er sich ja glatt einen tollen Mac Pro von kaufen können xD

  • Was mich ja mal viel mehr interessieren würde ist der Hintergrund…
    Ich bin auch manchmal mit Service und Garantien nicht zufrieden, aber deswegen haue ich noch lange nicht alles kurz und klein… Und ne Affekthandlung kann es ja auch nicht gewesen sein, wenn man mit Handschuhen (gegen die Schnitte von dem ganzen Glas) und Kugel „bewaffnet“ ist…

    • Boule ist ja ein beliebtes Spiel in Frankreich. Ich nehme mal an es ist nicht besonders selten, dass jemand sowas dabei hat.
      Es wird immer nur angegeben, dass er Streit wegen Garantie hatte. Man hat irgendwie zu wenig Infos um das zu verstehen. Z.B. wurde erwähnt dass der Typ arbeitslos sei. Jetzt weiß ich nicht ob er es auch schon an dem Tag war, als er den Schaden verursachte. Vielleicht hat er mehr in dieses iPhone investiert, als er eigentlich in der Lage gewesen wäre (Vertrag oder Ratenzahlung). Wenn dann ein Schaden entsteht, man den aber nicht gratis regulieren will….. Kann mir gut vorstellen dass einige da sehr Emotional werden.

  • Was mich ja ehrlich gesagt wundert, scheinbar hat Apple keine Versicherung gegen mutwillige Beschädigungen, andererseits würden sie ja doppelt abkassieren wollen.

    • Na klar sind die versichert. Aber auch der Versicherer zahlt nicht einfach die volle Summe wenn der Täter bekannt ist. Am Ende teilen diese drei Parteien das untereinander auf. Der Täter – so er kann – die 18k, der Versicherer die Differenz zum tatsächlichen Wiederbeschaffungswert und Apple den nicht erzielten Verkaufserlös (der zum Teil nicht voll funktionsfähigen Ausstellungsstücke). Alles gar nicht so heiß, wie es gekocht wird. Denn auch die Versicherung macht das nicht zum Allgemeinwohl sondern um Geld zu verdienen.

    • Nachtrag: auch für den Versicherer gilt: So es nachweislich eine Differenz zum Wiederbeschaffungswert gibt

  • Also so wie ich das in dem verlinkten französischen Bericht lese ist er zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden und die sind für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
    Und hab ich das am Ende richtig gelesen, er hat das Recht auf eine Revision und überlegt sich das jetzt noch?

  • Lol! Apple wieder. Selbst vor Gericht versucht man es mit der Luxussteuer.
    13 iOS Geräte + ein Air = 57000€. Sagen wir doch mal großzügig 12000€ und gut ist.

  • ..eigentlich müsste es einen Monat als Strafe bei FoxConn arbeiten.

  • Der Schaden an den Tischen ist bestimmt höher als die zerstörten Apple Geräte

  • Wofür ist es nochmal relevant, dass der Herr arbeitslos war? Das riecht für mich nach Stigmatisierung.

  • Soso, lebt auf Tasche der Gesellschaft, die ihm ein Apple-Handy sponsert. Kein Wunder, dass die ganze Welt ins westliche Europa strömt, Sozialstaat für alle. Aber anders wäre es unmenschlich. Oder doch lieber liberal und unversichert wie in den Staaten? Will sich das Europa leisten? England jedenfalls nicht mehr. Aber wer zahlt denn dann die Zeche in Europa? Der Exportweltmeister. Aber die Deutschen sind selbst schuld, wenn sie kein Geld mehr haben: einfach mal überlegen, wieviel kostet ein BigMac Menü heute und was hat es mal gekostet.

  • Hier hätte es lebenslanges Hausverbot gegeben. 2 Jahre nur. Boah.

  • Stefan B. aus H

    Verurteilung zu sozialer Arbeit wäre besser. Ein Jahr Touchdisplays polieren for free vor dem Shop ;-).

  • „…zusätzlich ein zweijähriges Hausverbot in der Apple-Filiale „La Toison d’Or“ aufgebrummt….“

  • Sehr lustig: Er konnte keine Vorstrafen vorweisen. So ein Mist ;-)

  • Es sind aber nur 6 Monate auf Bewährung in einem Auflagenzeitraum von 2 Jahren!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 37882 Artikel in den vergangenen 8192 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven